Hallo zusammen,
wenn ich den Kapitalwert sagen wir mal über 12% und 17% ausrechne, und dabei den Internen Zinsfuß ermittle ( sagen wir beispielsweise in diesem Fall 14% ) . Kann es trotzdem logisch das das Unternehmen eine Mindestverzinsung von 15% vorgeben kann?
Oder sollte ich schon vornherein 15 % und 17 % anziehen wenn ich weiß das das UN eine Mind verz von 15% vorgibt?
Schöne Grüße
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IZF
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#1 24.06.2008 22:36 Uhr
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#2 24.06.2008 23:00 Uhr
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Hi,
wenn Du für 12% und 17% den Kapitalwert berechnet hast, sagen wir ein Mal positiv und ein mal negativ, und dann daraus mit der Näherungsformel ein interner Zinsfuß von 14% rausgekommen ist, dann kann es höchstens noch einen Rundungsfehler geben (die Näherungsformel ist relativ ungenau), aber das ist dann der "wirkliche" Zins der Investition. Der Investition! Der erwünschte Zins (die Mindestrentabilität) hat damit nichts zu tun. Der kann ganz anders sein. ist eine Mindestrentabilität i.H.v. 15% vorgegeben, so würde dies bedeuten, daß die Investition nicht vorteilhaft ist. |
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