Hallo,
Wie ist das überhaupt?
Wir haben hier ein Streitthema im Kurs.
Kann man eine schriftliche Note, bsp. Note 4 ausgleichen durch eine mündliche Prüfung oder kann man nur in eine mündliche Prüfung, wenn man eine 5 hat?
Bei unserem Bildungsträger hiess es, dass man nur ab Note 5 in eine mündliche kann.
Nun lese ich hier bei einigen, dass diese z.B. eine 4 ausgleichen konnten.
Was passiert, wenn man beispielsweise eine 4 hat?
Kann man die korrigieren? und was passiert, wenn man mündlich einen schlechten Tag hat und die verhaut? fällt man dann durch oder geht es nach dem Prinzip "was man hat, das hat man"? Also würde dann die 4 noch schlechter werden oder kann man nicht schlechter als die schriftliche werden?
Forum
Schriftl. Prüfungen durch mündl. Prüfung ausgleichen
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#1 04.08.2007 19:57 Uhr
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#2 04.08.2007 20:27 Uhr
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Hi,
wenn Du eine sechs hast, ist das Spiel aus. Wenn es aber nur eine 5 ist, kannst Du die selbstverständlich durch ein besseres mündlicheres Ergebnis ausgleichen. Es werden Durchschnitte berechnet; erfahrungsgemäß sind mündliche Ergebnisse oft etwas besser als schriftliche. Du hast also durchaus eine Chance. |
#3 05.08.2007 15:59 Uhr
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hallo Harry:-)
und wenn man eine 4 hat? kann man daraus eine 3 machen? Kann es auch passieren, dass man aus der 4 eine 5 machen kann, wenn man in der mündlichen voll daneben liegt? Ein Teilnehmer schrieb hier bezügl. seiner Recht Klausur, dass er 65 Punkte hat, aber die 2 Punkte nicht riskieren möchte, um nicht die 4 zu riskieren. Kann man also durch eine mündliche auch abrutschen und dann noch durchfallen? Eigentlicher Hintergrund ist, ob man auch bei einer schriftlichen Note wie 3 oder 4 noch freiwillig in die mündliche gehen kann oder geht das gar nicht? Da Öko nicht so gut ausgefallen ist, wollten einige mit einer 4 in die mündliche und unser Bildungsträger meinte, das würde gar nicht gehen Stimmt das? |
#4 05.08.2007 17:59 Uhr
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Hi,
Nein, mit einer 4 ist es bestanden. Dann gibt es keine mdl. Prüfung. Ausnahme: EU/Außenwirtschaft(/Englisch, alte VO. Da ginge das.
Wie oben, eigentlich nein - mit der Ausnahme. Die mdl. ist eigentlich dazu da, daß der Ausschuß sich davon überzeugen kann, daß jemand es wirklich nicht beherrscht - oder daß der, der uns gegenüber sitzt zeigen kann, daß er bei der Schriftlichen nur mal einen schlechten Tag hat.
Ja. |
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