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#1 30.04.2008 12:40 Uhr
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ui, was ist das jetzt für eine Version.
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#2 30.04.2008 16:23 Uhr
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sehr interessant das Ganze!
Bin gespannt, welche Version ich nächste Woche bekommen soll D |
#3 01.05.2008 10:13 Uhr
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Ich kann es kaum glauben, aber was soll das denn für ein Titel sein.
Den kennt doch keiner! Da war m.E. "Professional Master bzw. Professional Bachelor" schon deutlich näher dran. Diese Übersetzung ist aus meiner Sicht wertlos. Gruß Bandit |
#4 06.05.2008 17:15 Uhr
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Hallo Bandit, kann Deiner Argumentation nicht wirklich folgen - habe das Zeugnis meinem amerikanischen AG vorgelegt und es hat mir bei meinem weiteren beruflichen Werdegang sehr geholfen. Gruß Favre |
#5 11.05.2008 12:58 Uhr
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Hier ein wie ich finde sehr interessanter Link zu dem Thema......
http://dict.leo.org/forum/viewUnsolvedquery.php?idThread=130809&idForum=1&lp=ende&lang=de |
#6 11.05.2008 19:38 Uhr
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Hallo,
bin ja mal gespannt wie die IHK`s diesem Problem begegnen, da ja schon einige ihre Urkunden auf englisch "Master Professional CCI" erhalten haben. Des weiteren wird ja auf einigen IHK - Seiten mit dieser Übersetzung geworben. Lassen wir uns mal überraschen, aber ich sehe das schon problematisch, wenn einige diese Urkunden bereits haben, auf der Web-Seite damit geworben wird, und anderen Teilnehmern dies verwehrt bleibt. Gruß Bandit |
#7 14.05.2008 13:47 Uhr
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Ich kenne auch nur die Bezeichnung Master of Technical Management CCI
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#8 17.05.2008 01:01 Uhr
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Certified technical business management specialist @ BIBB
http://www.bibb.de/en/fortbildungsprofil_29679.htm Ein interessanter Beitrag dazu: http://dict.leo.org/forum/viewUnsolvedquery.php?idThread=130809&idForum=1&lp=ende&lang=de |
#9 17.05.2008 12:45 Uhr
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War neugierig, und habe auf blauen Dunst auch einfach mal bei meiner IHK angefragt.
Die kennen nur die Bezeichnung "Master of Technical Management CCI", stellen aber keine offiziellen, mit IHK- Siegel versehenen Zertifikate mit dieser Bezeichnung aus. Mehr als eine Art Teilnahmebescheinigung wäre mit dieser Bezeichnung somit nicht drin. Man kann es drehen und wenden wie man will, die ganze IHK- Landschaft ist ein bildungspolitischer Flickenteppich, der seines Gleichen sucht. |
#10 17.05.2008 14:48 Uhr
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Naja, diese Harmonisierungs- und Vergleichbarkeitsgeschichte ist sicherlich kein einfaches Unterfangen. Und das mit dem Master sonstwas würde ich mir schnellstens aus dem Kopf schlagen. Diese Bezeichnung wäre schlicht unrealistisch. Es sei denn, man steht auf Mogelpackungen.
Es könnte passieren, daß man ausgelacht wird, wenn man diese Qualifizierung mit "Master" bezeichnet, da man u.U. mit einem MBA verglichen wird. Und dazwischen liegen wohl unumstritten Welten, deshalb lieber ganz kleine Brötchen backen. :wink: Gruß Oliver |
#11 17.05.2008 17:39 Uhr
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Hallo Jungs,
habe ab diese Woche ein neuen Job. Mein Personalchef hat alles sehr gut vorbereitet inkl. Visitenkarten, ohne das ich was dazugesagt habe. Da steht drauf neben meiner Führungsfunktion "Gepr.Techn.Betriebswirt". Das langt vollkommen und ich finde es sieht auch gut aus. Die IHK musste nur eine geeignete Übersetzung finden ohne die Ehre der Akademiker zu verletzen und ohne uns dabei lächerlich zu machen. Wenn die es nicht hinkriegen dan kann sein das es irgend wann mal das ganze vor eine Sammelklage endet. Letzendlich wird hiermit mit uneren Fleiß und unsere Zukunft gespielt. Gruß :wink: Dono |
#12 17.05.2008 17:42 Uhr
