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Prüfung »Rechnungswesen« 12.03.2008, Fehler in Aufgabe 6

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Liebe Leute,

die Prüfung vom 12. März dieses Jahres scheint einigen von Euch ja derzeit ziemlich Kopfzerbrechen zu bereiten. Mir auch. In Aufgabe 6 gibt es mehrere Fehler, darunter einer, der einem kundigen Kostenrechner den ganzen Tag versauen kann.

Ich habe, wie schon angedroht, einen BWL-Boten entworfen, der offiziell am Montag erscheint. Ihr könnte jetzt schon die Vorschau sehen:
<A HREF="http://www.bwl-bote.de/20080915.htm" TARGET="_NEW">Klick mich, ich bin ein Fehler!</A>

Damit die Sache leichter nachzuvollziehen ist, habe ich einen Plankostenrechner für Excel® mitgeliefert. Probiert es einfach aus und kommentiert ggfs. meinen Artikel. Das ist die Entwurfsversion, Änderungen sind noch möglich.
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Hallo Harry!

Ich hab schon mal deine Vorabversion gelesen...ist ja echt nen Hammer!!!
Typisch IHK halt...ich schreibe anfang Oktober die Prüfung und bei sowas wird mir echt bange!!!
Kann man eigentlich im nachhinein etwas machen, wenn eine richtig gerechnete Prüfung auf Grund von Fehlern im Lösungsteil, durch den Prüfer falsch bewertet wurde???

Gruß Arne
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Hi Arne,

das ist einer der unangenehmsten Aspekte solcher Fehler: während der erste in dem Artikel beschriebene Hauer noch ohne Auswirkungen bleibt, denn das muß ja eigentlich gar nicht gerechnet werden, führt der zweite Knaller mit Sicherheit dazu, daß richtige Antworten falsch gewertet werden. Ich kann mir nicht vorstellen, daß das alle Prüfer bemerken. Du hast auch keine Chance, es zu rügen, denn Du schreibst bei dem Zeitdruck ja nicht wörtlich und mit allen Zahlenangaben mit. Du kannst also erst später Einsicht nehmen, aber kannst Du dann, bei der Einsichtnahme, sowas zuverlässig finden und auf den Punkt genau begründen?

OK, denken wir da mal rechtlich drüber nach. Du könntest argumentierten, der Verwaltungsakt (und nichts anderes ist die Beurteilung einer Prüfungsarbeit ja) sei nichtig. §44 VwVfG gibt hierfür aber mE nach nichts her. Auch die nachträgliche Heilung eines Fehlers i.S.d. §45 VwVfG &quot;paßt&quot; nicht, weil das Gesetz an ganz andere Arten von Fehlern denkt. Umgekehrt ist die bekannte Einspruchsfrist bei offizieller Freigabe der Prüfung schon längst abgelaufen, diese Möglichkeit bietet sich also auch nicht. Du könntest über Wiedereinsetzung nachdenken, §32 Abs. 1 VwVfG, aber ich wüßte nicht, daß das schon wer in einer solchen Situation ausprobiert hätte. Nein, das ist eine unangenehme Situation, ohne Frage...
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Sowas habe ich mir schon gedacht...

Vielen Dank für die ausführliche Antwort!!!

Bleibt nur zu hoffen das in der nächsten Prüfung nicht solche Hauer drin sind!!!

Gruß Arne
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und das war nur die Rewe Prüfung...
Ich werde mir heute mal die Fi/In Prüfung ansehen und rechnen.
Viell. sind da auch Fehler vorhanden.

Andrè
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Ja, es sind. Erstmal sind wir aber noch beim Rechnungswesen :-) man soll ja immer erst eines vollenden, bevor mal mit dem Nächsten beginnt. Also diese Artikel hier ist am MO offiziell raus, umd an DI folgt sogleich der nächste Streich, diesmal zu Aufgabe 1 derselben Prüfung.

Und dann erst kommen wir zu Finanzierung &amp; Investition ;-)
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Liebe Leute,

ich hatte ja die stille Hoffnung, daß einer von Euch aus der Deckung kommt und meinen Artikel widerlegt. Daß mir einer zeigt, daß ich irgendwo einen Fehler gemacht habe. Ich, und nicht der Aufgaben-Ausschuß. Mein BWL-Bote wäre dann verschämt verschwunden, aber mein Glaube an die Kämmerlinge wäre gerettet.

