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Prüfung Rewe Fin-Investition 29.0107

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Hallo Jungs,
jetzt muss ich noch fit werden ind Rewe und FIS bis 29.01.07.
Die Zeit ist sehr knapp um mich auf diese Prüfung vozubereiten,
da ich erst am 23.12.06 bescheid bekommen habe , und am 10.01.07
mich auf das Mündliche Fachgespräch vorbereiten musste.
Die IHK hat gemeint das bei dieser Ersatzprüfung mich mehr auf das Theoretische konzentrieren soll und mich weniger mit alte Prüfungsaufgaben üben.
Was das immer heißen mag?
Jetzt stehe ich völlig auf den Schlauch .
Ich kann nur versuchen eine Mischung aus Repetitorium und Übungsaufgaben.
Was anderes bleibt mir doch nocht nicht Übrig oder? :?: :roll:
Gruß
Dono
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Hi Dono,

was sag eigentlich Ole (Olejnik) Oder Max v.d.Linden (IFM) zu dieser Situation? Es müste euch doch mit Rat und Tat zur Verfügung stehen?
Die Bögen bzw. Aufgaben aus dem Rep. sind schon recht gut und umfangreich. Aber was diese aussage zu bedeuten hat, kann ich Dir auch nicht sagen.

Angeblich weiß hier bei der IHK keiner etwas von einer Ersatzprüfung! Die IHK in GE hat ein Schreiben verfasst und es der DIHK in Bonn geschickt mit dem Inhalt "Anforderung an den Geprüften TBW ist zu hoch" usw.

Wünsche Dir viel Glück bei Deiner Ersatzprüfung...bei ir geht es im März los...auch nicht mehr so weit hin!

Gruß aus dem Sektor
Chris
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Hallo Chris,
Olejnik hab ich so direkt nicht gesprochen.
Maxi hat uns ein neues Skript in Rewe gesendet wo die gliederung besser ist.
Ich werde trotzdem nach den alten Skript arbeiten.
Es ist alles drin , werde den neuen Skript ergänzend dazu nehmen
und mir die sachen anschauen was ich villeicht in den alten Skript nicht verstehe.
Werde versuchen mehr in die Tiefe der Bilanzierung und der Bilanzanalyse zu gehen. Kann nur hoffen das beim internes Rechnungswesen nicht wieder solche blöde Aufgabestellung kommen
mit den optimalen Produktionsprogramm Herbst 2006, diese Aufgabestellung habe ich bis heute nicht verstanden, obwohl ich das
normalerweise gut rechnen kann.
Die letzte Prüfung ging viel zu sehr in die Tiefe und in die Breite,
zu dem waren die Aufgabenstellungen so das die hälfte der Teilnehmer nicht verstanden haben, (zeit zu knapp).
Ich habe jetzt noch 15 Tagen um Rewe und Fis zu üben und
nochmals versuchen reinzugehen.
Wenn es dan trotzdem so laufen sollte wie im Herbst2006
dan Ciaooo IHK .
Bei meiner mündlichen Prüfung am 10.01.07 habe ich der IHK vorgeschlagen selber Analytisch und Strukturiert vorzugehen an ihrer
vorgehesweise, für mich sind im moment die selber durchgefallen,
das Konzept stimmt einfach noch nicht .

Gruß
Dono :wink:
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Hi Chrisman,

Du schreibst
Die Bögen bzw. Aufgaben aus dem Rep. sind schon recht gut und umfangreich
hast Du schon ein Rep über die BWL Fächer hinter Dir??
Kannst Du mir mal sagen wie es da so abgeht?
Werden da nur Aufgaben gemacht??
Habe meins im Feb in Gelsenkirchen in der FH

Gruß
aus Do
Caunt
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Hallo Harry ,
Habe folgendes gelesen bei ein neues Skript von IFM Dez.2006:
Bewegliche Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens die nach 31 Dezember2005
und vor 1Januar 2008 angeschafft werden .
Ist der anzuwendende Satz Höchstens das dreifache der Lineare
AFA und max 30% anzusetzen .

Ist das richtig ? weiss das die IHK?
In deine Aufgabensammlung habe ich das so nicht gefunden.
Ich kenne das noch mit max 20% und max der doppelte lineare AFA
Bitte um hilfe
Gruß :roll:
Dono
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Ort: Erfurt
Hi,

Zitat
Bewegliche Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens die nach 31 Dezember2005
und vor 1Januar 2008 angeschafft werden .
Ist der anzuwendende Satz Höchstens das dreifache der Lineare
AFA und max 30% anzusetzen .
Ist das richtig ?


