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Abgrenzung

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Mitglied
Registriert: Jul 2008
Beiträge: 16
Hallo,
ich habe mal eine Frage.
Unser Wirtschaftsjahr geht vom 01.07.-30.06 des darauffolgenden Jahres.
Jetzt habe ich eine RE erhalten am/vom 24.06.08 für eine Leistung im Juli(Telekom-RE).Wie muss abgegrenzt werden?
Bezahlt wurde die RE im Juli 08 also im neuen Wj.
Muss die RE überhaupt noch im Juni gebucht werden?

Über einen Denkansatz würde ich mich freuen.
Mitglied
Registriert: Jul 2008
Beiträge: 47
Einen wunderschönen guten Tag Daggi,

die erste Frage ist: Liegt am Bilanzstichtag 30.6.2008 eine Verbindlichkeit vor? Hier kommt es auf den Vertrag mit der Telekom an.

Wenn die Verbindlichkeit frühestens am 1.7.2008 entsteht, dann braucht nichts gebucht zu werden.

Wenn die Verbindlichkeit doch bereits am 26.6.2008 besteht, die Leistung aber wie geschildert den Zeitraum ab 1.7.2008 betrifft, dann ist wie folgt zu buchen:

Per aktive Rechnungsabgrenzung = Nettobetrag
Per im Folgejahr abzugsfähige Vorsteuer = Vorsteuerbetrag
An Kreditor (oder sonstige Verbindlichkeit) = gesamter Betrag.

Viele Grüße

Fred

Aus Düsseldorf am Rhein an der Altstadt am Büro gleich neben dem Kaffeeshop oder so ganz in Gedanken, wo denn die zweite Frage ist
Mitglied
Registriert: Jul 2008
Beiträge: 16
Hallo Fred,

danke für die Antwort.
Die Rechnung lag zum Bilanzstichtag vor.
Aber ARA bedeutet für mich,das die Ausgabe bis zum 30.06.erfolgt.
Die RE wurde aber erst im Juli (neues Wj.)bezahlt.

Viel Spass noch beim Kaffespezialitäten trinken.
Mitglied
Registriert: Jul 2008
Beiträge: 47
Hallo Daggi,

wann die Rechnung vorliegt, ist nicht entscheidend. Es kommt darauf an, ab wann die Verbindlichkeit besteht. Und das richtet sich nach dem Vertrag.

Wenn zum 30.6.2008 tatsächlich bereits eine Verbindlichkeit vorhanden ist, dann ist die von mir geschilderte Buchung zutreffend – aber nur dann.

Ihr Einwand, es könne im alten Jahr keine aktive Rechnungsabgrenzung vorliegen, weil ebenfalls im alten Jahr noch keine Zahlung vorliegt, ist zutreffend. § 250 Abs. 1 Satz 1 Handelsgesetzbuch spricht von einer »Ausgabe« vor dem Bilanzstichtag. Deshalb könnte man auf die Idee kommen, diesen Betrag auch als »Forderung« auszuweisen.

Aber:

Das gibt Bauchschmerzen.

Denn eine Forderung ist in der Regel etwas, was man später bekommt. Diesen Betrag bekommen wir aber nicht, er wird von der Telekom ab Anfang des nächsten Wirtschaftsjahres vertragsgemäß verbraten. Und weil wir den Betrag nicht wirklich bekommen, widerstrebt ein Ausweis als Forderung eher heftig.

Was tun?

Die Verbindlichkeit muss ausgewiesen werden. Wenn nicht, wäre das unter dem Gesichtspunkt des Gläubigerschutzes noch haarsträubender. Deshalb hilft sich die Praxis damit, diesen Betrag wie von mir angegeben - nicht ganz korrekt - als aktive Rechnungsabgrenzung auszuweisen. Denn dann weiß der Bilanzleser, dass dieser Betrag nicht als Zufluss das Unternehmen erreichen wird. Und alle sind mehr oder weniger glücklich.

Wenn sich Fragen ergeben, bitte noch mal melden.

Mit freundlichen Grüßen

Fred

aus Düsseldorf. Ich muss gleich vor dem Fernseher Fußball spielen. Rechts außen. Die Füße, die da ab und zu am Bildschirmrand erscheinen, sind meine.


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