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Gleichbehandlungsgesetz - eine Verwaltungsposse?

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Mitglied
Registriert: Aug 2009
Beiträge: 534
Zur Diskussion gestellt:

Hier ist der Text einer (erfundenen) Stellenannonce, wie sie bisher durchaus üblich war:

Wir sind ein mittelständisches Dienstleistungsunternehmen auf dem Gebiet der Gebäudereinigung.
Für unseren Kundendienst suchen wir einen engagierten, belastbaren
Sachbearbeiter (bis 30 Jahre)
Ihre Aufgabe umfasst die Auftragsannahme, die Koordinierung der Reinigungsteams sowie die Rechnungsbearbeitung. Mehrjährige Berufserfahrung auf dem Gebiet der Gebäudereinigung setzen wir genauso voraus wie grundlegende Computerkenntnisse. Fließende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift sind eine Selbstverständlichkeit. Sollten Sie darüber hinaus kontaktfreudig sein, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung.
Wir bieten eine verantwortungsvolle Position mit Entwicklungspotential und angemessener Vergütung. Zudem erwartet Sie ein angenehmes Betriebsklima in einem jungen und dynamischen Team.
Bitte senden Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen mit Foto und Lebenslauf an:
Adresse

Hier schlägt jetzt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gnadenlos und mit voller Wucht zu:

Aus dieser Musterannonce ergeben sich folgende problembehaftete Formulierungen:

1. „Belastbar“ – mögliche mittelbare Diskriminierung wegen Alters oder Behinderung;
2. „Sachbearbeiter“ – unmittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts;
3. „bis 30 Jahre“ – unmittelbare Diskriminierung wegen des Alters;
4. „Berufserfahrung“ – mögl. mittelbare Diskriminierung wegen Alters;
5. „Fließende Deutschkenntnisse“ – mögliche mittelbare Diskriminierung wegen ethnischer Herkunft;
6. „Junges und dynamisches Team“– mögliche unmittelbare oder mittelbare Diskriminierung wegen Alters oder Behinderung;
7. „Foto und Lebenslauf“ – mögliches Indiz für eine unzulässige Benachteiligung, da daraus zumeist persönliche Merkmale i.S.d. § 1 AGG ersichtlich sind.

Der Sinn eines solchen Gesetzes liegt wohl darin, weitere Hürden aufzubauen, nicht Benachteiligungen zu schützen bzw. zu verhindern, oder?

Wir regulieren uns hier in diesem unseren Lande nochmal zu Tode!
Ciao!
Mitglied
Registriert: Dec 2006
Beiträge: 10
Ort: Freedonia
Kann man auch positiv sehen:

Selber schuldig, wer seine Stellenanzeigen selber textet, weil er sich das Geld für einen Personalberater sparen will.

Denn das wird doch die Folge dieses Gesetzes sein:

Zunächst mal spart sich jeder, der informell (also aus dem Kreis der Bekannten oder aufgrund von Empfehlungen durch Mitarbeiter, Kunden, ja - Lehrern und Dozenten, und wer sonst noch dafür in Frage kommt) einstellt, Zeit, Mühe und Ärger.

War doch bisher schon so, für die Ausbildungsplätze kommen doch erst mal MiKi (Mitarbeiterkinder) und KuKi (Kundenkinder) in Frage, oft noch die letzteren bevorzugt. Das wird also in Zukunft zunehmen, gut für den, der ausreichend Vitamin B hat.

Weiter wird, wie schon gesagt, der Berufsstand der Personalberater und Stellenvermittler - das sind oft welche, die aus der Bundesagentur hinausgelobt worden sind - einen neuen Aufschwung durch neue Kunden erfahren.
Mitglied
Registriert: Jan 2008
Beiträge: 2
Man kanns echt auch übertreiben !!!

Deutschkenntnisse - keinerlei Diskriminierung sondern fachliche Qualifikation, genauso wie andere Sprachenkenntnisse!!! Man stelle sich vor, es wird ein/e MA für ein Call-Center gesucht und da spricht jemand nur gebrochen Deutsch - das ist nicht zu vertreten !!!

Altersangabe: bis 30 Jahre - ist diskriminierend !!!

Sachbearbeiter - die meisten Firmen schreiben in Klammern (M/W) dahinter - man stelle sich eine Anzeige vor, die immer beide Formen benutzt - das würde lächerlich wirken...

Berufserfahrung - absolut keine Diskriminierung sondern fachliche Voraussetzung !!! Bsp: Wenn akut eine Führungskraft gesucht wird, kann man da keinen frisch gebackenen Absolventen einstellen, der noch nie Führungserfahrung gesammelt hat!!!

Foto - gut, darüber kann man streiten, wobei es ja auch definitiv Berufe gibt, in denen das Äußere einfach auch stimmen muss!!!

Lebenslauf - absolut keine Diskriminierung, da daraus die Qualifikationen hervor gehen (sollten) - Angaben, die zu einer Diskriminierung führen könnten, müssen nicht mehr gemacht werden, wie z.B. Geburtsdatum oder Religion. Aber Achtung: z.B. ein kirchlicher Arbeitgeber (Ev. Diakonissenkrankenhaus) kann durchaus die Angabe der Religion fordern und auch einen evangelischen Bewerber einem ungetauften Bewerber vorziehen ohne dass dies eine Diskriminierung darstellt, da in diesem Fall der AG ein begründetes Interesse an der religion hat.


Wie bewerben Sie sich eigentlich, wenn Sie den Lebenslauf für diskriminierend halten??? Ganz ohne???
Das ist definitiv ein NO GO !!!


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