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Hi Dono,
Das freut mich beides. Über Personaler und ihre Methoden werde ich nächste Woche einen heftigen Artikel veröffentlichen (nicht alle lassen Visitenkarten für Ihre Mitarbeiter drucken). Hier fände ich aber interessant zu erfahren, ob Dein Abschluß Dir den Job eingebracht hat (was ich vermute)? Dann wäre das nämlich eine schöne Erfolgsgeschichte... gratuliere jedenfalls! |
#13 17.05.2008 21:29 Uhr
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Hallo Harry,
Genau kann ich es nicht sagen. Bei den Ersten Gespräch kam heraus das man jemand sucht für eine Führungsposition zuerstmal für 6 Mitarbeiter, bei entsprechender Eignung nach einem Jahr soll man in der Gechäftsführung Aufgnommen werden. Hierfür jedoch sollte man einen Ingenieurabschluss haben. Daraufhin habe ich den Personalchef meine Projektarbeit gesendet (ø88Punkte), darin ist meine Arbeitsweise dargestellt wie ich eigentlich an den Augaben rangehe. Anschließend wurde ich zum Zweiten Gespräch eingeladen ,es gab von Personalchef keine zweifel mehr und mir wurde diese Stelle angeboten. Also ich denke schon das meine Weiterbildung mir dabei geholfen hat. Gruß :wink: Dono |
#14 18.05.2008 17:15 Uhr
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Sehe ich auch ganz genau so. Ich finde der "Certified Technical Business Managment Specialist" trifft sehr gut den Kern der Sache bzw. kommt von der Begrifflichkeit der Realität am Nächsten. Da ich es derzeit ohnehin nicht brauche, werde ich mir auch keine Bescheinigung, Zertifikat oder was auch immer zulegen, wo der Master drin auftaucht. Die Diskussion wurde hier ja schon häufig geführt, aber ich finde es immer wieder verblüffend, wie einige Leute hier von der Master- Bezeichnung überzeugt sind in dem Glauben, der TBW sei wirklich mit einem akademischen Abschluß gleichzusetzen. |
#15 18.05.2008 17:29 Uhr
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Hi,
o.k. "Certified Technical Business Managment Specialist" ist natürlich nicht so griffig, wie "Master professional CCI". Man hätte ja vielleicht noch "CCI" hinten anhängen können, damit man erkennt woher der Abschluß kommt. Ansonsten weshalb gibt es keinen Kompromiss, nachdem sich alle über die Übersetzung des TBW aufregen: Titel bleibt in Deutsch und alles andere auf Englisch. Dadurch können die Personaler das Zeugnis lesen und wissen auch das es ein rein deutscher Titel "TBW" ist. Der Effekt der internationalen Vergleichbarkeit ist doch gegeben, wenn die internationalen Firmen die einzelnen Prüfungsfächer und vielleicht noch die Projekt/Facharbeit auf englisch verstehen und als Titel einfach die deutsche, akzeptierte Bezeichnung drüber steht. Also wo liegt dann noch das Problem? Ein TBW wird nie 1:1 vergleichbar sein mit Abschlüssen in anderen Ländern - ist eben so. :!: Oder ist darauf noch niemand gekommen? Auch mit einer englischen Übersetzung bekommt man keinen akademischen Master - Bologna hin oder her. Oder wir verabschieden uns von dem Kastendenken "Akademiker" und "Nichtskönner" :wink: LG, amothie |
#16 20.05.2008 15:03 Uhr
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Genau so sieht´s aus! Alles andere währe eine maßlose Übertreibung, man kann einfach nicht ein Studium mit dem IHK Crashkurs vergleichen!!! |
#17 03.07.2008 16:55 Uhr
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Hi,
solche Bestrebungen gibt es schon seit Jahren, aber soweit ich weiß sind die diesbezüglichen Debatten noch nicht annähernd zu einem Ergebnis gekommen. Die Gefechtslage ist, eh, unübersichtlich. Das ist natürlich für die Absolventen nicht so gut... |
#18 03.07.2008 21:17 Uhr
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Wenn schon QM, dann sollte das Kammer-QM aber so sein, daß es wirklich der Qualität und nicht nur der Dokumentation dient, wie sonst meistens bei QM-Systemen. Ich zweifele aber, daß das so einfach machbar sein dürfte. Gerade die Kammern haben ja oft immer noch den Behördentrott, auch da, wo sie eigentlich gar keine Behörden sind. Ja, ein Trauerspiel insgesamt, fürwahr. Auch hier ist das zu spüren... hohe Fluktuation, geringe Beteiligung. Keine guten Zeichen für die Zukunft...
