Hallo,
ich trage mich mit dem Gedanken im Fach Recht in die mündliche Ergänzungsprüfung zu gehen (bisher 2,7 - alte Prüfungsordnung). Hat jemand Erfahrungen was so gefragt wird? Vielleicht sogar aus der IHK Würzburg/Schweinfurt? Eine unserer Dozentinen hat mal in einem Nebensatz erwähnt, dass keine Gesetzesbücher in der Mündlichen gebraucht würden. Jetzt wurden wir aber für die Schriftliche gerade auf den Gebrauch der Texte gedrillt. Die Dozentinnen haben wir jetzt nicht mehr und von der IHK ist auch keine hilfreiche Antwort zu bekommen. Also wenn jemand seine Erfahrungen mit mir teilen würde wäre das sehr hilfreich.
Viele Grüße Side
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Mündliche Ergänzungsprüfung Recht
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#1 23.01.2008 16:18 Uhr
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#2 23.01.2008 16:20 Uhr
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Hi,
guck mal erst http://www.bwl-bote.de/20030822.htm und dann in http://www.bwl-bote.de/20030907.htm, könnte interessant sein? |
#3 23.01.2008 16:25 Uhr
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Hallo Harry,
danke für die schnelle Antwort. Den zweiten Artikel kannte ich nicht. |
#4 23.01.2008 22:53 Uhr
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Hi,
es ist herrschende Meinung und ständige Rspr, daß bestandene Prüfungen nicht wiederholt werden können. Grund ist der Gleichheitsgrundsatz: keiner soll bessere Chancen durch mehrere bestandene Versuche bommen. |
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