Guten Tag,
habe da mal eine Frage zur Grundschuld. Wo von spricht man wenn man sagt Auslauf der Grundschuld?
Danke schon mal vorab.
Mit freundlichen Grüßen
Mirko
Forum
Grundschuld
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#1 07.05.2009 21:16 Uhr
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Mitglied
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#2 10.05.2009 01:14 Uhr
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Moderator
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Eine Grundschuld wird i.d.R. von Banken, Baussparkassen oder Versicherungen im Zusammenhang einer Immobilienfinanzierung eingetragen!
Wenn das Darlehen getilgt ist, kannst Du sie löschen lassen (kostet ein paar Mäuse beim Notar), beim Verkauf der Immobilie musst Du es, ansonsten nicht! Mit der alten Grundschuld (bereits getilgtes Darlehen) kannst Du bei jeder Bank (mit Einschränkung, siehe Basel II) einen neuen Kredit , zu Häuselsbauerkonditionen für ein neues Auto bekommen! Zu Deiner Frage zurück. Eine Grundschuld läuft nicht von selbst ab, die ist nach Rückzahlung eines zweckgebundenem Immobiliendarlehen Löschungsfähig! _______________ Diplom Betriebswirt (FH), Fachhochschule Kempten/Allgäu & staatl. anerkannter Techniker für Betriebswissenschaft-REFA (Akd.), REFA-Akademie Ulm/Böflingen & staatl. geprüfter Techniker für allgemeine Elektrotechnik (FS), TS Allgäu in KE & gelernter Elektromechaniker (IHK), 3 1/2 Jahre Lehrzeit bei MSM in Memmingen Erfinder vom Hauptstromwendeschütz bei Motoren zeitgleicher Drehrichtungsumkehr (Otto Christ, Autowaschanlagen-Portale C30 und C31 in 1968) « Zuletzt durch Zinsknecht am 10.05.2009 01:18 Uhr bearbeitet. » |
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