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Korrektureinsicht Prüfung gepr. techn. Betriebswirt 2008

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Mitglied
Registriert: Apr 2008
Beiträge: 8
Hallo Zusammen, heute Morgen konnte ich mir einen Einblick in meine im März 08 geschriebe Prüfung verschaffen! Da ich in Rechnungswesen die
4 beste Prüfung geschrieben habe, mit 44 Punkten, lag mir hier die Einsicht sehr am herzen. Nebenbei, von 17 haben es nur zwei mit 51 & 56 Punkten geschafft, der Rest.....!
Alle anderen Fächer waren bei mir zumindest okay.

Mir ist da folgendes aufgefallen:

Aufgabe 6
Hier wurden Variatoren vorgegeben, u.a. mit 5 und 0. Laut meinen Fachbuch, kann ein Variator doch nur zwischen 0 und 1 sein. Dies hab ich auch so vermerkt und habe dann die Variatoren angenommen, z.B. der mit von dann 0,5. Man hat die Komplette 6-te Aufgabe mit EINEM Punkt, von 20 gewertet.
Vorallem konnte man bei der Unklarheit nicht die Aufsicht fragen-hier der Fall. Diese teilte vorab mit, dass sie nicht im Thema wäre und man sich Fragen sparen könnte!

Weiterhin wurde eine Lösung, 4C nicht gewertet(stand auf einem anderen Blatt - aber deutlich gekennzeichnet).

Nun bin ich zum 2-ten Prüfungsteil & mündl. Rechnungswesen eingeladen worden. Zuerst habe ich den 2-ten Prüfungsteil und danach Rechnungswesen mündlich-eigentlich anderes herum oder?

Der IHK-Zuständige teilte mir mit, dass ich noch kein Einspruchsrecht habe, da ich noch keine Rechtsmittelbelehrung erhalten habe - aber schon die Ergebnisse in schriftl Form - versteh ich nicht - Ihr? Die Belehrung bekomme ich erst nach der mündl. Nachprüfung!
Ich solle aber Ihm meine Anmerkungen zukommen lassen, er wolle das vorab schonmal mit dem Prüfungsausschuss diskutieren und es könnte sein, dass ich dann ev. mit mehr als 44 Punkte in die mündliche gehen darf, vielleicht bräuchte ich auch gar keine mündliche mehr - das würde man mir am mündl. Prüfungstag mitteilen!!

Jetzt weis ich gar nicht mehr was ich machen soll!
Am liebsten würde ich sofort Einspruch einlegen, dann können die es mir aber bei der ev. mündlichen und im 2-ten Prüfungsteil nachtragen. Warum soll ich in Rechnungswesen für die mündl. lernen, wenn ich ev sowieso nicht geprüft werde?

Was tun? - sprach Zeus!
:evil:
Danke!
Mitglied
Registriert: Oct 2007
Beiträge: 79
Hi,

ich habe mir deinen Post einmal durchgelesen.
Erstmal: Es ist nicht verwunderlich, das nur 2 bei euch die Prüfung geschafft haben...denn sie war wirklich milde gesagt "sehr schwer".

Was ich noch loswerden muss, ist dein Post mit dem Variator.
Was meinst du mit "laut meinem Buch kann ein Variator nur zwischen 0 und 1 sein?"

So ist das nicht richtig. Halte dir erst einmal vor Augen was der Variator aussagt. Der Variator gibt den Anteil der Variablen Kosten an den Gesamtkosten wieder.

Ein Variator von 5 sagt aus, das bei einer Beschäftigungssteiggerung von 10% die Kosten um 50% steigen (weil sie eben variabel und somit abhängig von der Ausbringungsmenge/Beschäftigung sind).

Aber vielleicht habe ich deinen Post auch missverstanden...
Mitglied
Registriert: Dec 2007
Beiträge: 24
Hi,
hatte das selbe Problem wie Du im Fach VWL/BWL. Habe entschieden auch keinen Enspruch zu erheben um mir dadurch eventuell andere Prüfungen wie die mündliche nicht zu verbauen.
Habe dann jetzt im März die Prüfung wiederholt und wirklich ein ganz gutes Gefühl das es diesmal gereicht hat. Allerdings warte ich noch sehnsüchtig auf meine Ergebnisse die erst im Mai kommen.

Darf man Fragen wie Deine Prüfung in VWL/BWL gelaufen ist? Unter dem Titel "Prüfung 12. März - 2. Versuch VWL" noch auf der Seite 2 im Forum habe ich mal meine Ergebnisse aufgeschrieben. Vielleicht sind diese ja mit Deinen identisch :lol:
Mitglied
Registriert: Dec 2007
Beiträge: 103
Hi
Ich bin mir nicht ganz sicher aber die IHK gibt den Variator leider immer als ganze Zahl an. Ich glaube Zingel hatte das mal geschrieben.
Der Variator wird in der normalen Welt als % angegeben. Ich habe einfach genau wie die Kammer ganze Werte hingeschrieben.
Hast du denn alle Vartiatoren richtig ausgerechnet???

Ich würde wie dir empfohlen wurde eine Anmerkung zukommen lassen und mich trotzdem auf die Nachprüfung einstellen.

