ich habe paar Aufgaben, die ich im Buch überhaupt nicht verstehen oder lösen kann. Nun meine Fragen an euch :
1. Welche Inhalte sollte eine Anfrage nach einer bestimmten Ware enthalten?
2. Wann wird ein Kaufmann lediglich eine allgemein gehaltene Anfrage absenden?
3. Wann wird ein Kaufmann an einen möglichen Liferer eine Anfrage mit gezielten Fragen nach einer Ware richten?
4. Bei wieviel Lieferern kann ein Kunde anfragen?
5. Welche Bedeutung hat die Anfrage für das Zustandekommen eines Kaufvertrages?
Das Leseverstehen ist bei mir nicht so Gut,da ich in Deutschland erst 3 1/2 Jahre hier bin
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Anfrage
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#1 02.02.2010 00:43 Uhr
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#2 03.02.2010 12:26 Uhr
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Moderator
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Stückzahl, Frage nach Lieferzeit, nach Bindefrist, nach Lieferbedingungen (in 5 Lieferungen), technische Spezifikationen
Um eine grobe Information über den Preis zu erhalten und den Markt abzuklopfen. Vorraussichtlich hat er selber noch keinen Auftrag. EIn Kaufinteresse liegt noch nicht vor.
Wenn ein Kaufinteresse vor liegt und echter Bedarf da ist.
Bis das Faxpapier alle ist. (in der Regel 3-5 Lieferer)
Die Anfrage wird meist Vertragsgegenstand. "Hiermit bestellen wir gemäß Ihres Angebots....." _______________ Nicht beantwortete Beiträge findet ihr unter: http://www.bwl24.net/forum.php |
#3 03.02.2010 21:47 Uhr
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Mitglied
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Beiträge: 2
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Dankeeee ich habe dieee fragen mit eine freundin von mir beantwortet. Vielleicht könntest du mir bei diesen Fragen helfen "Wade"
1. Was bedeutet das Einräumen eines Zahlungsziels für den Käufer einer Ware? 2. Welchen Teil der Transportkosten trägt beim Bahnversand der Käufer, wenn im Angebot des Lieferers keine Angabe über die Transportkostenverteilung enthalten ist? 3. Die Lieferungsbedingungen lautet "fachfrei" die Frau Fracht beträgt 50,00€, die Hausfracht für den An- und Abfuhr je 10,00€. Wieviel € muss der Käufer für den Transport bezahlen? 4. Wann muss der Käufer zahlen, wenn im Angebot keine Klausel darüber enthalten ist? 5. Wer zahlt die Versandverpackung, wenn im Angebot keine Angabe enthalten ist? 6. Was bedeutet die Zahlungsbedingung "netto Kasse"? 7. Ein Großhändler bietet an: "Beim Kauf von 20 Flaschen erhalten Sie eien Flasche gratis!" Um welchen Rabatt handelt es sich hierbei? 8. Wann muss geliefert werden, wenn im Kaufvertrag keine Lieferfrist vereinbart wurde? über jede Hilfe, würde ich mir sehr freuen. Danke im vorraus |
#4 03.02.2010 22:18 Uhr
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Moderator
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Wo bitte stellt man solche Fragen ?
_______________ Nicht beantwortete Beiträge findet ihr unter: http://www.bwl24.net/forum.php |
#5 03.02.2010 22:44 Uhr
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Moderator
Registriert: Aug 2009
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einräumen eines Skonto z.Bsp 3%Skonto bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen oder 30Tage Netto.
Ich würde keine zahlen.
Lieferbedingung ist frachtfrei, also ohne etwas zahlen zu müssen.
Wenn der Käufer die Fracht dennoch bezahlt, weil es in diesem Geschäft üblich ist. Das nennt man konkludentes Verhalten.
Die würde ich nicht bezahlen. Es sei denn, es gibt noch andere vertragliche Regelungen.
Netto Kasse ist eine Handelsklausel, die besagt, daß der vereinbarte Kaufpreis ohne jeden Abzug zu zahlen ist.
1 x 20/100% = 5%
In der handelsüblichen Lieferfrist. §423 HGB Der Frachtführer ist verpflichtet, das Gut innerhalb der vereinbarten Frist oder mangels Vereinbarung innerhalb der Frist abzuliefern, die einem sorgfältigen Frachtführer unter Berücksichtigung der Umstände vernünftigerweise zuzubilligen ist (Lieferfrist). _______________ Nicht beantwortete Beiträge findet ihr unter: http://www.bwl24.net/forum.php |
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