Hallo,
da ich mich gerade auf die März-Prüfung vorbereite, bin ich auf einer Frage aus der Frühjahrsprüfung 2007 gestoßen, wo ich irgendwie meine Schwierigkeiten habe.
Vielleicht könnte mir jemand sagen, wie man bei der Aufgabe 4 (Rechnungswesen, Frühjahrsprüfung 2007), auf die "Differenz der kalkulatorischen Zinsen" kommt.
Danke.
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Prüfungsfrage aus 2007
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#1 20.01.2009 01:03 Uhr
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#2 20.01.2009 01:06 Uhr
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Poste die Frage hier mal, dann weiß ichs vielleicht. Ich habe das nicht im Wortlaut hier rumliegen (aber ganz sicher schon gesehen).
Vorher vielleicht interessant: http://www.bwl-bote.de/20080303.htm. |
#3 20.01.2009 01:51 Uhr
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ab Frage 4g:
- Bilanzielle Abschreibung monatlich 500000€. - tatsächlicher Zinsaufwand 85000€ - kalk. Abschreibung monatlich 550000€ - betriebsotwendige Kapital beläuft sich auf 40000000€ - kalk. Zinssatz ist 6% Um das kostenrechnerische Betriebsergebnis zu ermitteln für den Monat benötigt man die "Differenz kalkulatorische Zinsen" Lösung lt. IHK:115000€ (komm aber irgendwie nicht zu den Ergebnis) |
#4 20.01.2009 09:17 Uhr
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hast du beim betriebsnotwendigen Kapital vielleicht eine Null zuviel?
aber selbst wenn ich mit "nur" 4 Mio rechne, komme ich nur auf eine Differenz von 85.000 € |
#5 20.01.2009 11:45 Uhr
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Hallo,
lt. IHK-Angabe:40.000.000€ (Prüfung 2007;Rechnungswesen:Aufgabe 4) Ich bekomme ja auch 850000 bzw 85000 (mit vier millionen!) raus. entweder ist die Lösung im IHK-Skript falsch oder ich weiß auch nicht? |
#6 20.01.2009 15:38 Uhr
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Also, ich hab das Ergebnis aus der Musterlösung raus:
Betriebsnotwendiges Kapital * Zinssatz 40.000.000 € * 0,06 = 2.400.000 € für das ganze Jahr!!! Also teile ich es durch 12 Monate und komme so auf 200.000€ Davon ziehe ich nun noch den tatsächlichen Zinsaufwand für den Monat Februar ab und komme somit auf: 200.000€ - 85.000€ = 115.000€ Ich verstehe das so: Die kalkulatirischen Zinsen sind ein rein rechnerischer Wert, den ich pro Jahr berechne (Ich habe ja auch das betriebsnotwendige Kapital für das gesammte Jahr). Da ich allerdings Angaben über tatsächlich angefallene Zinsen in einem bestimmten Monat habe, muss ich diese von dem kalkulierten Wert (1/12) abziehen. Ich hoffe ich irre mich nicht, sonst korrigiert mich bitte! Gruß, Andreas |
#7 20.01.2009 15:49 Uhr
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Hi,
also ich habe den Originalwortlaut nicht vorliegen, daher immer unter Vorbbehalt... aber man darf Schuldzinsen und kalkulatorische Zinsen niemals verrechnen. Das dient keinem Zweck, denn neutrale Aufwendungen mit Kosten zu saldieren, ist sinnlos! |
#8 20.01.2009 17:16 Uhr
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Der Originalwortlaut lautet:
"Der tatsächliche Zinsaufwand im Februar betrug 85.000€". "Das betriebsnotwendige Kapital beläuft sich auf 40.000.000€" "Der kalkulatorische Zinssatz ist mit 6% festgesetzt" Originalwortlaut Lösung: "Differenz kalkulatorische Zinsen = +115.000€" Wenn das stimmt was Harry sagt, dann haben wir hier wieder einen Fehler! |
#9 20.01.2009 19:14 Uhr
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Hmm, man saldiert ja eigentlich nicht, man rechnet die bilanziellen Zinsen raus (da neutraler Aufwand) und fügt die kalkulatorischen Zinsen hinzu (da dies Kosten sind)
völlig schwachsinnige Aufgabe..... |
#10 20.01.2009 20:08 Uhr
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Ich weis nicht ob es wirklich so schwachsinnig ist.