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#19 16.07.2008 14:29 Uhr
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Hi Leute,
habe mir jetzt bei meiner IHK ein englisches Zeugniss angefordert. Bekommen habe ich eine Übersetzung, eine Rechnung über 26Euro und einen infozettel zur Benutzung des "Zeugnisses". Auf dem Zeugniss steht dick und fett: Certified Master of Technical Management (CCI) mit einem Stern dran: In der Fussnote steht in englisch das der Master nicht mit einem Universitätsabschluß zu verwehcseln ist. Außerdem steht im Infozettel das man den Titel nicht offiziel führen darf, also nicht auf Visitenkarten, in Briefbögen oder ähnliches! Gru |
#20 16.07.2008 16:31 Uhr
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Dafür auch noch 26€ verlangen typisch IHK, wobei du noch Glück hast, auf meine Anfragen dies bezüglich (Fax, Psot MAIL), bekomme ich nicht mal eine Antwort.
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#21 18.07.2008 10:27 Uhr
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Hallo alle zusammen,
Ich wollte fragen an wen ich mich wegen einer offiziellen englischen Übersetzung meines TBW Zeugnisses wenden noch wenden kann. Zur Info: Ich habe meinen staatlich geprüften technischen Betriebswirt an einer staatlichen Fachschule gemacht, nicht beim IHK. Dort habe ich natürlich auch schon angrufen, aber sie konnten mir nicht helfen. Da ich für eine englische Firma arbeite, wäre es für meinen beruflichen Werdegang schon von nutzen. Vielen Dank |
#22 18.07.2008 15:45 Uhr
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Hallo Herpie,
ich wusste garnicht, dass es einen Staatlich Geprüften Technischen Betriebswirt gibt. Ich kenne nur den Geprüften Technischen Betriebswirt bzw den Technischen Betriebswirt. Aber Du solltest Dich immer dahin wenden, wo Du deinen Abschluß erworben hast. D.h. Wenn IHK dann IHK, wenn woanders, dann eben woanders. Gruß, Bandit |
#23 21.07.2008 11:21 Uhr
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Hallo,
Ich habe den staatlich geprüften technischen Betriebswirt an der Fachschule für technische Betriebswirtschaft in Speyer gemacht. Es waren 2 Jahre Teilzeit, 3-4 Abende die Woche. Für die Abschließende Projektarbeit muss man natürlich noch einige Wochenenden mit einplanen. Dies zur Info an alle Interessierten! Habe schon an der Schule angefragt,wegen einer Übersetzung, aber leider ohne Erfolg. :-(( |
#24 23.07.2008 12:27 Uhr
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Sehr geehrter Herr ,
vielen Dank für Ihre Anfrage an den DIHK. Seitens des Bundesministeriums für Bildung und Forschung wurden die Inhalte der dem Abschluss zu Grunde liegenden Rechtsverordnung in einem Profil zusammengefasst und im Bundesgesetzblatt dreisprachig veröffentlicht. In dem englischsprachigen Profil wird der Abschluss "Technical business managment specialist CCI" übersetzt. Dieses Profil können Sie über http://www.bibb.de/en/fortbildungsprofil_29679.htm abrufen. Der Abschluss Technischer Betriebswirt wird nach unserer politischen Empfehlung besser mit "Master of Technical Management (CCI)" übersetzt. Unseres Erachtens spiegelt die Bezeichnung "Master" das Niveau dieses IHK-Abschlusses international wieder. Die englische Bezeichnung ist lediglich als Übersetzungshilfe für den Gebrauch im Ausland zu verstehen. Es handelt sich dabei nicht um einen offiziellen Titel. Übersetzungshilfen haben keinerlei rechtlichen Status. Es ist vom Aufdruck auf die Visitenkarte abzuraten. Man riskiert sonst, sich wegen "Führens von Titeln", die man gar nicht erworben hat, strafbar zu machen. Dazu ein Auszug aus dem beiliegenden Merkblatt: Die Nutzung der Übersetzung Ihres Abschlusses obliegt Ihnen in Ihrem Ermessen und in Ihrer Verantwortung. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Übersetzung Ihres Abschlusses insbesondere nicht dazu bestimmt ist, auf Visitenkarten, Briefköpfen oder Homepages genutzt zu werden. Wir weisen außerdem mit Nachdruck darauf hin, dass das unbefugte Führen akademischer Titel im deutschen Strafgesetzbuch mit Strafe bedroht ist. Leider gibt es zwischen den Bundesländern noch keine einheitliche politische Linie. Wir setzen uns in den derzeitigen Diskussionen jedoch weiter für den "Master" ein. Nur die prüfende Stelle, also die Industrie- und Handelskammern selbst, kann nach eigener Einschätzung den Absolventen, die bei ihr eine Weiterbildungsprüfung mit Erfolg abgelegt haben, eine Übersetzungshilfe ausstellen. Dies sieht auch das Berufsbildungsgesetz so vor. Da der Deutsche Industrie- und Handelskammertag selbst keine Prüfungen durchführt, werden durch unser Haus auch keine Übersetzungshilfen ausgestellt. In diesem Punkt bitten wir Sie, sich an Ihre IHK, also an die IHK, bei der Sie die Prüfung zum "Technischen Betriebswirt" abgelegt haben, zu wenden. |
