Hallo, hier eine Frage zum Mietrecht.
Laut BGB darf ein Vermieter die Miete nur unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen.§ 558a.
Bei Modernisierung § 559 aber darf er die Miete um 11% erhöhen.
Wie oft denn um 11%?
Und wie weit?
MfG
winni
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Mietrecht
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#1 13.04.2007 20:42 Uhr
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#2 18.04.2007 14:33 Uhr
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Beiträge: 89
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Die Frage ist ja wirklich interessant.
Theoretisch kann der Vermieter das Mietobjekt ständig verschönern und dafür immer höhere Mieten verlangen. (sofern er dafür zahlungskräftige und -willige Kundschaft findet). Ansonsten deckt 558 BGB die üblichen Erhöhungsfristen ab. Hier kann man sich auch mal umsehen: http://www.steuernetz.de/homepages/vv/pt/index.html |
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