Es ging dabei um die Aufstellung eines Betriebsergebnisses und die Ermittlung des kostenrechnerischen Betreibsergenisses für einen Monat. Wenn die kalkulatorischen Zinsen die bilanziellen überschreiten, so ist der Mehrbetrag ein Bestandteil des Ergebnisses. Oder liege ich da falsch? |
#11 20.01.2009 20:38 Uhr
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Ich meinte eigentlich die Art der Fragestellung, nicht die Aufgabe an sich |
#12 20.01.2009 20:43 Uhr
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Nach ausführlichem Nachdenken vermute ich Folgendes:
Die Aufgabe impliziert, daß die Schuldzinsen bereits Kosten seien, und durch die kalkulatorischen Zinsen nur "aufzustocken" seien. Anders ist die Frage nach der Differenz nicht zu erklären. Das allerdings ist wirklich durch und durch Blödsinn, denn dadurch würden ja neutrale Aufwendungen in die Kostenrechnung einbezogen. Grundlegende Begriffe werden anscheinend verwechselt. Das allerdings ist, falls meine Vermutung zutrifft, nicht das erste Mal... |
#13 20.01.2009 20:51 Uhr
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So langsam verliehre Ich die Lust am Lernen, wenn die IHK Prüfungen neben den unsinnigen und irreführenden Fragen auch noch flasche Lösungsvorschläge mitführen.
Ich hoffe nur das die Prüfer nicht in den Lösungsvorschalg gucken. Wenn ja, dann muss ich ja so denken wie die und dumme Aufgaben falsch lösen, um die Prüfung zu bestehen. Wenn das der Fall ist, dann kann ich mich anschließend ja nur bei der IHK selbst damit bewerben, denn bei einem anderen Unternehmen kann ich nicht mit ruhigem Gewissen arbeiten mit so einer völligen Unkenntnis über die Richtigkeit und Wichtigkeit solcher Sachverhalte! schönen Abend noch und Danke für die Mühen! |
#14 20.01.2009 21:40 Uhr
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ich weiß nicht, vielleicht bin ich jetzt naiv, aber die Fragestellung impliziert für mich nicht das die bilanziellen Zinsen bereits Kosten seien. Es geht um die Frage, wie man die Zinsen behandelt, wenn man das "bilanzielle" Ergebnis in ein "KLR-Ergebnis" umwandelt. Das hat nichts mit saldieren zu tun. Bei dieser "Umwandlung" werden eben die bilanziellen Zinsen rausgerechnet, da es keine Kosten sind, dafür werden die kalkulatorischen Zinsen aufgenommen
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#15 20.01.2009 21:47 Uhr
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Hi,
ja, aber die beiden Berechnungen sind nicht unabhängig voneinander – und das ist der Fehler: schließlich gehören die bilanziellen Zinsen in die GuV und haben nichts mit den kalkulatorischen Zinsen zu tun. Beides wird voneinander unabhängig gerechnet. An den kalkulatorischen Zinsen ändert sich nichts, wenn sich die Schuldzinsen ändern, und umgekehrt. Das ist, was ich meinte, daß beides nie verrechnet werden darf. Der Satz
kann also, soweit ich es hier erkenne, nur meinen, daß die kalkulatorischen Zinsen nicht [code:1]Zinskosten = betriebsnotwendiges Kapital x 0,06[/code:1] sondern [code:1]Zinskosten = Zinsaufwand + Aufstockungsbetrag[/code:1] zu rechnen wären. Und das wäre völliger Unsinn. Aber das immer unter dem Vorbehalt, daß ich halt auch nur sehe, was hier steht; vielleicht gibt es irgendeine Fallstudie ein paar Seiten vorher oder sowas mit weiteren Informationen, die ich jetzt nicht kenne. |