#25 23.07.2008 14:17 Uhr
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Hallo,
Habe eine Anfrage wegen einer offiziellen Übersetzung für meinen staatlich geprüften Betriebswirt an die Fachschule für techn. Betriebswirtschaft in Speyer gemailt. Leider kam dies als Antwort: Sehr geehrter Herr Herbst, leider existiert keine von Amts wegen autorisierte Übersetzung der Zeugnisinhalte. Für die Berufsbezeichnung Technischer Betriebswirt gibt es, trotz sehr kreativer Vorschläge privater Anbieter, keine Übersetzung, die das Ministerium in Mainz anerkennt. Sie müssten sich an ein privates Übersetzungsbüro wenden. Mit freundlichen Grüßen Leider nicht sehr befriedigend, weil ich für den Job etwas offizielles brauche. Eine Übersetzung von irgendeinem Büro nutzt mir nichts. |
#26 23.07.2008 15:24 Uhr
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Guten Tag Herr ,
die Übersetzung vom BMBF "Technical business managment specialist CCI" dürfen Sie für Ihre Visitenkarten verwenden. http://www.bibb.de/en/fortbildungsprofil_29679.htm Das Verbot bezog sich nur auf den von der IHK vorgeschlagenen "Master of Technical Management (CCI)" ich habe da nochmal nach gehackt Freundliche Grüße www.dihk.de p.s. ich bin mir jetzt nicht sicher ob ich den DIHK Ansprechpartner hier posten darf, deswegen lasse ich es lieber. |
#27 26.07.2008 15:05 Uhr
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Hallo Leute !
Also wenn ich das hin und her so lese wird mir schlecht ! Wir haben den Techn. Betriebswirt gemacht, meine Wenigkeit muß noch ins Fachgespräch bin also noch nicht ganz durch, und sonst nichts. Ich meine das ist schön viel wenn man ganz unten angefangen hat. Was wollt Ihr alle mit so einer blöden Übersetzung ! Wenn die nun zufällig Master oder auch sonst irgendwie heißt sind wir oder werden wir das nicht sein. Wir sind oder werden Techn. Betriebswirte, nicht mehr aber auch nicht weniger. Immer ganz cool bleiben !!! Wir brauchen uns nichts durch irgendwelche Übersetzungen erschwindeln. Haben wir doch nicht nötig, oder ??? Gruß Thomas |
#28 26.07.2008 16:34 Uhr
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Hallo Ironmann,
ich habe kein Interesse irgend einen Titel zu erschwindel .. wenn du auch meine Post´s gelesen hast sehe ich den TBW in der theorischen Ausbildung weit unter den Bachelor (Uni/FH) Aber Nummer 1, kann man den TBW überhaupt mit einen FH/Uni-Abschluss vergleichen .. meiner Meinung nein, dass eine ist Fisch das ander Fleisch. (Leider ist Deutschland immer das Dipl. besser) Aber Nummer 2, viel Spaß beim bewerben in auf der Internationalen Ebene ohne Übersetzung. Vielleicht sollte angehende TBW´s mal anfangen etwas globaler zu denken damit wir auch den Ansprüchen gerecht werden: Ab und zu fragen ich mich schon mit welchen Fokus die Masse überhaupt den TBW macht ? |
#29 26.07.2008 21:50 Uhr
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Naja, die Erfahrungen, die ich mit den Trägern von "Bachelor" habe sind eher mau. Bsp einer mit Fachrichtung Logistik war nicht in der Lage, ein ordentliches Kanbansystem zu installieren. Da scheiterte es an den Grundlagen! Bsp ein Wirtschaftsingenier Fachrichtung Logistik hat dermaßen Mängel in der Anwendung von Grundlagen des Buchungswesens (Lagerbuchungen - hier gemeint tagfertige Buchungspflicht), das ich auf solche Typen eher pfeife! Wie schon vielfach geschrieben wer nur Theorie lernt - diese aber nicht anwenden bzw umsetzen kann, ist seine Ausbildung nicht wert. Da haben wir als TBW im Regelfall die weitaus besseren Karten.
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#30 26.07.2008 22:19 Uhr
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Hey klar, die englische Übersetzung, und zwar die richtige, ist schon Pflicht für die IHK, keine Frage!