Ja, §7 Abs. 2 EStG.

Zitat
weiss das die IHK?


Hoffentlich...

Zitat
In deine Aufgabensammlung habe ich das so nicht gefunden.


Das ist ja auch nicht der Ort, nach einer regelung nachzusehen. Hierfür ist das Lexikon da, oder das Skript zu den Jahesabschlußbuchungen. Da stehts drin. Natürlich auch im HGB Bilanzanalyse-Buch.

Zitat
Ich kenne das noch mit max 20% und max der doppelte lineare AFA


So war das vorher; bitte mal im Lexikon nachsehen, da gibt es eine Übersicht über die Reformen dieser Regelung!
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Hallo Harry,
danke habe gerade deine Excel tabelle gefunden :wink:
Gruß
Dono
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Hi Dono,

wie Du siehst, stellt die Excel-Datei die AfA nach Anschaffungsdatum automatisch ein (Taste drücken, Makros müssen aktiviert sein). Da steckt die Rechenvorschrift indirekt drin; die Übersicht aber in den PDFs nachschlagen...
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Hi,

in der Prüfung Oktober 2006 ist eine Aufgabe (Rechnungswesen) vorgekommen, in der man mit den 30 % AFA rechnen mußte.
Hier die Aufgabe in Kurzform:
Die Forster GmbH stellt Kühlschränke und Tiefkühlgeräte her. Für die Küche der eigenen Büroräume entnimmt die Prokuristin am 5 Oktober 2006 das Modell "XYZ"
C)
Unterstellen Sie, dass die Forster GmbH den Kühlschrank zulässig mit 1000€ aktiviert hat. Berechnen Sie die Höhe er max. AFA bei einer Nutzungsdauer von 8 Jahren und vervollständigen Sie den Anlagenspiegel in Anlage !
Anschaffung:
Zugang: 1000€:
Datum 05.10.2006:
AfA 2006 ?:
Abgang ?:
kumulierte AfA ?:
Abgang ?:
Restwert 31.12.2006 ?:
Jetzt rechne mal ;-)
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Hi Caunt,

das Repetitorium wir eigentlich immer sehr professionell abgehalten. Du hast jeden Tag ein anderes Fach. Morgens werden Skripte ausgeteilt (Aufgaben) die dann gerechnet werden. Zum Abschluss des Tages werden die Lösungen ausgeteilt. Die Aufgaben (nicht alle) werden dann durchgesprochen. Diese Skripte sind sehr hilfreich, da Du sie mit in die Prüfung nehmen kannst.
Max macht das schon sehr gut. Olenjek ist etwas arrogant und oberflächig bzw. nimmt sich nicht wirklich viel Zeit etwas zu erklären!

Also viel Spaß, es lohnt sich.
Chris
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Moin Chris,

Zitat
in der Prüfung Oktober 2006 ist eine Aufgabe (Rechnungswesen) vorgekommen, in der man mit den 30 % AFA rechnen mußte.


Das ist doch ganz ok?

Zitat
Hier die Aufgabe in Kurzform:
Die Forster GmbH stellt Kühlschränke und Tiefkühlgeräte her. Für die Küche der eigenen Büroräume entnimmt die Prokuristin am 5 Oktober 2006 das Modell "XYZ"


Autsch! Wenn die GmbH die Kühlschränke herstellt, und sie (z.B. nach §255 Abs. 2 HGB) zu HK aktiviert, ist das kein AfA-Fall, solange die Dinger (aktiviert) im ausgangslager stehen. Man müßte also gar nix rechnen. Ein afA-Fall wäre es nur, wenn die GmbH was ganz anderes macht, und jemand einen Kühlschrank fürs Büro gekauft hat, der jetzt entnommen wird. Unabhängig von dem richtige Ansatz 3x / 30% (§7 Abs. 2 EEsG 2006) wäre die Sache also grundsätzlich daneben, weil UV nicht regelmäßig (sondern nut teilwertmäßig) abgeschrieben wird!
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Moin Harry,

also hier die Lösung...
AfA 2006 = 75€
(1000€ *30% AfA ab 2006 gültig! = 300€ : 3 Monate "Oktober, November, Dezember")
kumulierte AfA = 75€
Restwert = 925€

Gruß
Chris
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Hallo Harry,
wenn ich aber aus der Eigenfertigung etwas entnehme,
so kann ich das aktivieren genauso wie Eigenleistungen bei
Anschafung einer Maschine (Leistungen nur für diese Maschine).
Wenn das nicht der fall sein sollte dann steht bei mir im Skript Müll.