Zitat
Hallo Zusammen, heute Morgen konnte ich mir einen Einblick in meine im März 08 geschriebe Prüfung verschaffen! Da ich in Rechnungswesen die
4 beste Prüfung geschrieben habe, mit 44 Punkten, lag mir hier die Einsicht sehr am herzen. Nebenbei, von 17 haben es nur zwei mit 51 & 56 Punkten geschafft, der Rest.....!
Alle anderen Fächer waren bei mir zumindest okay.


Heute morgen schon einblick genommen , wann hast du den bescheid bekommen wie die Prüfung gelaufen ist ?
Kannst du sagen welche Kammer ( könnten sich einige mal eine Scheibe von abschneiden)


Aggi
Mitglied
Registriert: Apr 2008
Beiträge: 8
Hi Aggi,

dass ist die IHK Siegen!

Die Ergebnisse hat man mir in der letzten Woche schon telefonisch mitgeteilt. Gestern kam dann der Brief von der IHK!

Viele Gruesse
Dan
Mitglied
Registriert: Dec 2007
Beiträge: 103
Daniel
Hast du bei der IHK angerufen und gefragt oder hat man dich angerufen?

Wäre mal interessant zu wissen , evtl. auch wen man anrufen soll!


Danke Aggi
Mitglied
Registriert: Mar 2008
Beiträge: 14
Hallo Daniel!
Wie du hast deine Einsicht schon machen dürfen?
Bei uns heisst es erst die mündliche und wenn die rum ist dann die Einsicht...was ist denn das eigentlich...da ist auch nix einheitliches dahinter.
Mitglied
Registriert: Apr 2008
Beiträge: 8
Man hat mich angerufen um mir mitzuteilen, dass der Pruefungsausschuss von mir zwei neue Vorschlaege zur Projektarbeit verlange! Bei dem Gespraech teilte man mir vorab die schriftl Ergebnisse mit. Diese hab ich jetzt auch schriftlich bestaetigt bekommen.

Gruss
Dan
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi,

etwas verwunderlich finde ich, daß hier Ergebnisse am Telefon genannt werden. Eigentlich gilt bei solchen Dingen steht das Gebot der Schriftlichkeit, d.h. am Telefon gibt es keine Auskünfte und keine sonst relevanten Informationen... ungewöhnliche Praxis, das!
Mitglied
Registriert: Oct 2007
Beiträge: 30
Jaja, die IHK Siegen.

Ich hab da auch mal Prüfungseinsicht genommen (Herbst 07), konnte aber nix nachvollziehen, da die Prüfer keinerlei Kommentare geschrieben hatten. Sie kamen allerdings bei jeder Aufgabe genau auf die selben Punkte. Außerdem mußten wir auch den Namen auf die Prüfung schreiben. Ich bin dan nach der mündlichen Nachprüfen mit insgesamt 44 Punkten durchgefallen. Bei der letzten Prüfung ( 2008 ) habe ich dann 26 Punkte gehabt, für mich ist jetzt ende. Das ist sehr ärgerlich, da ich sonst alle Teile von A und den kompl. Teil B schon bestanden habe. Aber ob ein Einspruch in diesen Fall was bringt weis ich nicht.

MFG
Mutzi
Mitglied
Registriert: Apr 2008
Beiträge: 8
Bei mir das Gleiche!
Beide Pruefer gleiche Punktzahl - ohne Notizen!

Komisch oder...

Vielleicht korregiert ja nur immer einer einen Stapel und der Andere den anderern Stapel.....
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Ja, komisch. Normalerweise werden auf den grünen Rand die Einzelpunkte geschrieben, und es hat sich eine Art informelle Geheimschrift entwickelt, wie Leistungen bewertet werden (jedenfalls hier ist es so): Pluszeichen im Satz für die Stelle, die etwas löst, Schlangenlinien als Stirnrunzeln aber "im Zweifel für...", usw. Hat ein Zweitprüfer keine Notizen hinterlassen, so ist das alleine kein Problem; er hat sich dann dem Erstprüfer angeschlossen. Der Erstprüfer sollte aber m Detail und nachvollziehbar urteilen. Gerade wegen der möglichen Einsicht. Steht gar nix dran, und nur eine Note drunter, wäre das mE nach möglicherweise ein Einspruchgrund... in Unkenntnis der Details vermutet!
Mitglied
Registriert: Apr 2008
Beiträge: 8
Hab die muendliche Bestanden also durch! Trotzdem alles etwas verwunderlich... gerade Rechnungswesen Fruehjahr 2008. Wie ich jetzt bei den neuen Topics entnehmen kann, war doch nicht alles von der Pruefung her ok..... :x

Danke fuer eure Unterstuetzung.
Gruss Daniel
Mitglied
Registriert: Oct 2005
Beiträge: 54
Ort: überall und nirgends
Na denn. HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH !

Die mündlichen Prüfungen haben halt doch eine andere Dimension (sowohl in der eigentlichen Prüfung als auch in der Bewertung), so das man da oft gute Chancen hat doch noch zu bestehen.


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