Forum

Arbeitszeitregelung

Gesperrt

Seite: 1

Autor Beitrag
Mitglied
Registriert: May 2008
Beiträge: 150
Hallo
habe eine sehr spezielle Frage:
Gemäß §18 ArbZG findet das Gesetz keine Anwendung bei hoheitlichen Aufgaben. Dies findet im Dienstzeiterlass Fü S I 1 vom 20. Oktober 1998 in der seit 01.02.2003 gültigen Fassung für Soldaten seine Bestätigung.
Was passiert aber jetzt mit einem Soldaten, der einer genehmigten Nebenbeschäftigung nachgeht. Was macht der Personaler mit diesem Soldaten, wenn z.B. am Wochenende 20 Stunden im Nebenjob anfallen.
Muss man die wöchentlich geleistete Arbeitszeit als Soldat berücksichtigen um nicht gegen das Arbeitszeitgesetz zu verstoßen?
Hat jemand bereits damit Erfahrung oder kennt jemand bereits richterliche Entscheidungen dazu?
Vielen Dank vorab
Mitglied
Registriert: Aug 2007
Beiträge: 125
Ort: NRW
Es gibt zwar einen Grundsatz, der lautet: "Alle sind gleich, einige sind gleicher", aber das trifft m. E. nicht auf die Arbeitszeitregelung zu.

Die "normale" Dienstzeit muss mit der Nebentätigkeit zusammengerechnet werden. Da Soldaten, falls sie nicht teilzeitbeschäftigt sind, eine 39-Stunden-Woche haben, dürfte ein Nebenjob von 20 Stunden nicht genemigt werden.
Mitglied
Registriert: May 2008
Beiträge: 150
Das Problem stellt sich so dar, dass gemäß Ministerialerlass die wöchentliche Rahmendienstzeit 46 Stunden beträgt.
Meine Vermutung war ja das die Arbeitszeiten zusammengerechnet werden müssen.Das würde bedeuten, dass man gemäß ArbZG nur zwei Stunden/Woche nebenberuflich arbeiten dürfe...
Das kann ja nicht wirklich so sein, denn mir sind einige Soldaten bekannt, die wesentlich mehr arbeiten.
Vielleicht findet sich ja noch jemand, der sich etwas genauer auskennt und die soeziellen Regelungen kennt.
Mitglied
Registriert: Aug 2007
Beiträge: 125
Ort: NRW
Sorry, dass ich jetzt schmunzeln muss, aber es gibt wahrscheinlich hunderttausende Beschäftigte in Deutschland, die gegen das ARbeitszeitgesetz versstoßen! DArunter bestimmt auch einige von Dir genannte Soldaten, die erheblich länger als 2 Stunden die Woche arbeiten.

Meine Betonung liegt dabei auf VERSTOßEN!!!

Wo kein Kläger, da kein Richter!

Ansonsten www.google.de Stichwörter, Besondere Arbeitszeitregelungen für Soldaten. Wenn kein Eintrag kommt, dann dürfte keine Ausnahmegenehmigung für Soldaten herrschen.

Du kannst mir aber mal Deine E-Mail-Addy zukommen lassen. In einem Ehemaligen-Netzwerk, bei dem ich Mitglied bin, ist auch ein Soldat, der vor Jahren seinen Personalfachkaufmann gemacht hat. Der dürfte das genau wissen.
Mitglied
Registriert: May 2008
Beiträge: 142
Ort: Bayern
dass wo kein Kläger da kein Richter würde ich mit Vorsicht geniessen,
denn was ist, wenn bei der Heimfahrt ein Unfall passiert und es aufkommt dass da Verstöße gegen AZG vorligen, die Berufsgenossenschaften sind mittlerweile sehr scharf. Bin aber in dieser Hinsicht kein Fachmann.

Eine Möglichkeit das zu umgehen wäre aber z.B. freiberufliche Tätigkeit falls möglich... wenn du Voraussetzungen erfüllt sind oder folgende Formulierung im Gesetz

(1) Dieses Gesetz ist nicht anzuwenden auf
1. leitende Angestellte im Sinne des § 5 Abs. 3 des Betriebsverfassungsgesetzes sowie Chefärzte,
Mitglied
Registriert: Aug 2007
Beiträge: 125
Ort: NRW
1) Dieses Gesetz ist nicht anzuwenden auf
1. leitende Angestellte im Sinne des § 5 Abs. 3 des Betriebsverfassungsgesetzes sowie Chefärzte,


Das unterschreibe ich mit! :)

Natürlich sollte man - gerade bei solchen Sachen - vorsichtig mit "Wo kein Kläger, da kein Richter sein!" ES geht 1000 Mal gut, aber das berüchtigte 1001 Mal geht in die Hose.

Ich würde mich wirklich auf das allg. AZ-GEsetz verlassen, außer Soldaten haben wirklich eine Sonderstellung.

Kann - wie gesagt - nochmal anbieten, einen Kontakt herzustellen.

@ Yogi Geht doch! :lol:
Mitglied
Registriert: May 2008
Beiträge: 150
Hallo
habe auch den Personalfachkaufmann (IHK) und bin selbst Soldat.
Das Arbeiztszeitgesetz gilt für Soldaten nicht, wenn Sie hoheitlich tätig sind. Das sind Soldaten im Dienst bekanntlicherweise immer.
Das Arbeitszeitgesetz gilt somit für den Soldaten für private Beschäftigungsverhältnisse. Das Problem ist nun herauszufinden, ob die Arbeitszeiten als Soldat berücksichtigungsfähig sind für eine zivile Tätigkeit.
Da eine Nebentätigkeit grundsätzlich genehmigungspflichtig ist, außer schriftstellerische und gemeinnützige Tätigkeiten, scheint es im Ermessen des Disziplinarvorgesetzten zu liegen, wieviele Stunden gearbeitet werden dürfen, da dieser die Genehmigung erteilt.
Falls jemand einer weiterführende Information hat bin ich dafür sehr dankbar, jedoch scheint mir, dass mit den jetzigen Informationen die Sache klar gestellt ist.
Mitglied
Registriert: Aug 2007
Beiträge: 125
Ort: NRW
Nehmen wir mal folgenden Fall:

DU fährst bei mir zur Aushilfe LKW und sagst mir, das Arbeitszeitgesetz hat mich nicht zu interessieren! Ich stimme zu! DU baust aufgrund von Müdigkeit einen Crash!

Du verklagst mich, weil ich als Arbeitgeber meine Fürsorgepflicht nicht eingehalten habe!

Wie würde das Gericht entscheiden?

Ich stehe immer noch auf dem Standpunkt, dass die Arbeitszeit bei hoheitlichen Aufgaben sehr wohl auf das zivile Arbeitszeitgesetz anzuwenden sind.


Gesperrt

Seite: 1

Parse-Zeit: 0.0628 s · Memory usage: 1.48 MB · Serverauslastung: 1.78 · Vorlagenbereich: 2 · SQL-Abfragen: 9