Und wen du das als falsch korrigierst dan weiss ich auch nicht wie
die Antwort auf die Prüfungfrage lautet und werde das nie begreifen.
Gruß
Dono
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Hi,

vielleicht habe ich es falsch verstanden, aber wenn die Entnahme für das Unternehmen erfolg (ist das so??), also der Gegenstand die Unternehmung nicht verläßt, dann wird er aktiviert - und dann wäre er in der Tat abzuschreiben. Ich hatte es aber so verstanden, daß der Gegenstand schon vor seiner Entnahme abgeschrieben werden soll, also während er noch im FE- bzw. Ausgangslager liegt??
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Hallo Harry,
die Lösung wäre von Chris richtig oder?
Gruß
Dono
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Hi, kann jetzt nicht nachrechnen, aber wenn die Sache für das Unternehmen entnommen wird, muß natprlich abgeschrieben werden. Im StR monatlich, 3x / 30%. Rechnen später, keine Zeit...
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Hi Chris,
Hi Dono,

Die Lösung

Zitat
also hier die Lösung...
AfA 2006 = 75€
(1000€ *30% AfA ab 2006 gültig! = 300€ : 3 Monate "Oktober, November, Dezember")
kumulierte AfA = 75€
Restwert = 925€


ist richtig, aber ich habe Bedenken hinsichtlich der Anwendung der Monatsregel. Das Problem ist also mE nach minimal.

§7 Abs. 2 EStG erlaubt in der Tat die degressive AfA. Nach §7 Abs. 2 Satz 3 EStG beträgt der Maximalbetrag in der ta das Dreifache der linearen AfA, maximal 30%. Die Zwölftelregelung ("pro rata temporis Vorschrift") gilt aber nach §7 Abs. 1 Satz 4 EStG. Dies betrifft also nur die lineare AfA. Meines Erachtens werden hier also zwei Regelungen verbunden, die nicht zusammengehören.

Ignoriert man dieses Problem, kann man sich die Rechnung ansehen: die entnommene Sache ist 1.000 Euro wert, degr. AfA 30% bzw. 3-fach, also 300 Euro im ersten Jahr. Entnahme im Oktober, also versuchen wir es mal mit der Zwölftelregel, 25 Euro pro Monat, 75 Euro im ersten Jahr, ok.

Ob die Zwölftelregel wirklich nicht bei der degressiven AfA angewandt werden darf, bin ich mir nicht ganz sicher (Saxoflyer??). Die Unanwendbarkeit habe ich oben nur aus dem Standort der Vorschrift geschlossen. Die Zwölftelvorschrift wäre immerhin eine logische Lösung; mein AfA-Rechner verwendet sie ebenfalls bei degressiver AfA.

Die Lösung ist also insofern ok; zur Frage der Anwendbarkeit der Monatsregel bei degressiver AfA irgendwer im Detail?
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Hallo Jungs ,
berechnung von der Gewerbesteuer :

Gewinn aus gewerbebetieb
+ Hinzurechnungen
-Kürzungen
-Gewerbeverlust
----------------------------------------
=Gewerbeertrag
Abrundung
-Freibertag(bei Personengesellschaften)
-------------------------------------------------------
=Steuermessbetrag
*Hebesatz
bei mir im Skript(davon 5/6)
-----------------------------
=Gewerbesteuer
bei den Prüfungen von IHK habe ich diese 5/6 vereifachungsregel
noch nicht gesehen.
Wie rechnet mann richt mit oder ohne die 5/6 Regel ?
Gruß
Dono
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Hi,

bitte beachte §11 Abs. 1 GewStG (Personen- oder Kapitalgesellschaft). Freibeträge und Rechenmodus unterschiedlich. Das mit den 5/6 führt mE nach nicht zum Ziel.

Beispiel: maßgeblicher Gewerbeertrag = 72.000
Hebesatz = 420% (Annahma)

Kapitalgesellschaft: Freibetrag 3.900 Euro (§11), Steuermeßzahl 5% = 3.415 Euro, Steuerschuld = 14.343 Euro.

Personengesellschaft: Freibetrag = 24.500 Euro, Steuermeßzahlen:
erste 12.000 Euro 1% 12.000,00 € 120,00 €
weitere 12.000 Euro 2% 12.000,00 € 240,00 €
weitere 12.000 Euro 3% 12.000,00 € 360,00 €
weitere 12.000 Euro 4% 11.700,00 € 468,00 €
alle weiteren Beträge 5% 0,00 € 0,00 €
Steuermeßbetrag insgesamt 1.188,00 €
Steuerschuld 4.989,60 Euro

ist also leider nicht ganz so einfach!

