Hallo zusammen!
Ich oute mich als Steuerberater, der mit einer Kundenfrage aus dem Mathebereich fast hoffnungslos überfordert ist.
Ein Lieferant, möchte anstelle einer Preiserhöhung, die Zahlungskonditionen ändern.
Von bisher 3% Skonto binnen 10 Tagen und 30 Tagen netto auf generell 30 Tage netto.
Um wieviel Prozent verteuert sich effektiv die Lieferung für mich auf Grund geänderter Zahlungskonditionen.
Meine Lösung:
5000 abzgl.3% Skonto = 4850,-
150,- x 100% / 4850,- = 3,093%
Dies erschien mir aber wenig, wenn ich mal ein Beispielsrechung bei Inanspruchnahme von Skonto vergleiche.
Danke
Hannes
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Skonto - Steuerberater mit Mathe überfordert
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#1 22.02.2008 09:38 Uhr
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#2 22.02.2008 09:46 Uhr
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Hi,
zunächst grundsätzlich zu Fragen dieses Typs: http://www.bwl-bote.de/20060906.htm. Hier liegen die Dinge aber etwas anders: das Skonto soll ja offensichtlich abgeschafft werden. Rein theoretisch ist Deine Lösung also anscheinend richtig; wird aber nach einer "effektiven" Preiserhöhung gefragt, wäre mE nach einzubeziehen, wieviele Kunden dieses Skonto auch wirklich in Anspruch nehmen und wieviele nicht. Würde beispielsweise tatsächlich niemand mit Skontoabzug zahlen, sondern alle nach der bisherigen Regelung schon nach 30 Tagen voll zahlen, so wäre zwar theoretisch eine Erhöhung gegeben, Effektiv die Erhöhung aber null. Der Unterschied zu Rechnungen wie der oben verlinkten besteht darin, daß dort das Skonto auf einen Jahreszins umgerechnet wird. Das ergibt die bekannten hohen Werte. Hier ist aber gerade durch den Begriff "effektiv" nicht auf Zins p.a. abgehoben. |
#3 23.02.2008 14:57 Uhr
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Bedenke auch, daß durch das Auflösen des Skontos, die Zahlung nicht nach 10 Tagen sondern erst nach 30 Tagen erfolgt.
Dein Kunde hat bis jetzt nach 10 Tagen mit 3% Abzug die Lieferung bezahlt. 5000 - 150 = 4850 In Zukunft bezahlt er in 30 Tagen ohne Abzug. Er spart aber für 20 Tage Zinsen. Angenommen der Zinssatz liegt bei 6%: 4850€ * 0,06 * 20/360 = 16,17€ 5000,-€ - 16,17€ = 4983,83€ (4983,83 - 4850)/4850 * 100% = 2,76% Loisl |
#4 23.02.2008 16:01 Uhr
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Das wäre, wenn Du so rechnen willst, nicht "der Zinssatz", sondern die Mindestrentabilität. Die liegt höchstens für Staatsunternehmen bei 6%, und vielleicht für Landesbanken und die IKB noch darunter, weil der Steuerzahler sie stützt, bei Unternehmen aber, die einem Risiko ausgesetzt sind weitaus höher – sagen wir mal 12% bei einem Mittelständler und mindestens 20% bei einem Handwerker.
Interessant ist aber, daß Du das Mindestrentabilitätskonzept nicht bei der Hand hast? Didaktisch läßt das darauf schließen, daß Du die Frage der Abgrenzung der Zinskosten von den Zinsaufwendungen nicht verinnerlicht hast? |
#5 23.02.2008 19:03 Uhr
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Geht es hier um Zahlung oder um Kosten?
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#6 23.02.2008 19:38 Uhr
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Eben - genau das ist der Punkt. Oben hieß es:
Es geht also um Zahlungen. Das ist der Grund, warum Deine Rechnung mindestens in diesem Kontext nicht anwendbar ist. Aber auch den Kostenbegriff hast Du absolut nicht internalisiert, und Deine Frage unterstreicht das noch: Deine Rechnung ist nämlich gerade keine Kostenrechnung, weil Du nicht den Mindestrentabilitätszins nimmst. Selbst wenn Du in Kostenbegriffen denkst, was dem Grunde nach in diesem Fall richtig sein kann nur halt nicht der zunächst gestellten Frage entspricht, verwendest Du nicht die hierbei üblichen Konzepte (Mindestrentabilität). Es ist also aus didaktischer Sicht interessant zu sehen, daß Du ein Problem, daß der Zinskostenrechnung ähnlich ist, nicht mit der Zinskostenrechnung löst. Du hast einen Hammer, der auf eine andere Art von Nagel genausogut paßt, aber Du erkennst das nicht. Die Sache offenbart, vermutlich ohne daß Du dies beabsichtigst, tiefe Einblicke in Deine Denkweise. |
#7 23.02.2008 19:49 Uhr
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Also um Bankzins, denn ich evtl. nicht bezahlen muss, wenn ich 20 Tage später dei Rechnung begleiche. Wäre es nicht ein Fehler das um 20 Tage verschoben Zahlungsziel überhaupt nicht zu berücksichtigen. Loisl |
#8 23.02.2008 19:51 Uhr
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Ich kann mich nicht erinnern oben gelesen zu haben, daß der Lieferant sein Bankonto auf seiner Passivseite stehen hat? Und selbst wenn das so wäre: wo ist die Bank, die Sichtkonten zu 6% Verzinsung bietet : : |
#9 23.02.2008 19:53 Uhr
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Wäre es nicht ein Fehler das um 20 Tage verschoben Zahlungsziel überhaupt nicht zu berücksichtigen. :
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#10 23.02.2008 20:02 Uhr
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Grundsätzlich müßte man das in der Art tun, wie Du es getan hast, aber mit der Mindestrentabilität – wenn man eine Produktionsfaktorrechnung macht, was hier offenbar gerade nicht der Fall ist. Selbst will man das tun, wäre die Sache aber mE nach weitaus schwieriger, denn es muß berücksichtigt werden, wie das Zahlungsverhalten wirklich ist bzw. wie es sich ändert, und nicht wie die Konditionen sich ändern. Es wäre im Extremfall möglich, daß schon vorher keiner mit Skontoabzug gezahlt hat (sondern alle mit 30 Tagen ohne Abzug). Dann würde sich durch die Änderung der Konditionen nichts ändern, weder pagatorisch noch faktorbezogen.
