Forum

Frachtkostenübernahme bei falscher Beratung?

Gesperrt

Seite: 1

Autor Beitrag
Mitglied
Registriert: Apr 2005
Beiträge: 50
Hallo,

hätte da einen kleinen Fall in der Firma, wo wir nicht wissen, wie es zu händeln ist:

Für einen Gabelstapler haben wir uns eine Arbeitsbühne gekauft, vorher war ein Berater bei uns in der Firma und hat uns versichert, dass das Model auf den Gabelstapler passen würde. Stimmte leider nicht, nachdem wir es probiert haben, also haben wir uns eine neue Arbeitsbühne von ihm bestellt. Es fielen 3 x 48 € Frachtkosten an:

2 x Frachtkosten für Anlieferung und Rücklieferung der alten nicht passenden Arbeitsbühne
1 x Frachtkosten für die Anlieferung der neuen Arbeitsbühne

Wir sind davon ausgegangen, dass die 2 x Frachtkosten der nichtpassenden unberechtigt sind, aber der Lieferant stellt sich da quer.

Achja, dazu kamen noch Lagergebühren i.H.v. 10 % des Nettowarenwertes der alten Arbeitsbühne, diese beträgt auch schon 59,80 €.

Danke schonmal für Antworten.

Gruß
Chi-Vi
Mitglied
Registriert: Jun 2007
Beiträge: 247
Hi Chi-Vi,
"Chi-Vi" schrieb
Für einen Gabelstapler haben wir uns eine Arbeitsbühne gekauft, vorher war ein Berater bei uns in der Firma und hat uns versichert, dass das Model auf den Gabelstapler passen würde. Stimmte leider nicht, nachdem wir es probiert haben, also haben wir uns eine neue Arbeitsbühne von ihm bestellt. Es fielen 3 x 48 € Frachtkosten an:

2 x Frachtkosten für Anlieferung und Rücklieferung der alten nicht passenden Arbeitsbühne
1 x Frachtkosten für die Anlieferung der neuen Arbeitsbühne


Hier darf es keine Rechtberatung geben, deshalb mal als Grobtheorie.
Die Sachlage ist nicht ganz klar, ist der Berater ein Verkaufsagent des Hebebühnenherstellers oder ein unabhängiger? Bei ersterem Fall würde ich einen Blick auf §323 BGB empfehlen, wonach die Firma gefälligst für die Erfüllung des Vertrages zu sorgen hat, sprich es werden nur die Frachtkosten für die passende Arbeitsplatte bezahlt. Bei einem unabhängigen Berater kommt ggf. Schadenersatz nach §241, §280 BGB bzw. Kürzung des Beratervertrages um die zusätzlichen Frachtkosten aufgrund des Verschuldens des Beraters, wenn dies der Berater nicht schon per Vertrag ausgeschlossen hat.

"Chi-Vi" schrieb
Achja, dazu kamen noch Lagergebühren i.H.v. 10 % des Nettowarenwertes der alten Arbeitsbühne, diese beträgt auch schon 59,80 €.


:?: Ein bisschen konkreter bitte, wer will die Lagergebühren wem in Rechnung stellen?
Mitglied
Registriert: Apr 2005
Beiträge: 50
Hi, danke für die Antwort.

Hm... um den ganzen Sachverhalt zu schildern, die Firma macht eigentlich die Instandhaltung von unseren Gabelstaplern. Es ist ein Selbstständiger, den wir gerufen haben um eine passende Arbeitsbühne zu finden. 2 Gabelstapler haben wir im Unternehmen, beide Typen hat er gekannt und dazu hat er uns einige Arbeitsbühnen vorgestellt. Wir haben uns auf 2 Arbeitsbühnen beschränkt, welches beide vom ihm, den Staplerservice, angeboten wurde.

Für eine Arbeitsbühne haben wir uns entschieden und bestellt, aber gerade das war das eine, das nicht in beide Gabelstapler gepasst hat. Hatte schon einige Gespräche mit ihm und er will es nicht einsehen.

Wegen den 10 % Lagergebühr, diese berechnet uns der Hersteller.

Wenn noch etwas ungenau ist, bitte fragen, ich versuchs zu beantworten.

Gruß
Chi-Vi

Edit: War gestern etwas spät, habs nochmal korrigiert.


Gesperrt

Seite: 1

Parse-Zeit: 0.0437 s · Memory usage: 1.48 MB · Serverauslastung: 1.65 · Vorlagenbereich: 2 · SQL-Abfragen: 9