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#31 27.08.2008 21:07 Uhr
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Hallo zusammen,
was jemand von Euch wie die IHK Köln den Titel ins Englische übersetzt? |
#32 27.08.2008 21:18 Uhr
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Ich habe keine Anhnung, habe aber eine Übersetzung angefordert. Halte dich auf dem Laufenden.
Winni |
#33 28.08.2008 11:03 Uhr
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Hey Winni,
danke!! Dann bin ich mal gespannt. Hast Du die Übersetzung schriftlich oder telefonisch bei der IHK angefordert? |
#34 28.08.2008 15:40 Uhr
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Schriftlich per Mail. wenn sie da nichts tut werde ich das ganze schriftlich per Post anfordern.
Winni |
#35 28.08.2008 16:13 Uhr
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Habe mich gerade bei der IHK Köln schlau gemacht. Auf Verlangen stellen sie ein Zeugnis aus mit dem Titel: "Master of Technical Management CCI" Kosten: 26,- Euronen Gruß Wolli |
#36 28.08.2008 16:41 Uhr
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Das ist kein "Zeugnis" sondern nur eine Übersetzungshilfe .. mit dem Vermerk das du den Titel nicht führen darft !! |
#37 30.08.2008 13:38 Uhr
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In einigen Posts steht Folgendes:
"Certified Technical Business Managment Specialist" Ist das tatsächlich die offizielle Version oder handelt es sich dabei um einen Rechtschreibfehler, denn meines WIssens nach schreibt sich ManagEment mit einem E nach dem G. Oder ist das evtl. eine Differenz zwischen amerikanischem und OXFORD Englisch? BIn mal sehr gespannt auf eine Antwort. |
#38 30.08.2008 13:51 Uhr
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Hi,
"Managment" hat mit American English nix zu tun, nichtmal mit irgendeinem slang... auch damals in den Staaten hätte ich immer "Management" geschrieben :-) |
#39 30.08.2008 14:48 Uhr
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also doch ein Tippfehler?
Es gibt ja schon einige Worte die sich im amerikanischen vom OXFORD englischen unterscheiden, deshalb ganz konkret die Frage ob managment = die offizielle Version oder schlicht und ergreifend ein Tippfehler Ich tendiere stark zu Letzterem... |
#40 30.08.2008 16:17 Uhr
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Wenn das der Post von mir war, ist es ein Tippfehler der IHK, ich hatte den Auszug eins zu eins aus der Email kopiert .. aber diesen Titel, natürlich mit "e" darf man führen .. d.h. auf Visitenkarten oder ähnlichem .. den Master .... nicht.
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#41 30.08.2008 18:29 Uhr
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Danke UdoW
somit hat sich meine Frage dann nun geklärt... Werde die englische Bezeichnung selbst bei meiner Bewerbung für einen MBA Studiengang nicht benötigen... und sobald ich den MBA in der Tasche habe ist die Verwendung des Betriebswirt (IHK) wohl auch nicht mehr wirklich angesagt... |
#42 23.09.2008 21:10 Uhr
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Hallo Winni,
wollte mal hören ob Du von der IHK Köln schon was gehört, bzw. Post bekommen hast? Viele Grüße |
#43 24.09.2008 18:12 Uhr
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Hallo, habe die Übersetzung per Mail angefordert. Zurück kam ein offizieller Vordruck den ich mit einer Kopie des Prüfungszeugnisses (Das muss man sich mal vorstellen, 2 Tage nach dem die IHK mir das Prüfungzeugnis geschickt hat wollen die eine Kopie zurück).
Habe das alles ausgefüllt und warte seit dem. Achja, der Spaß kostet 26€. Sage Bescheid wenn der Wisch kommt Winni |
#44 26.09.2008 12:28 Uhr
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Was ich auch komisch finde das es bei euch 26€ kostet bei uns war es umsonst .. ?
Gruß Udo |
#45 26.09.2008 14:13 Uhr
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@UdoW
zu welcher IHK gehörst du? |
#46 26.09.2008 15:00 Uhr
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zur IHK Nürnberg ..
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#47 27.09.2008 01:58 Uhr
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Hmm
Kann man als nicht Kammerbezirksansässiger dennoch dort die Übersetzung anfordern? =) |
#48 27.09.2008 12:57 Uhr
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Fragen kostet nichts ;-) |
#49 28.09.2008 15:42 Uhr
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Dann werde ich dies wohl tun,sobald mein eigenes IHK Zeugnis eingetroffen ist.
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#50 29.09.2008 09:55 Uhr
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posten dann doch mal die Antwort von der IHK ...
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