Hallo zusammen,
das Umlaufvermögen läßt sich doch mit Lifo oder gewogener Durchschnitt bewerten, HGB und steuerrechtlich.
Wie entscheidet ich mich dann für welches Verfahren und warum.
Umlaufvermögen ist ja immer nach dem strengen Niederstwertprinzip zubewerten. Was bringen mir dann die verschiedenen Werteansätze
Danke
Gruß
Phil
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Umlaufvermögen bewerten
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#1 04.03.2008 12:02 Uhr
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#2 04.03.2008 13:05 Uhr
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Hi,
Das HGB schließt derzeit LIFO noch nicht aus, aber IAS 2.25 gestattet nur FOFO – und das HGB wird ab 2009 auch auf FIFO einschränken.
Diese Entscheidung hatte meist etwas mit dem wirklichen Lagerverfahren zu tun, z.B. LIFO bei Schüttlagerung. Für Lebensmittel ist LIFO ein Rezept für Gammelfleisch, vgl. http://www.bwl-bote.de/20060330.htm. Was der Steuergesetzgeber sich bei R 6.9 Abs. 1 EStR gedacht hat, ist rätselhaft.
Nichts, außer Ärger und Bürokratie, insbesondere durch den WIderspruch zwischen HGB und Steuerrecht. Die Verbrauchsfolgeverfahren verschwinden daher auch in der Praxis langsam... sie müssen jedoch weiter angewandt werden, wo sie eingeführt wurden. Ach ja, was ist derzeit eigentlich los? Im Moment gibt es hier und andernorts im Forum fast täglich (!) Fragen danach – warum? |
#3 04.03.2008 18:02 Uhr
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ich habe eine alte Prüfung gemacht und bin da auf eine Aufgabe gestossen. wo sowas vor kommt.
Vielen Dank |
#4 07.03.2008 18:38 Uhr
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Hallo,
was ist FOFO dazu finde ich in den Unterlagen nichts. Ein Tippfehler oder was Exotisches;-)) Gruß Phil |
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