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Anrechnung von Prüfungsleistungen für Bilanzbuchhalter

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Registriert: Jan 2009
Beiträge: 3
Hallo Forum,

ich bin neu hier und möchte mich kurz vorstellen.

Ich bin 34 Jahre und habe im letzten Jahr den Betriebswirt (VWA) abgeschlossen. Im Anschluss an den Betriebswirt hat sich mir die Möglichkeit eröffnet, den Bilanzbuchhalter/IHK nach alter VO zu machen.
Ich habe geglaubt, ich bekomme Leistungen vom Betriebswirt (VWA) für die Prüfung zum Bilanzbuchhalter angerechnet. Leider lag ich da falsch. Verstehen tue ich es abre nicht.

Wenn ich z.B. Betriebswirt IHK bin und möchte den Bachler über eine VWA machen, werde ich in das 5. oder 6. Semester eingestuft. Demzufolge währe der Betriebswirt IHK unterhalb des Betriebswirt (VWA) anzusehen.
(Dies soll keine Wertung der einzelnen Betriebswirte sein. Es geht mir lediglich um die Wiedersprüche der IHK.)

Die IHK sagt aber, da die VWA keine staatlch anerkannte Einrichtung ist, können Leistungen nicht angerechnet werden.

Wer soll das verstehen?
Ein höherer Abschluß (laut IHK) wird einem Fachkaufmann (der unterhalb des Betriebswirt IHK steht und somit auch unterhalb des Betriebswirt (VWA)) nicht anerkannt.

Wenn mir das einer erklären könnte, währe ich sehr dankbar.

Gruß
beies
Moderator
Registriert: Aug 2009
Beiträge: 576
Ich halte den BW VWA keineswegs höher angesiedelt. als den BW IHK.

Ich würde mir auch nicht mit dem BW IHK und schon gar nicht mit dem BW VWA wagen, Teile vom Bilanzbuchhalter anzurechnen zu wollen.

Der Bilanzbuchhalter hat für meine Begriffe, (nach dem Controller IHK) die höchsten kognitiven Anforderungen und ist dennoch nicht der höchst zu vergebene Abschluß der IHK.

Die VWA selbst siedelt den BW IHK unter dem BW VWA an, um ihren eigenen Abschluß besserwertig darzustellen.

Man sollte mal nicht immer versuchen über eine absolvierte Stundenzahl von Unterricht das Niveau der BW zu bestimmen.
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Nicht beantwortete Beiträge findet ihr unter: http://www.bwl24.net/forum.php
Mitglied
Registriert: Feb 2008
Beiträge: 308
Über die Wertigkeit lässt sich lange streiten, aber zu einem Ergebnis wird man nicht kommen. Die Anzahl der unterrichteten Stunden ist in keinster Weise ein Vergleichskriterium.

Für mich ist bei diesem Thema nur eines klar: Sowohl VWA als auch die IHK-Variante stehen über dem "staatlich geprüften Betriebswirt".

Zur eigentlichen Frage:
Ich habe den WiFaWi und den Bw(IHK) nach neuer Prüfungsordnung und wollte zeitweise den BiBu (alte Verordnung) machen. Man hätte mir Teile der Prüfungsfächern erlassen. Aber nur beim "alten" Lehrgang, nicht beim neuen.
Mitglied
Registriert: Jan 2009
Beiträge: 3
"Wade" schrieb
Ich halte den BW VWA keineswegs höher angesiedelt. als den BW IHK.

Ich würde mir auch nicht mit dem BW IHK und schon gar nicht mit dem BW VWA wagen, Teile vom Bilanzbuchhalter anzurechnen zu wollen.

Der Bilanzbuchhalter hat für meine Begriffe, (nach dem Controller IHK) die höchsten kognitiven Anforderungen und ist dennoch nicht der höchst zu vergebene Abschluß der IHK.

Die VWA selbst siedelt den BW IHK unter dem BW VWA an, um ihren eigenen Abschluß besserwertig darzustellen.

Man sollte mal nicht immer versuchen über eine absolvierte Stundenzahl von Unterricht das Niveau der BW zu bestimmen.


Bei der Anrechnung handelt es sich lediglich um fachübergreifende Fächer,. Dies sind EDV/VWL-BWL/Recht.
Ich möchte mal behaupten, dass ich als Betriebswirt, egal welcher Zunft, diese Fächer kenne und kann. Die fachspeziefischen Fächer, wie Jahresabschluß/ Steuerrecht/KLR/Finanzierung, kann man nicht erlassen bekommen.

Ich glaube eher, hier möchte sich die IHK ein wenig behaupten. Das hat nichts mit der Wertigkeit eines Betriebswirtes zu tun.

Gruß
beies


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