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Definition Aushilfen

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Mitglied
Registriert: May 2008
Beiträge: 3
Hallo liebe Leute,

Ich bin weiterhin am Schreiben für meine Projektarbeit und brauche nun eine möglichst gut Definition für den Begriff der Aushilfe. Mein Fokus liegt darauf sie von anderen Formen abzugrenzen. Wenn jemand ein Buch hat, in dem eine Defnition ist, wäre ich über eine Antwort mehr als dankbar.

Ich weiß natürlich, dass eine Aushilfe eine Arbeitskraft zum Überbrücken von Engpässen, bzw. zur Bewältigung von gestiegenen Arbeitsmengen ist, aber ich muss dies wissenschaftlich, also mit der passenden Literatur begründen.

Danke schonmal im Voraus!
Gast
Hallo guten Abend - ich hab meine Bücher durchgesehen, leider steht dort nichts. Aber vielleicht hilft Dir
http://de.wikipedia.org/wiki/Aushilfe
oder http://www.lexexakt.de/glossar/aushilfe.php

Grüße, Wombat
Mitglied
Registriert: May 2008
Beiträge: 142
Ort: Bayern
Hallo,

ich gehe davon aus, dass du dich auf deinen Betrieb beziehst bei deiner Projektarbeit. Selbst wenn es eine allgemeine Definition gibt oder gäbe heisst das noch lange nicht, dass in deiner Firma auch das unter Aushilfen verstanden wird. Macht man bei euch Aushilfen von der Tätigkeit, von der Anzahl der Stunden von der Vergütung oder wie auch immer abhängig. Ich würde in diesem Fall einfach erklären was ihr unter Aushilfen versteht.

z.B.

In unserem Unternehmen werden als Aushilfe alle Arbeitskräfte bezeichnet die zur Unterstützung der normal angestellten Mitarbeiter im Bedarfsfall hinzugezogen werden. Die Vergütung dieser Aushilfen erfolgt anhand der tatsächlich geleisteten Stunden. Die Einsatzzeit ist in der Regel flexibel je nach Bedarf gestaltet. Darüber hinaus werden auch Werkstudenten und Praktikanten als Aushilfen bezeichnet. Leiharbeitnehmer fallen nicht unter die Kategorie Aushilfen.

Dies ist natürlich nur ein Beispiel da ich nicht weiss wie sich das bei dir darstellt. Falls du mit einem fiktiven Thema arbeitest hast du freie Hand.
Das wäre meine Herangehensweise ob richtig oder falsch weiss ich nicht.

Ein weitere Tip den viele nicht kennen falls man mal eine Definition von etwas benötigt sollte man bei Google mal

definiere aushilfe

eingeben. Dann werden mehrere entsprechende Internetseite unter anderem Wiki auf eintsprechende Definitionen durchsucht.

Viel Erfolg bei deiner Arbeit.

Gruss
Yogi
Mitglied
Registriert: Aug 2007
Beiträge: 125
Ort: NRW
Ich kann mich meinem Vorredner nur anschließen; es kommt auf den Betrieb an!

Ggf. kann ein Beschäftigter, der in der Sommersaison Vollzeit beschäftigt ist und darüberhinaus noch Überstunden absolviert, im Vergleich zu den Festangestellten auch eine Aushilfe sein.

Aushilfen im Sinne des SGB sind Beschäftigte, die entweder einen geringfügig entlohnten (bis 400 Euro monatlich) oder einen kurzfristigen Job (50 Tage im Jahr bzw. 2 Monate am STück; unabhängig von der Höhe des Entgelts) haben.


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