Hallo, Leute! Brauche Hilfe!
Die Formel für NPV des Leasingnehmers ist klar: (RF-LR)(1-s)RBFN
Wenn in der Aufgabenstellung noch die Abschlussgebühr steht, tut man die auch versteuern und abdiskontieren?
Und noch eine Frage: GMZ eines Leasingoblektes beträgt 4 Jahre und dann noch Mietverlängerung 4 Jahre stattfindet. Die betriebsgewöhnliche ND ist 8 Jahre. Soll die Abschreibung bei LG oder LN erfolgen? Oder irgend-wie teilweise?
Danke
Mari
Forum
NPV des Leasingnehmers
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Autor | Beitrag |
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#1 06.03.2009 12:34 Uhr
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#2 29.03.2009 02:20 Uhr
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Moderator
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Der Leasingnehmer (LN) ist nicht der Eigentümer der Sache, er kann und darf deshalb keine AfA ansetzen. Dafür kann er die Leasingkosten (LK) als Ausgaben verbuchen, in den LK sind natürlich sämtliche Kosten vom LG inkl. dessen AfA und Gewinnaufschläge enthalten.
_______________ Diplom Betriebswirt (FH), Fachhochschule Kempten/Allgäu & staatl. anerkannter Techniker für Betriebswissenschaft-REFA (Akd.), REFA-Akademie Ulm/Böflingen & staatl. geprüfter Techniker für allgemeine Elektrotechnik (FS), TS Allgäu in KE & gelernter Elektromechaniker (IHK), 3 1/2 Jahre Lehrzeit bei MSM in Memmingen Erfinder vom Hauptstromwendeschütz bei Motoren zeitgleicher Drehrichtungsumkehr (Otto Christ, Autowaschanlagen-Portale C30 und C31 in 1968) |
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