Hallo liebe Experten:

(1) Könnt Ihr mir bitte mit einfachen Worten die Begriffe "Absatzmittler" und "unternehmensfremde Verkaufsorgane (UVs)" gegeneinander abgrenzen und mit Beispielen belegen?

(2) Gehören gewerbliche Konsumenten (Weiterverarbeitende Industrie, Handwerk, Gastronomie, Dienstleistungsgewerbe) auch zu den Absatzmittlern?

Bitte keine Verweise auf Wikipedia o.ä :).
Aus Erfahrung verwirren mich die Definitionen aus Lexika oftmals noch mehr.

Meine Theorie:
Absatzmittler= Wirtschaftlich und rechtlich selbstständige Groß- und Einzelhandelsbetriebe. Ergo: Absatzmittler sind eine Teilmenge der UVs. Aber andersrum sind UVs nicht unbedingt Absatzmittler (Bsp: Handelsvertreter oder Kommissionäre, die Absatzhelfer wären).

Danke schon mal für Eure Hilfe!

PS: Ich weis das es ein riesiger Beitrag ist, aber vielleicht könnte mir irgendjemand bei meinem anderen Beitrag helfen (http://www.bwl24.net/forum/topic-682.html)