Erstmal ein allgemeines "Hallo" in das Forum.
Ich habe Anfang das Jahres den IFW abgeschlossen und möchte nun im Sep. mit dem BW bei der IHK in Zwickau beginnen.
Meine Frage geht nun in die Richtung der Englisch-Ausbildung. Nach altem Lehrplan gab es direkt einen Bereich Fremdsprachen, auch zur Prüfung. Im neuen Rahmenplan findet man dazu nix mehr.
Wie schaut das nun genau in der Praxis aus? Gibt es noch einen Englisch-Teil? Wenn ja, wie äußert dieser sich?
Vorab besten Dank
Andreas
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Englisch beim gepr. BW?
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#1 09.07.2007 11:12 Uhr
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#2 10.07.2007 00:40 Uhr
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Hi,
ein Dozent sagte uns, dass man beim geprüften BW in der Prüfung gar kein Englisch-Test mehr machen muss. LG bs P.S. Willkommen im Forum. |
#3 11.07.2007 10:07 Uhr
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Danke für die Info. Jedoch schade, dass hier sonst niemand ist, der nach neuem Rahmenplan ausgebildet wird. Andreas |
#4 15.07.2007 20:05 Uhr
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Hallo Andreas,
nach dem neuen Stoffplan, wird englisch nicht mehr Unterrichtet. Es gab in den letzten Jahren immer wieder Diskussionen, ob eine IHK Überhaupt in der Lage ist, Sprachtest durchzuführen. Nach meinen Informationen wird englisch ein Teil der Fachwirtprüfung, sprich Handelsfachwirt etc. Es kommt jedoch darauf an, nach welchem Stoffplan (neu oder alt) deine IHK ausbildet. Manche bilden bereits seit 1 Jahr nach dem neuen aus. Wieder andere haben sich bis zu letzt dagegen gewehrt. |
#5 17.07.2007 12:26 Uhr
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Hallo Andreas,
ich besuche seit Herbst letzten Jahres den Vorbereitungskurs bei der IHK zum geprüften Betriebswirt (neue VO). Bei uns wird kein Englisch separat unterrichtet. In der Prüfung fällt Englisch unter das Fach Europäische und internationale Wirtschaftsbeziehungen. Dort soll lt. VO § 4 ( 8 ) eine Frage in Englisch gestellt werden, die dann auf Deutsch beantwortet werden kann. Gruß Dieter |
#6 17.07.2007 12:26 Uhr
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Hallo Andreas,
ich besuche seit Herbst letzten Jahres den Vorbereitungskurs bei der IHK zum geprüften Betriebswirt (neue VO). Bei uns wird kein Englisch separat unterrichtet. In der Prüfung fällt Englisch unter das Fach Europäische und internationale Wirtschaftsbeziehungen. Dort soll lt. VO § 4 ( 8 ) eine Frage in Englisch gestellt werden, die dann auf Deutsch beantwortet werden kann. Gruß Dieter |
#7 19.07.2007 16:36 Uhr
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Danke euch für die Antworten und alles Gute den angehenden Betriebswirten.
Andreas |
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