Bitte mal auf der CD in den Gewerbesteuerrechner gucken (Excel-Ordner)
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Hallo Harry,
seit wan hat eine Kapitalgesellschaft ein Freibetrag bei Gewerbest.?
das höre ich jetz zum ersten mal 1 Woche vor der ersatzprüfung.
Bei berechnung der Gewerbesteuer Prüfung Herbst 2006
ging es um eine Akiengesellschaft .
Ich habe das gerechnet ohne Freibetrag und es wurde als richtig bewertet.
Gruß
Dono
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Moin,

seit wann das so ist, weiß ich nicht, aber es war schon zu DM-Zeiten so: da betrug der Freibetrag 7.500 DM, jetzt ist er 3.900 Euro, vgl. §11 Abs. 1 Nr. 2 GewStG. Bin mir absolut sicher. Das Gesetz beruft sich ausdrücklich auf "Unternehmen im Sinne des § 2 Abs. 3 und des § 3 Nr. 5, 6, 8, 9, 15, 17, 21, 26, 27, 28 und 29" [GewStG], und da sind u.a. die juristischen Personen genannt.
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Hallo Harry,
tut mir leid, muss dir leider wiedersprechen,
den von dir genannten §11 Abs.2 bezieht sich auf juristischen Personen des öffentlichen rechts und Krankenhäuser,Genossenschaften,Köroers usw.
Kapitalgesellschaften steht kein Freibetrag zu
Gruß
Dono
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Hi Dono,

Das Gesetz beruft sich in §11 Abs. 1 Nr. 2 GewStG ausdrücklich auf "Unternehmen im Sinne des § 2 Abs. 3 GewStG". An dieser Stelle steht:

Zitat
(3) Als Gewerbebetrieb gilt auch die Tätigkeit der sonstigen juristischen Personen des privaten Rechts und der nichtrechtsfähigen Vereine, soweit sie einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (ausgenommen Land- und Forstwirtschaft) unterhalten.


Es ist also ausdrücklich eine juristische Person des privaten Rechts betroffen. Dies deckt mE nach auch die GmbH und die AG.

Oder irre ich mich?
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Hallo Harry,
also wenn das so stimmt dan stimmt auch die korrektur von der IHK
nicht bei der Prüfung herbst 2006 Aufgabe 3
Damit fallen schon mal 10 Püunkte im Müll :evil:
Wie auch immer ich werde mich in Zukunft versuchen an die Lösungen von der IHK zu halten.
Letzendlich geht es hier um das bestehen der Prüfung und nicht um recht zu haben leider.
Gruß
Dono
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Hallo Jungs,
Prüfung Herbs 2006
Optimale Ersatzzeitpunkt mit hilfe der Kapitalwertmethode.

Lösung IHK
Die IHK geht tatsächlich her und Macht zuerst die Berechnung
für den sofortigen Kauf einer Neuen Maschine und der Restwert der alten
Maschine kommt als Überschuss bei T0.
Soweit alles in Ordnung.

Alternative:
Alte Maschine läuft noch ein Jahr mit entsprechendem Überschuss ,OK.
Jetzt kommts Lösung:
Gleichzeitig wird im Jahr 0 der kauf der neue Maschine angesetzt.
Natürlich macht die neue Maschine im erstem Jahr kein Überschuss
weil die alte noch läuft.

Welcher Betriebswirt der Welt kauft eine neue Maschine und lässt die ein Jahr rumstehen?????????? :evil: :evil: :evil:
Dieser Lösungsansatz ist völlig Falsch, da merkt man das es Aufgabenlyriker sind.
So einer würde in der freie Bahn hokant raussfliegen.
Da muss man auch 1+1 zusammenzählen können ohne Realitätsverlust.
wenn so eine Aufgabe nochmals kommt dan mache ich mein Zeitstrahl
und den rest lase ich eben aus.
Oder hat es jemand begriffen von euch?
Gruß
Dono
Mitglied
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Hallo Harry,
Hallo Chris,
es ist vollbracht .
Heute habe ich die Ergebnisse für FIS und REWE bekommen,
es war knapp aber ich habs bestanden .
Jetz freue ich mich endlich auf meine realen welt wieder zurückzu
kommen , trotzdem muss ich sagen das der von mir getriebene Aufwand in kein Verhältniss steht auf die Prüfungsergebnisse (egal).
Jetzt noch die Projektarbeit und dann habe hoffentlich fertig.
Ciaooooooooooooooooo :wink: :lol: :wink:


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