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Betriebliche Mitbestimmung

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Mitglied
Registriert: Feb 2009
Beiträge: 1
hallo,
und zwar wollte ich wissen, welche organe in deutschen unternehmen zur betrieblichen mitbestimmung institutionalisiert werden können?
sind das nur der betriebsrat und aufsichtsrat?

2.frage

und zwar habe ich eine frage vorliegen die ich beantworten muss, weiß aber leider nicht genau wie ich diese beantworten soll.

die frage lautet:

welche argumente sprechen für und welche gegen die betriebliche mitbestimmung? (antworten sie im internationalen und geschichtlichen zusammenhang)

wäre nett wenn ihr mir helfen könntet.

mfg
« Zuletzt durch nille am 18.02.2009 16:12 Uhr bearbeitet. »
Administrator
Registriert: Feb 2006
Beiträge: 634
Zur Frage eines kann ich so wir sagen, dass dort sicher auch einen Personalrat rein gehört.

Ich habe nun aber doch nochmal im Wöhe nachgeschlagen, um einige Anregungen zu geben:

ihr steht als arbeitsrechtliche Mitbestimmung auch eine Jugendvertretung, ein Sprecherausschuss, welcher Interessen der leitenden Angestellten vertreten sowie ein Wirtschaftsausschuss. Dann natürlich der Betriebsrat sowie der Aufsichtsrat. Fraglich ist allerdings, ob bei einer Aktiengesellschaft wirklich nur der Aufsichtsrat das Recht auf Mitbestimmung hat oder ob ihr nicht auch die Aktionäre im Sinne des Sharholder Value Konzeptes etwas zu sagen haben?
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Torsten
Dipl. Betriebswirt (FH) & Gründer des Forums

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