#16 22.01.2009 23:10 Uhr
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Guten Abend zusammen…
… oder soll ich lieber sagen: „Na dann, Gute Nacht!“? Sorry! Ich zermartere mir gerade das Hirn, komme aber nicht ansatzweise auf die Logik für den Wert 115.000 € (Differenz kalkulatorischer Zinsen). Noch mal zum mitschreiben: Zuerst multipliziere ich das „betriebsnotwendige Kapital“ (das ja eigentlich bereits schon von betriebsfremden Bilanzstörfaktoren bereinigt ist!) mit dem kalkulatorischen Zinssatz, teile den Wert durch ein Jahr und erhalte dann die kalkulatorischen Zinskosten. Bis dahin gehe ich mit! Wenn dann aber bereinigtes, betriebsnotwendiges Kapital (noch mal) um das nicht betriebsnotwendige Kapital „Zinsaufwendungen“ verringert werden soll, ist das für mich eine Fehlkalkulation nach dem Motto: „Und ist uns dieses nicht gelungen, ändern wir die Änderungen!“ Kalkulatorische Zinskosten dürfen doch nicht mit Zinsaufwendungen verrechnet werden, oder? Selbst unterschiedliche Buchungsverfahren ändern doch nichts am Faktum, oder? Ist der Wert nun theoretisch richtig und praktisch falsch? Ich brauche hier einfach mehr Details!!! Danke! Gruß Raffnix :wink: |
#17 22.01.2009 23:19 Uhr
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Hi,
Das ist bisweilen umstritten, vgl. http://www.bwl-bote.de/20070909.htm. [url]...teile den Wert durch ein Jahr und erhalte dann die kalkulatorischen Zinskosten[/url] Na ja, bei der Multiplikation komtm schon ein Jahreswert raus. Da muß man i.d.R. nix dividieren. Vgl. aber die Formel aus der Maschinenrechnung: [code:1]Kalk. Zins = (AK + SW) / 2[/code:1] Das ist aber was ganz Anderes!
Das äwre ein schwerer Fehler – schon a lleine deshalb, weil die Zinsaufwendugnen natürlich kein Kapital sind. Aber beides darf man ohnehin nicht verrechnen, wie oben schon dargestellt...
Zu dieser schier unausrottbaren Verwechslung, vgl. http://www.bwl-bote.de/20070225.htm.
Es kann immer noch eine vorgeschaltete Fallstudie oder sowas geben, die ich nicht vorliegen habe (ich sehe dazu derzeit nur diese Diskussion). So wie es oben steht macht es aber den Eindruck, daß hier eine dieser unausgegorenen (will heißen: völlig sinnlosen) Praktikerlösungen in den Rang einer Prüfungsfallstudie gehoben worden ist... |
#18 22.01.2009 23:31 Uhr
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Vielleicht noch folgender Gedanke dazu, falls Ihr das interessant findet:
1. Zinsaufwendungen sind Schuldbetrag x Zinssatz 2. Zinskosten sind durchschnittliche Kapitalbindung x Mindestrentabilität Während (1) eine Bewertung der Leistung des FK-Gebers ist, ist (2) ein Modell der Opportunitätskosten, gehört also in den Bereich der Produktionsfaktortheorie. Kosten sind Bewertungen der eingesetzten Produktionsfaktoren und Aufwendungen sind Verbräuch von Gütern und Leistungen - also was ganz Anderes. Das ist in wenigen Worten der theoretische Grund, warum beides nicht verrechnet werden kann. |
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