Forum

Rücktritt von der Kündigung?

Gesperrt

Seite: 1

Autor Beitrag
Mitglied
Registriert: Dec 2009
Beiträge: 62
Hallo Leute, habe da mal eine Frage:

Ich reiche fristgerecht meine Kündigung ein, weil ich eine neue Stelle habe.
Kurz vor Antritt dieser Stelle (Noch bei alter Firma bis Monatsende beschäftigt) werde ich von der Personalabteilung der neuen Firma angerufen, ich solle - wenn möglich - die Kündigung rückgängig machen, weil aufgrund der wirtschaftlichen Lage ein langfristiges Beschäftigungsverhältnis so gut wie ausgeschlossen sei.
Das hieße konkret, dass ich nach einer 12-wöchigen Befristung auf der Straße säße.

Kann ich von der Kündigung zurücktreten?
Im Falle, dass meine alte Firma den Rücktritt akzeptiert, was geschieht mit meiner Betriebszugehörigkeit? Startet die wieder bei null?

Schon jetzt besten Dank für eure Hilfe!
Mitglied
Registriert: Apr 2008
Beiträge: 73
Hallo voechele,

ich denke schon das Du selber von der Kündigung zurücktreten kannst. Die Frage ist nur wie reagiert dein jetziger Arbeitgeber darauf.
Kommt halt auch mit darauf an, wie weit dein jetziger Arbeitgeber mit der Nachfolgeplanung ist.
Des Weiteren ist es natürlich so, das wenn Mitarbeiter schon aus freien Stücken gekündigt hat, welche Aufgaben kann man diesen dann in Zukunft übertragen.
Was die Befristung des 12 wöchigen Arbeitslosengeldes angeht, würde ich es ir von der "neuen" Firma schrifltich geben lassen das sie dich aus Wirtschaftlichen Gründen nicht einstellen können, damit hast du vielleicht eine Chance.

Viel Erfolg
Michael
Mitglied
Registriert: Dec 2009
Beiträge: 62
Hallo coolblue74,

erst mal Danke für Deine Antwort.

Es geht hier nicht um mich, sondern um einen Mitarbeiter von mir, der sich hier ordentlich hat Heiß machen lassen und trotz der vorhersehbaren Risiken seine Festanstellung gekündigt hat. Das liebe Geld...
Es ist aber ein sehr guter Mann, den ich schon nur äußerst ungern habe gehen lassen.

Die Personalplanung ist zum Teil schon umgesetzt, aber Neueinstellungen sind noch nicht vorgenommen worden. Da laufen die ersten Bewerbungsgespräche.
Mich hätte nur interessiert, ob es hier etwa gesetzliche Fristen gibt, innerhalb derer man eine Kündigung rückgängig machen kann.
Mitglied
Registriert: May 2008
Beiträge: 142
Ort: Bayern
Hallo,
die Kündigung hat Bestand. Rücknahme ist nur mit Einverständnis des Arbeitgebers möglich. Ich würde es nicht akzeptieren als AG da dieser Mitarbeiter ja sowieso gehen wird wenn etwas besseres kommt. Hilft vermutlich nur betteln
Mitglied
Registriert: Dec 2009
Beiträge: 62
Danke für eure Antworten!
Mitglied
Registriert: Aug 2009
Beiträge: 534
Hallo voechele,

ich habe mal gelernt, dass eine Kündigung eine einseitige Willenserklärung ist, die keiner Annahme bedarf. Insoweit hat sie Bestand.

Was die Rücknahme angeht, so muss einer erklären, dass er doch nicht gehen will und ein anderer muss erklären, dass er den temporär Reisenden doch weiter beschäftigen will. Evtl. muss er sogar einen neuen Anstellungsvertrag abschließen.

Doch was ist mit der zähneknirschend zurückgezogenen Kündigung. Geht der Kündigende bei nächster Gelegenheit doch wieder, wie weit kann sich der Weiterbeschäftiger jetzt noch auf einen Bestand verlassen?

Ich würde als Arbeitgeber keine Weiterbeschäftigung eingehen, weil mir die ganze Sache zu vage wäre. Insoweit schließe ich meinem Vorredner coolblue74 an.

Und mal ganz abgesehen: Wo kommen wir denn hin, wenn sich jeder mal eben so und dann anders entscheidet. Sie gehen in eine Kneipe, bestellen ein Bier, nehmen das Glas in die Hand und wollen es dann doch nicht ...

Inkonsequenz ist ein Übel, dessen Verbreitung leider rasend zunimmt.

Ciao!


Gesperrt

Seite: 1

Parse-Zeit: 0.1115 s · Memory usage: 1.48 MB · Serverauslastung: 1.03 · Vorlagenbereich: 2 · SQL-Abfragen: 9