Hallo,
habe da ein Problem. In der "alten" Prüfung vom März.2004 heist es der Btriebsrat fordert eine Kantine vom Unternehmen. Nach den Rechten vom BR und ob das UN dieser Forderung nachgehen muss wird hier gefragt.
Nach IHK-Band heist es, Kantine ist Soziale Angelegenheit und er hat Mitbestimmungsrecht nach §87 Abs. 1.
Die Musterlösung sagt aber. Nein Der BR hat bei der Errichtung von betrieblichen Sozialeinrichtungen kein Mitbestimmungsrecht. Ob es eine Sozialeinrichtung wie eine Kantine gibt ist eine unternehmerische Entscheidung, die nicht der Mitbestimmung unterliegt.
was jetzt ja oder nein
Danke schon im Voraus.
Forum
Frage zu einer Prüfungsaufgabe im Rahmen von Perso.
Gesperrt
Seite: 1
Autor | Beitrag |
---|---|
#1 26.09.2008 01:01 Uhr
|
|
Mitglied
Registriert: Mar 2008
Beiträge: 31
|
|
#2 26.09.2008 10:40 Uhr
|
|
Mitglied
Registriert: Oct 2007
Beiträge: 59
|
Bei der Frage der Einrichtung einer Kantine hat er kein Mitbestimmungsrecht. Will heißen, er kann den Arbeitgeber nicht zwingen, eine Kantine einzurichten. Wenn jedoch erstmal eine Kantine oder ein Kindergarten oder ähnliche soziale Einrichtungen gegründet wurden, hat der BR bei allen Entscheidungen, die diese sozialen Einrichtungen betreffen, ein Mitbestimmungsrecht.
So ist es jedenfalls derzeit in meinem Hirn abgespeichert. Hoffe, ich liege richtig! |
#3 28.09.2008 00:13 Uhr
|
|
Mitglied
Registriert: Sep 2008
Beiträge: 81
|
Kann ich so bestätigen. Wenn einmal da, dann Mitbestimmung. |
#4 28.09.2008 18:34 Uhr
|
|
Mitglied
Registriert: Mar 2008
Beiträge: 31
|
Danke
|
#5 28.09.2008 23:28 Uhr
|
|
Mitglied
Registriert: Sep 2008
Beiträge: 2
|
oder die geschäftsleitung führt kantiene mit betriebsvereinbarung ein. so kann diese im nötigen falle mit einer dreimonatigen kündigungsrfrist wieder abgeschafft werden und der BR hat keine möglichkeit dies zu verhindern.
|
Gesperrt
Seite: 1
Parse-Zeit: 0.1211 s · Memory usage: 1.48 MB · Serverauslastung: 2.53 · Vorlagenbereich: 2 · SQL-Abfragen: 9