Ist er leider nicht. Die haben wirklich einen so heftigen Fehler gemacht.

Also habe ich diesen Artikel jetzt offiziell ans Licht gegeben, und ein zweiter ist am 16. hier zu lesen. Denn dieser Klausuren-Knaller war nicht der einzige. Die Fehlerdichte steigt, eine Prüfung mit Risiken und Nebenwirkungen.

Die Sache kommt auch in die Print-Ausgabe vom 1. Oktober, und diese Woche denke ich nochmal quer. Wenn ich Zeit dafür habe...
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Ich habe einen Feedback von einem bestimmten Standort, wo keiner diese Frage lösen konnte und alle (!) falsch benotet wurden. Auch die, die den Fehler entdeckt und in ihrer Lösung richtig gerechnet hatten.

Ich bin gespannt, wie lange solche Qualitätsmängel noch toleriert werden. Ich habe aber das Gefühl, daß es mir in Zukunft nicht an Arbeit fehlen wird, solche Artikel wie diesen zu schreiben...
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jemanden fiel in der prüfung der fehler auf und sprach die aufsicht an. der wollte das überprüfen...

aber wie es so ist, kam nix dabei raus.

da ich zwar nur mit mündlichen dann 50% geschafft habe und somit durch war, habe ich mich damit auch nichtmehr beschäftigt.

ne sauerei ist das dennoch. vorallem weil einige dann nur wegen dem durchgerasselt sind...
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Hi,

Zitat
vorallem weil einige dann nur wegen dem durchgerasselt sind...


Genau das scheint der Fall gewesen zu sein, sagt mir jemand. Die letzte Zeit höre ich immer mehr über die Vorgänge an anderen Standorten. Leute rufen mich an und erzählen mir höchst interessante Dinge. Ich muß wohl inzwischen mit meinen Artikeln bekannt geworden sein. Heute morgen hatte ich wieder so ein Gespräch. Bin gespannt, was ich daraus machen kann, aber das ist erst ganz am Anfang...
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Hallo Harry,

wir haben uns heute im Lehrgang ebenfalls mit dieser Aufgabe rumgeärgert.
Der Fehler unter a) ist klar, nur zu b) und c) tun sich Fragen auf:

"BWL-Bote" schrieb
Bei einer Beschäftigung von 1.100 Stunden, wie in Aufgabe b) gefragt, betragen die Gesamtkosten Kges = 15.720 + 31,28 · 1.100 = 50.128 Euro. So weit, so gut.

In Aufgabe c) wird angegeben, daß in einer anderen Periode tatsächlich 1.150 Arbeitsstunden zu Istkosten i.H.v. 52.500 geleistet wurden. Eine Abweichungsanalyse soll durchgeführt werden.


"Prüfung REWE" schrieb
b) Berechnen Sie die Plankosten für den Monat April für den Fall, dass mit einer Beschäftigung von 110% gerechnet wird.

c) Tatsächlich wurden im Monat April 1.150 Arbeitsstunden geleistet, wobei insgesamt 52.500 € Gesamtkosten anfielen.


6c) bezieht sich auf die errechneten Plankosten im April, bei einer Beschäftigung von 110%, also auf b), oder sehe ich das falsch?
Zu berechnen sind dann die Abweichungen bei tatsächlich angefallenen 1.150 Stunden und 52.500 € Gesamtkosten.
So jedenfalls habe ich die Aufgabenstellung verstanden... :lol:
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Moin,

6c) nennt im Aufgabentext nur die 1.150 Stunden und 52.500 Euro für April. Dann steht drunter, daß man eine Abweichungsanalyse durchführen soll. Hier gelten die üblichen Methoden der Plankostenrechnung, d.h. PKVS = Plankosten / Planbeschäftigung. Plankosten und Planbeschäftigung! Das aber wird in der Lösung mit eben den genannten Istkosten i.H.v. 52.500 und der Planbeschäftigung von 1.150 verwechselt, so daß Folgefehler entstehen. Ein eigentlich elementares Problem, eber eben doch ein knalliger Fehler...
Gast
So.. jetz blamier ich mich mal unsterblich.. ich hab weder die komplette Aufgabe gelesen sondern nur mal objektiv gerechnet was da steht:

Wenn in B klar ist was kfix ist (Kges = kfix + kvar) dann hab ich schon mal die Fixkosten mit 15720 Euronen

also Plankostenberechnung für B:

kfix bleibt gleich = 15720
kvar = 31,28 * (1100 Stunden * 1,1 [Faktor Planbesch.] )
kvar = 31,20 * 1210
kvar = 37752

