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Tageswert am Bilanzstichtag

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Registriert: Feb 2007
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Hallo, ich brauche Hilfe bei folgender Aufgabe:

Ein Mineralölgroßhändler hat zu Beginn des Geschäftsjahres 6 000 000 Liter Heizöl zu 0,40€ / Liter = 2.400.000,00€ vorrätig.
Im Lauf des Jahres hat er folgende Posten eingekauft:
Datum: 05.02. - 10.05. - 15.07. - 20.09. - 25.11.
Menge (Liter): 1 000 000 - 1 500 000 - 2 000 000 - 1 200 000 - 1 800 000 = Ges. 7 500 000
Einzelpreis: 0,25€ - 0,30€ - 0,35€ - 0,40€ - 0,45€
Wert: 250.000,00€ - 450.000,00€ - 700.000,00€ - 480.000,00€ - 810.000,00€
Am Ende des Geschäftsjahres sind 1 500 000 Liter Heizöl in den Tanks.
1. Wie hoch ist der jeweils der Wert des Endbestandes (Bilanzausweis) bei Anwendung des
a) (gewogenen) Durchschnittsverfahrens?
b) Lifo-Verfahren?
c) Fifo-Verfahren?
d) Hifo-Verfahren?
e) Lofo-Verfahren?

2. Wie hoch muss bei den einzelnen Verfahren der in der Bilanz zu aktivierende Betrag sein, wenn sich der Anschaffungspreis für Heizöl am Bilanzstichtag auf
a) 0,40€
b) 0,50€
je Liter beläuft?
Verwenden Sie dazu folgendes Grundschma:
Verfahren - Tageswert am Bilanzstichtag a) + b) - zulässiger Bilanzsatz a) + b)
Durchsch. Methode: ... ... ... ...
Lifo-Methode: ... ... ... ...
Fifo-Methode: ... ... ... ...
Hifo-Methode: ... ... ... ...
Lofo-Methode: ... ... ... ...

1. habe ich:
(1) Wert des Endbestandes (Bilanzausweis) bei
a) (gewogenes) Durchschnittsverfahren
Durchschnittspreis
= (AB (€) + Σ Zugänge (€)) / (AB (l) + Σ Zugänge (l))
= (2.400.000,00 € + 2.690.000,00 €) / (6 000 000 l + 7 500 000 l)
= 0,38 €
Wertansatz
= SB (l) x Durchschnittspreis
= 1 500 000 l x 0,38 = 570.000,00 €

b) Lifo-Verfahren
Wertansatz
= SB (l) x Einzelpreis (Jahresbeginn)
= 1 500 000 l x 0,40 €/l = 600.000,00 €

c) Fifo-Verfahren
= SB (l) x Einzelpreis (Jahresende)
= 1 500 000 l x 0,45 €/l = 675.000,00 €

d) Hifo-Verfahren
= (Menge zum niedrigsten Einzelpreis (l) x niedrigster Einzelpreis)
+ (SB (l) – Menge zum niedrigsten Einzelpreis (l) x zweithöchsten Einzelpreis)
= (1 000 000 l x 0,25 €/l) + (500 000 l x 0,30 €/l) = 400.000,00 €

e) Lofo-Verfahren
= SB (l) x höchster Einzelpreis
= 1 500 000 x 0,45 €/l = 675.000,00 €

Aber 2. gibt mir jetzt doch Rätsel auf.

Da habe ich bis jetzt:
(2) Betrag in der Bilanz
Verfahren Tageswert am zulässiger Bilanzsatz
Bilanzstichtag (€/Liter) (€/Liter)
a) b) a) b)
Ø-Methode 0,30 0,38
Lifo-Methode 0,30 0,40
Fifo-Methode 0,30 0,40
Hifo-Methode
Lofo-Methode 0,30 0,40

Kann mir jemand helfen, was da überhaupt zu tun ist?
Danke
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Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi,

das kann eine Inkarnation der SGD-Aufgabe sein, vor der ich in http://www.bwl-bote.de/20040621.htm gewarnt habe.

Du hast glaube ich so eine CD; verwende bitte die Datei "FIFO-LIFO Modellrechner.xls", auch (aktuelle Fassung) in http://www.zingel.de/zip/07fifo.zip erhältlich. Vorherige Lektüre:

§253 Abs. 3 HGB (Pflicht zur Teilwertabschreibung bei jeder Wertminderung)
§6 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG (Verbot der Teilwertabschreibung bei vorübergehender Wertminderung)

Grundsätzlich wundert mich aber, warum man noch solche Aufgaben stellt:
- nach IAS 2.25 ist nur FIFO erlaubt;
- nach deutschem Steuerrecht nur LIFO.

HIFO und LOFO waren schon 1983, als ich mein Studium begann, seit Jahren unzulässig. Wer kommt auf die wahnwitzige Idee, den Unsinn heute noch in eine Frage zu schreiben??
Mitglied
Registriert: Feb 2007
Beiträge: 7
Harry,
dies ist eine Aufgabe der Einsendeaufgaben für BIL05 (Bewertung nach Handels- und Steuerrecht) bei der ILS.

Geschrieben von einem Diplom-Handelslehrer, Diplom-Betriebswirt (FH),
Helmut Preis

Tja, das zu den aktuellen Lehrgängen, die angeboten werden.

Danke für deinen Hinweis, die Tabelle auf der CD.
Ich nutze die CD wirklich oft, vor allem das Lexikon und die Skripte, aber manchmal bracht man einen kleinen Routenplaner, dass man das richtige findet.


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