Rechnungen wie http://www.bwl-bote.de/20060906.htm heben nur auf den Zins ab (das ist die "reine" Berücksichtigung der Zeit), aber rechnen auf einen Jahreszins um. Das ist ja hier auch nicht gegeben – schon weil ja ausdrücklich die Zahlungsseite gefragt war. Die 20 Tage manifestieren sich daher nicht in einem Jahreszins, sondern eben in genau den 3% Skonto, die in den Konditionen stehen. Die Liquidität in dem 5000-Euro-Fall würde sich daher um gerade die 3% oder 150 Euro (und nicht um einen fiktiven Jahresbetrag) ändern. Damit sind die 20 Tage aber gerade berücksichtigt. |
#11 23.02.2008 20:33 Uhr
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Im Fall von penelope888 geht es (so wie ich es verstehe) um einen Unternehmer den er berät. Dieser Unternehmer bezieht Ware eines Lieferanten, der das Skonto streichen möchte. Der Kunde von penelope888 hat bisher Skonto genutzt. In Zukunft wird er nicht nach 10 Tagen sondern nach 30 Tagen bezahlen, da er das Skonto nicht nutzen kann. Also verschiebt sich das Zahlungsziel vermutlich um 20 Tage. Also ist nicht die Frage "wieviel nutzen bereits das Skonto", denn der Unternehmer nutzt es ja (geht aus der Fragestellung hervor) und wird in Zukunft 20 Tage später bezahlen (das würde ich ihm zumindest raten).
Der Zinsatz von 6% ist als Beispiel aufgeführt. Ich wollte hier nur hervorheben, daß die Rechung nicht ohne dem späterem Zahlungsziel gemacht werden soll. Eine Auswirkung auf Zinszahlungen sind anzunehmen. Bei Bank im Minus wahrscheinlich weit mehr als 6% bei Bank im Plus kann vielleicht eine Tilgung auf einen Kredit gemacht werden. Die tatsächliche Berechnung überlasse ich penelope888 oder seinem Kunden. Wichtig ist, daß der Nachteil durch das Wegfallen des Skontos nicht die gesamten 3% ausmachen, sondern ein wenig durch das spätere Zahlungsziel aufgehoben wird. |
#12 23.02.2008 21:00 Uhr
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Ja.
Das steht da nicht, wäre für eine genaue Beurteilung des Sachverhales aber notwendig zu wissen. Dann freilich müßte man auch die Rechnungssumme wissen, um in absoluten Zahlen rechnen zu können.
Das kann zwar so sein, aber es steht da eben nicht; es ist Deine zusätzliche Annahme. Ebensowenig steht, wieviele Zahlungsziele es pro Periode gibt, und wie bisher im Schnitt bezahlt worde - also ob mal mit Skontoabzug und mal ohne oder immer mit Skonto oder wie auch immer. Alle diese Daten kann man hier hinzufügen, aber es macht die Sache nicht einfacher wenn man es weiß. Bleiben wir aber beim eigentlichen Fall, denn es war ja das Bsp mit den 5.000 Euro gefragt. Da ist die eingangs geschilderte Rechnung mit den 150 Euro mE nach richtig.
Das also bringt uns zum Thema Transferwissen: dieses Beispiel hängt eben in der Luft. Es zeigt, daß Du Kosten, Aufwendungen und Zahlungen immer noch nicht auseinanderhalten kannst. Das war zwar nicht das Thema, aber es war eben auffällig, und Du beweist es sogar hier nochmal:
Das ist genau so ein Praktiker-Beispiel ohne jegliche theoretische Fundierung. Was ist ein "Nachteil"? Reden wir über Zahlungen, Aufwendungen, Ausgaben oder Kosten? Und wo steht das mit den Bankzinsen, oder sind es doch Opportunitätskosten oder gar ein Wechselzins, denn der Lieferant wird per Akzept bezahlt?? Bitte immer - genau am Ausgangsbeispiel bleiben und keine Daten hinzufügen und - stets die zugrundeliegenden Definitionen anwenden! |
#13 23.02.2008 22:00 Uhr
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Ein wenig zwischen den Zeilen lesen wird wohl erlaubt sein. Wenn der Kunde von penelope888 nachfragt um wieviel sich die Lieferungen effektiv verteuert, wird er wohl Skonto in Anspruch genommen haben, wenn er zukünftig kein Skonto abziehen kann wird er später zahlen.
Das ich Zahlungen nicht von Aufwendungen und Kosten unterscheiden kann ist ein Behauptung die du nicht begründen kannst, also lass das!
Eine einfache Frage mit einem einfachem Beispiel sollte auch einfach beantwortet werden und nicht zur "Doktorarbeit" erhoben werden. An deiner Stelle würde ich jetzt für penelope888 einen Rat reinschreiben ob das verschoben Zahlungsziel berücksichtigt weren soll oder nicht. Ich halte mich jetzt draus! |
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