Hallo,
habe eine hausarbeit zu schreiben, wobei u.a. ein wirtschaftlicher Verein (§22 BGB) angenommen wird, der die Vermarktung für einen Veranstalter (Sitz in Dänemark) in Österreich, Niederlande, Belgien und Schweiz übernehmen soll.
Meine Schlussfolgerungen:

Rechnung an den Dänen: gem. § 3a IV Nr. 2 UStG keine deutsche Umsatzsteuer in der Rechnung; Däne muss dänische MWSt zahlen.

erhaltene Rechnungen in Österreich, Belgien usw. mittels Steueridentifikationsnummer beim jeweiligen Finanzamt als Vorsteuer wieder einholbar.

Abwandlung: in Niederlande wird der Auftrag an ein Subunternehmen (Agentur) weitergegeben.
Hier liegt eine nicht steuerbare Vermittlungsleistung des Vereins vor. Es fällt niedeerländische USt an, die aber per UStIdNr vom niederländischen Fiskus wieder zurückgeholt werden kann. Falls es stimmt, muss dann die Rechnung für die Vermittlungsleistung extra an die Dänen gestellt werden?

Vielen Dank
Björn