Liebe Leute,
aus gegebenem Anlaß wird darauf hingewiesen, daß auch hier das Urheberrecht gilt. Das bedeutet:
1. Verkauf von Original-Schriftwerken (Bücher, IHK-Textbände): stets zulässig.
2. Verkauf von Original-Softwarewerken (CDs): im Rahmen der Lizenzbestimmungen des Herstellers zulässig. Der Verkauf alter BWL CDs ist gestattet (ich habe nichts dagegen). Manche Hersteller sehen das hingegen etwas enger. Microsoft beispielsweise gestattet keinen Sekundärmarkt für seine Produkte. Wer also ein Softwareprodukt verkaufen will, sollte vorher den Hersteller fragen ob dies zulässig ist. Dies kann insbesondere für die Audio-Lern-CDs bestimmter Anbieter relevant sein. Deren Lizenzbestimmungen entziehen sich meiner Kenntnis.
3. Verkauf von Fotokopien: unzulässig. §53 Abs. 1 UrhG erlaubt aber die unentgeltliche Weitergabe von Privatkopien.
4. Verkauf von gescannten Kopien (PDF, Bilddatei): unzulässig. §53 Abs. 1 UrhG erlaubt aber die unentgeltliche Weitergabe von Privatkopien.
Ich bitte alle, sich an die gesetzlichen Regeln zu halten. Das Urhebergesetz findet Ihr <A HREF="http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/index.html" TARGET="_NEW">hier im Volltext</A> zum gelegentlichen Nachsehen vor dem Anbieten. Ich kann i.d.R. die Legalität eines konkreten Angebots nicht überprüfen, setze mich aber der Gefahr einer Haftung als "Mitstörer" aus, wenn hier illegale Dinger laufen. Ich bin also schon durch die gesetzlichen Regelungen gezwungen, offensichtlich illegale Angebote zu löschen.
Forum
Urheberrecht – bitte vor einem Angebot lesen!
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#1 13.09.2007 16:08 Uhr
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#2 17.12.2008 09:56 Uhr
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Beiträge: 202
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IHK Betriebswirt Prüfungsaufgaben und Lösungen 1999-2005 an zu bieten. Bitte schickt mir PM.
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