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BIL 05 Bewertung nach Handels- & Steuerrecht

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Mitglied
Registriert: Feb 2008
Beiträge: 15
Weiter komme ich auch nicht bei Aufgabe 5:
Kauf eines Rettungsfahrzeuges am 10.08.01. Die Lieferfirma für das Fahrzeug 85.680 € (inkl. 10% MwSt.) Die entsprechende betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer ist in der AfA-Tabelle zu entnehmen = 6 Jahre.
a.) Erstellen Sie dazu den vollständigen Abschreibungsplan bei linearer Abschreibung.
b.) Tragen sie in ein Koordinatensystem die Wertentwicklung des Rettungsfahrzeugs (Buchwert) unter Berücksichtigung von Abschreibungen ein. Auf der waagrechten Achse ist die Zeit und auf der vertikalen der Wert anzugeben.

Aufgabe 6:
Ein LKW- wird für 180.000 € angeschafft. Die Gesamtleistung des Trucks wird auf 720.000 km geschätzt.
a.) Ermitteln Sie für dien einzelnen Nutzungsjahre die leistungsbedingten Abschreibungsbeträge, wenn von folgenden Periodenleistungen ausgegangen wird:
1. Jahr 120.000 km
2. Jahr 130.000 km
3. Jahr 115.000 km
4. Jahr 100.000 km
5. Jahr 90.000 km
6. Jahr 80.000 km
7. Jahr 85.000 km

b.) Wie beurteilen Sie die Abschreibung nach Leistungseinheiten im vorliegenden Fall.


Aufgabe 7:
Das Forderungsvolumen einer AG beläuft sich am Bilanzstichtag lt. Inventur auf nominell 17.850.000 € (inkl. MwSt 19%). Darunter befinden sich zwei Einzelposten im Gesamtwert von 50.000 €, bei denen im neuen Jahr bei vorsichtiger Schätzung mit einem wahrscheinlichen Forderungsausfall von 30% gerechnet werden muss. Nach Einstellung des Involvenzverfahrens ist die Forderung ggü. einem Kunden i.H.v. 20.000 € uneinbringlich. Das in den übrigen Forderungen einthaltene allgemeine Kreditrisiko wird auf 1% der als einwandfrei betrachteten Forderungen geschätzt.

Mit welchem Wert muss die AG ihre Forderungen in der externen Bilanz ausweisen?
(Hinweis: Das Berechnungsschema ist vollständig und die Zahlenwerte sind exakt anzugeben. Umsatzsteuerkorrekturen sind vorzunehmen!).


Vielen vielen Dank für eure Hilfe !!!!
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi,

Zitat
inkl. 10% MwSt.


Ich weiß ja, daß die Aufgaben der SGD oft veraltet sind, aber dieser USt.-Stand war 1968 – oder ist das eine ausländische MWSt??

Aber wie dem auch sei, die USt. nicht berücksichtigen und gemäß http://www.zingel.de/zip/04afa.zip eine AfA-Tabelle machen. Wo ist das Problem? Je nachdem Datum der Anschaffung monatsgenau oder die halbe 1. Rate in der 2. Hälfte des Anschaffungsjahres buchen – letzteres dürfte bei einem dermaßen veralteten Stand hier wohl gemeint sein, obwohl es schon seit Jahren nicht mehr dem Rechtsstand entspricht.

Weiterhin, zu 6): wo ist das Problem? Was soll beurteilt werden? Die Summe der Leistungseinheiten = 720.000 km, paßt also genau. Mit der üblichen Formel, also AK / Gesamtleistung x Jahresleistung die bilanzielle AfA berechnen, kein Problem, oder?

Schließlich 7): Bitte über die beiden Einzelforderungen eine Einzelbewertung machen, erklärt und zu berechnen in http://www.zingel.de/zip/03ewb.zip, den Rest (nur den Rest!) pauschalbewerten mit den genannten 1%. Alle Bewertungen natürlich immer auf den Nettowert, erst also die USt. abrechnen falsl die genannten Werte brutto sind. Ach ja, diese Methode ist seit einigen Jahren steuerlich unzulässig, §6 Abs. 1 Nr. 2 EStG, handelsrechtlich gleichwohl weiterhin verpflichtend.


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