Hallo,
mach jetzt im März die Prüfung zum TBW und hab noch einige Fragen, die unser Dozent nicht so richtig hatte beantworten können:
1 Unternehmenssteuerreform
- degressive Afa für bewegliche weggefallen
- Gewerbesteuer einheitlich 3,5% einheitlich
- Senkung der köperschaftssteuer
- Änderung für gwG
-und noch weitere
http://www.schieferstein-online.de/weblog0/unternehmenssteuerreform_2008_aenderungen_im_ueberblick.html
meine Frage die Prüfung für März 2008 wurde ja schon ca November 2007 erstellt, in wie fern kann dann steuerlich was dran kommen und wenn ja nach alter oder neuer Regelung?
2 Kalkolatorische Zinsen( 3 mögliche Ansätze)
werden ja normal aufs durchschnittlich gebunde Kapital berechnet
Ansatz 1: (hist. Anschaffungskosten+Restwest)/2*i Begründung: Restwert ist ja in Maschine gebunden und muss deswegen über die komplette Dauer voll verzinst werden.
Ansatz 2: (hist. Anschaffungskosten-Restwest)/2*i so wie Ihk Herbst 2005
http://www.bwl-bote.de/20070223.htm
oder Ansatz 3: Hist AK/2*i Begründung der Restwert ist nicht mit in die Formel einzubeziehen, da er ja sowieso schon in den AK vorhanden ist.
Und jetzt lieber die falsche IHK-Formel verwenden oder lieber die richtige siehe Ansatz 1 wie auch meist in den Formelsammlungen verwendet?
3 Deckungsbeitragsrechnung
Werden die variablen Kosten auf den Umsatz( nur die verkauften Produkte)
oder auf die gesamt produzierten Produkte bezogen?
Hoffe ihr könnt mir etwas weiter helfen
Danke
Forum
Prüfung Teil 1 2008 Unternehmenssteuerreform, Kalk zins, DB
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#1 29.01.2008 12:00 Uhr
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#2 29.01.2008 13:01 Uhr
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Hi,
kann jetzt hier nicht groß was schreiben, Veranstaltung. Nur ganz kurz: es gilt in der Prüfung immer der Rechtsstand vom Anfang der Veranstaltung, also noch keine Unternehmensteuerreform.
Wenn DB = PVK - Kvar, können immer nur die gesamten variablen Kosten gemeint sein. Es gibt aber spezielle Anwendungsfälle, die sich z.B. an das Abrechnungsverfahren der zweistufigen Divisionskalkulation anlehnen. Das wäre aber schon was aus der Kategorie der Klausurknallschote, so daß keine allgemeine Antwort vorneweg möglich ist (was in der Natur der Sache liegt). Allgemein aber stets gesamte var. Kosten... |
#3 29.01.2008 21:17 Uhr
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Meiner Meinung nach gibt es nur einen Ansatz: durchschnittlich gebunde Kapital = (AK+RW)/2 Ich habe es da versucht zu erklären: http://www.forum.zingel.de/viewtopic.php?t=3741 Loisl |
#4 29.01.2008 21:35 Uhr
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Hi,
die Variante mit dem Minuszeichen ist so offensichtlich falsch wie die ohne Restwert, daß wir das gar nicht mehr diskutieren müssen. Nicht unbedingt falsch wäre, den Buchwert am Anfang des Jahres plus den Buchwert am Ende zu nehmen, den Durchnitt zu bilden und den zu verzinsen. Das ergäbe einen fallenden kalkulatorischen Zins mit der Abnahme des Buchwertes. Dies könnte besser als (AK+SW) / 2 * Rmin sein, weil hierin ja eigentlich eine Vereinfachung steckt. Problematisch wäre das aber, wenn vorher eine Umbewertugn vorzunehmen ist, weil der hdl.-recht. AK nicht die reale Kapitalbindung abbildet. Wäre aber u.U. separat zu diskutieren, eine interessante Frage... |
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