Hallo,
ich bin neulich in der Arbeit auf die Rechtsform "Ltd. & Co. KG" gestoßen.
Im Unterricht wurde diese Rechtsform nicht erwähnt. Auch in der Literatur fand ich nichts.
Ist das eine neue Rechtsform?
Findet das deutsche Recht (weil KG) oder das britische Anwendung (weil Ltd.)?
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Rechtsform Ltd. & Co. KG
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#1 11.02.2007 15:07 Uhr
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#2 11.02.2007 15:19 Uhr
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Hi,
Ich hoffe, daß aber die Ltd. als Rechtsform und die GmbH & Co. KG als Gestaltungsform erwähnt wurden, denn dann hast Du die Instrumente, die Du hier brauchst. Die GmbH & Co. KG ist bekanntlich eine KG mit einer GmbH als Komplementär. Entsprechend ist die Ltd. & Co. KG eine KG mit einer Ltd. als Vollhafter. Für die Ltd. gilt damit das britische Recht (Status Report usw), aber für die Konstruktion insgesamt das deutsche Recht, weil insgesamt ja eine Personengesellschaft (wenngleich mit faktischer Haftungsbeschränkung) vorliegt. |
#3 11.02.2007 17:43 Uhr
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Hallo Harry,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Genau, die anderen Formen wurden behandelt. Danke für die schnelle Klar-/Hilfestellung. LG bluesky |
#4 27.07.2007 12:33 Uhr
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Hallo,
wie hoch ist eigentlich das Mindestgründungskapital einer Ltd?? _______________ Staatshaushalt = "Ein Haushalt, in dem alle Essen möchten, aber niemand spülen will!" |
#5 27.07.2007 13:27 Uhr
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Ein britisches Pfund, so ca. 1,30 Euro.
Aber mit dem MoMiG wird es was ganz Ähnliches auch bei der GmbH geben... warte warte nur ein Weilchen! ;-) |
#6 27.07.2007 15:08 Uhr
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wow . Hm, hatte mal was von 100£ gelesen... _______________ Staatshaushalt = "Ein Haushalt, in dem alle Essen möchten, aber niemand spülen will!" |
#7 30.07.2007 10:10 Uhr
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Moin ReneS,
hier gilt es doch um eine Richtigstellung, bzw. Aufklärung: Selbst wenn es ein mickriger Cent wäre, was und wem um alles in der Welt nützt das??? Wenn Du ernsthaft und halbwegs ehrenhaft dauerhaft Geschäfte machen willst, kommst Du um eine vernünftige Kapitalausstattung Deiner Miniatur Company nicht herum. Und wenn Du als "1-Pfünder-Limited" bei Deiner Bank einen Kredit haben möchtest, solltest Du eine einfache Grundregel aller Banken beachten: Du bekommst jederzeit soviel Geld von denen, wie Du Sicherheiten hast. Hast Du nix, kriegst Du auch nix. Deutlicher ausgedrückt: Deine Ltd. nützt Dir persönlich nix, denn Du darfst Deine persönlichen (!) Sicherheiten in den Kredit einbringen. Deine Ltd. hilft Dir im Haftungsfall gegenüber Kreditinstituten rein garnix, denn Deine persönlichen Sicherheiten werden SICHER sofort verwertet ... Alles klar? Ciao! |
#8 31.07.2007 11:33 Uhr
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Hallo,
Natürlich, danke! Es ging mir lediglich ums Prinzip! deutsche Gründlichkeit eben! _______________ Staatshaushalt = "Ein Haushalt, in dem alle Essen möchten, aber niemand spülen will!" |
#9 28.10.2007 13:49 Uhr
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Ergänzung:
Das ist nicht nur mit der englischen Ltd. sondern mit jeder in einem Mitgliedsland der EU bestehenden Kapitalgesellschaft möglich Hier eine Übersicht: http://www.auwi-bayern.de/awp/base/inhalte/export-geschaefte/Geschaeftsabwicklung/Anhaenge/RechtsformenEU-Staaten.pdf |
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