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Hilfe geprüfter TB März 2007

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Hallo,
habe bis jetzt immer schön alte Prüfungen geübt, das hat auch ganz gut geklappt doch heute habe ich Rechnungswesen März 2006 versucht zu machen und hatte bei den ersten drei Fragen schon ganz mächtige Probleme . Liegt das an der Neuordnung des TB (jetzt geprüfter TB)? Hat schon jemand die Prüfung vom Oktober 2006? Über jede Antwort würde ich mich sehr freuen!
mfg hotte :)
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Hi,

wo hing es denn mit der März-Prüfung? Ich meine, welche Frage?
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danke für die schnell Angeboten hilfe! Habe etwas Probleme mit meinem Internetanschluss gehabt. Des halb Antworte ich erst jetzt. Haben die Prüfung in der Schule besprochen. Aber selbtst der Dozent meinte das die ersten Aufgaben zu schwer waren.
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Hi,

bitte poste mal die Frage oder wenigstens, um was es geht. Ich habe kein Original hier, aber vermutlich doch eine Lösung.
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Wenn ich mich richtig erinnere (hab im März 06 meine REWE- Prüfung gemacht) ging´s da u.a. um internationales Umsatzsteuerrecht. Irgendein Fachausdruck (wie heisst diese Bescheinigung noch gleich? :roll: ) war da auf lettisch oder estisch abgedruck. Nach von einander unabhängigen Aussagen verschiedener Dozenten eine von vielen Aufgaben dieser Prüfung die [Ironie an] zum absoluten Grundhandwerkszeug eines TBW´s gehört [/Ironie aus]. Diese Prüfung war auf gut Deutsch gesagt zum .......(Ihr wisst schon, das was einem nach zuviel Alkohol wiederfährt).

Wäre schön, wenn wirklich mal jemand die Eine oder Andere Frage aus der Prüfung posten könnte, würde sie mir gerne nochmal auf der Zunge zergehen lassen.
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Wenn ich richtig liege war das die Frage
Der Kunde kann auf Anfrage keine käibemaksukohustuslase registreerimisnumber ( KMKR number ) entspricht der deutschen USt.-IdNr. vorlegen.
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Na ja, das kann man wohl eher aus dem Kontext schließen... UStID-Nr., ein beliebtes Thema. Und eigentlich kein Problem, oder? Nur nicht versuchen, http://www.bwl-bote.de/20011029.htm auswendig zu lernen *gg*... ist etwas alt, aber in dem Kontext sicher interessant?

Kölle Alaaf!
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Die USt.-IdNr. war´s. Ich wusste es war ganz simples.

Problem bei der ganzen Sache war bei uns zumindest, daß das Thema "Internationales Ust- Recht" im Unterricht nicht einmal angekratzt wurde, und wir dementsprechend auch alle darauf vorbereitet waren.
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Hallo Iceman
Ich hab diese Aufgabe auch in der Vorbereitung gemacht. ISt eigentlich ganz einfach nach HGB. Lettland ist in der EU und damit Gemeinschaftsgebiet nach §1USTG-2a und dann war es mir egal wie das ding heisst. Da er keine UST-ID vorlegen kann gilt er als Privatmann und UN ist ustpflichtig
gruß Georg :wink:
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Hallo Harry,
bei meiner Prüfung am 29.01.2007
ist folgende Aufgabe gekommen.
Berechnung des Kapitalwert unter Folgende Angaben:
- Anschaffungskonsten
- Transportkosten
- Einfuhrumsatzsteuer aus Drittländer.
-Restwert
Ich habe alles eingesetzt aber die Einfuhrumsatzsteuer nicht berücksichtigt.
Ich habe zwa die Prüfung bestanden, aber die Meinungen bei uns
gehen weit außeinander.
Ich denke das mann die Einfuhrumsatzsteuer nicht berücksichtigen soll
oderß :wink:
Gruß an alle
Dono
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Hi Dono,

hier wäre u.U. wichtig zu erfahren, was genau du unter "Kapitalwert" verstehen willst. Im Zusammenhan mit den dynamischen Methoden der Investitionsrechnung dürfte dies eine Zahlungssumme sein; dann kann die USt. u.U. einbezogen werden. Wird die USt. jedoch erstattet, kann sich das mit der ursprünglichen Zahlung ausnullen und ein Ansatz würde unterbleiben. Falls eine Anschaffungs- oder Herstellungskostenrechnung gemeint ist, wäre die USt. in aller regel nicht ansatzfähig, §255 HGB, R 6.2 und 6.3 EStR. Man muß sich wohl genau den Wortlaut der Frage ansehen; ich habe die Prüfung jedoch noch nicht gesehen (aber sie dürfte mir nächste Woche vor die Flinte kommen).
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Hallo Harry,
wie so immer bei den IHK Prüfungsfragen gab es keine weitere angaben,
es wäre ja einfach , es handelte sich schon unter eine dynamische Investitionsrechnung.
Aus der Fragestellung
- Einfuhrumsatzsteuer aus Drittländer.
Musste man erkennen ob diese Steuer erstattet wird oder nicht,
das ist der Knackpunkt gewesen.
Meiner meinung nach eine Fa. die zb. aus Drittländer (Usa oder Schweiz).
Einfuhrumsatzsteuer zahlt bekommt diese auch erstattet .

Zudem würde auch ein Fehler sein diese dan mit dem Restwert anzusetzen, da bei eine veräußerung einer Maschine mit einen
Nettoerlös zu rechnen ist (ohne Umst.)
Gruß :wink:
Dono
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Eine EUSt wird bei Importen aus dem Nicht-EU-Ausland belastet. Sie ist aus Sicht des Importeurs eine Vorsteuer, jedenfalls wenn der Importeur ein Unternehmer ist. Sie würde damit also wie jede andere Vorsteuer auch mit der Umsatzsteuer aus Ausgangsrechnungen verrechnet und damit indirekt erstattet. Inwieweit das aber in der vorliegenden Aufgabe relevant ist, weiß ich nicht so genau; es kann sein, daß dies hier nicht relevant ist, wenn nur eine Zahlungsreihe berechnet werden soll. Aber wie gesagt, ich muß mir das ganze Umfeld der Frage mal ansehen - so ohne es im Detail selbst gesehen zu haben, kann ich auch nur spekulieren.
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"Anton65" schrieb
Hallo Iceman
Ich hab diese Aufgabe auch in der Vorbereitung gemacht. ISt eigentlich ganz einfach nach HGB. Lettland ist in der EU und damit Gemeinschaftsgebiet nach §1USTG-2a und dann war es mir egal wie das ding heisst. Da er keine UST-ID vorlegen kann gilt er als Privatmann und UN ist ustpflichtig
gruß Georg :wink:


Klar, wenn man´s einmal weiß ist alles einfach. Nur war das wie schon gesagt ein Thema, über das wir uns im Vorfeld nicht einmal ansatzweise Gedanken gemacht hatten. Durch nachlesen bin ich dann in der Prüfung auch fündig geworden, zumindest hab ich die Frage beantwortet. Ob richtig oder falsch weiß ich nicht, es reichte auf jeden Fall für eine 50 %- Punktlandung 8). Es waren auch noch ein paar andere Fragen dabei, die es absolut in sich hatten. Unsere Dozenten haben jedenfalls nur mit dem Kopf geschüttelt.

Bei der Gelegenheit nochmal die Frage: Kann jemand diese Prüfung samt Lösung mal zur Verfügung stellen (vielleicht als pdf)? Würde sie mir sehr gerne nochmal anschauen.


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