PKges = 15720 + 37752
PKges = 53472 Euronen als Antwort b

c) Plankostenverrechnungssatzberechnung aus b:
Plankosten gesamt: 53472 / Planbeschäftigung 1210 Stunden = 44,19 Euronen

Istkostenverrechnungssatz aus c:
Istkosten gesamt: 52500 / Istbeschäftigung = 1150 Stunden = 45,65 Euronen

d.h. wenn 44,19 = 100%
45,65 = x
= 45,65 * 100 / 44,19 = 103,30% --&gt; der Istkostensatz liegt um 3,3% höher als der Plankostenverrechnungssatz..


Oder bin ich total falsch? :oops: Bitte um detaillierte Aufklärung..
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Bitte in den zugrundeliegenden Artikel gucken, da steht es ganz genau drin. Ist sogar ein Plankostenrechner beigegeben, mit dem kannst Du es selbst ausprobieren... Alles weitere geht jetzt nicht, bin beim Auftraggeber...
Gast
Hii jaa.. *gg* i hab nur zwischenzeitlich wieder gedanklich ausgeblendet das ich den Vergleich mit den Sollkosten machen muß.. und ich hab die meine Planbeschäftigung nicht aus der Angabe sondern aus b) berechnet..

Doch gar net so unübel.. aber ich glaub wenn ich noch im &quot;Trainingswahn&quot; wäre.. dann hätte ich auch &quot;richtig falsch&quot; gerechnet.. :D
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Hallo Harry,
dein Artikel ist komplett nachvollziehbar.

Eine Anmerkung nur zu c)
Der PVS in der Prüfung wurde nicht aus den Istkosten aus c) ermittelt sondern aus den Istkosten der Aufgabe b). also 50128,00 € / 1100 Std. = 45,57€/Std.
Nichts desto trotz ist es falsch, da eigentlich die Werte aus a) (Plankosten!!!) hier Grundlage sein sollte.
In Aufgabe c) wurden von den Kämmerlingen so ziemlich alle Werte gemischt die a) und b) hergeben.
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Beiträge: 62
"HZingel" schrieb
Moin,

6c) nennt im Aufgabentext nur die 1.150 Stunden und 52.500 Euro für April. Dann steht drunter, daß man eine Abweichungsanalyse durchführen soll. Hier gelten die üblichen Methoden der Plankostenrechnung, d.h. PKVS = Plankosten / Planbeschäftigung. Plankosten und Planbeschäftigung! Das aber wird in der Lösung mit eben den genannten Istkosten i.H.v. 52.500 und der Planbeschäftigung von 1.150 verwechselt, so daß Folgefehler entstehen. Ein eigentlich elementares Problem, eber eben doch ein knalliger Fehler...


OK, ich habe die Aufgabe so interpretiert, dass für den Monat April die Plankosten für eine Beschäftigung von 1100 h berechnet werden sollen und anhand dieser Daten die Abweichungen der IST-Beschäftigung zu eben dieser Planbeschäftigung ermittelt werden soll.
Das will mir irgendwie nicht ins Hirn!
Wenn ich Plankosten für eine Periode berechne, für die ich eine um 10% höhere Beschäftigung plane, muss ich dann nicht auch die Abweichungen von dieser Planbeschäftigung berechnen? Wenn ich, wie in diesem Fall, die Abweichungen zur 100%-Beschäftigung rechne, plane ich mir doch schon von vornherein eine &quot;künstliche&quot; Beschäftigungs- und Gesamtabweichung ein, oder? :? :|
[code:1]
Plan-Beschäftigungsgrad %.................110%...........100%
Plan-Beschäftigungsgrad h...............1100 h.........1000 h
Basisplankosten....................50.128,00 €....47.000,00 €
Plankostenverrechnungssatz.............45,57 €........47,00 €

IST-Beschäftigung.......................1150 h.........1150 h
IST-Kosten.........................52.500,00 €....52.500,00 €
Verrechnete Plankosten.............52.406,55 €....54.050,00 €
SOLL-Kosten........................51.692,00 €....51.692,00 €

Verbrauchsabweichung.................-808,00 €......-808,00 €
Beschäftigungsabweichung .......... 714,55 €.....2.358,00 €
Gesamtabweichung......................-93,45 €.....1.550,00 €
[/code:1]


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