Wir lösen am Verfalltag den von uns akzeptierten Wechsel über 10.000 € durch einen Postbankscheck ein. Zum 31.12.06 wurden 100 €, das Jahr 2007 betreffenden Diskontaufwand abgegrenzt.
Ist das ein Besitzwechsel oder ein Schuldwechsel?
Ich tendiere eigentlich zum Besitzwechsel, bin mir aber sehr unsicher, denn ich dachte immer der Schuldner akzeptiert einen Wechsel, nicht der Gläubiger???
Was habt ihr da für eine Meinung zu?
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Wechselgeschäft
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#1 27.08.2008 09:29 Uhr
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#2 27.08.2008 09:34 Uhr
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Moin,
das hier ist unsinnig:
Wer einen Wechsel akzeptiert, ist Wechselschuldner. Der akzeptierte Wechsel (das Akzept) ist danach aber im Besitz des Wechselgläubigers, also des Ausstellers. Nur der Aussteller kann das Akzept einlösen. Wenn wir den Wechsel akzeptiert haben, dann können wir nicht einlösen. Die Fragestellung ist also Quatsch.
Und du hattest schon die richtige Idee, nur nicht ganz zu Ende gedacht! :-) |
#3 27.08.2008 15:01 Uhr
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Tja, das Problem ist, es ist eine meiner Abschlussprüfungsaufgaben...
Habe den Jahresabschluss mittlerweile gemacht und festgestellt, dass es im vorgegebenen SBK kein Konto "Besitzwechsel" gibt..... und durch diese Buchung würde sich das Konto dann nicht auflösen..... Im Konto "Schuldwechsel" aber von Anfang an 10.000,- im Haben gebucht sind... Ich bin jetzt irgendwie verwirrt... |
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