Hallo,
kann ich eine GbR bei meiner Gemeinde wie folgt anmelden:
Kunstname der Gesellschaft, Nachname 1.Gesellschafter,Nachname 2. Gesellschafter GbR.
Ist das möglich?
Beste Grüße
Matthias
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Benennung einer GbR
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#1 12.07.2006 11:21 Uhr
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#2 12.07.2006 12:52 Uhr
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Moin Matthias,
"Geldvernichtungen aller Art" Karl Napp und Hein Blöd GbR sollte funzionieren... Versicherungsmakler machen sowas nicht selten. Ciao! |
#3 13.07.2006 17:12 Uhr
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Hallo Matthias,
die mir bekannten Beispiele sind MIT Vornamen. Im Netz gefunden: "Unter einer GBR versteht man eine auf Vertrag beruhende Personenvereinigung zur Förderung eines von den Gesellschaftern gemeinsam verfolgten, beliebigen Zweckes. Die GBR ist der Grundtyp einer Personengesellschaft. Die GBR ist im BGB gesetzlich geregelt und zwar in den §§ 705 BGB. Die GBR ist regelmäßig zu den Gesellschaftsformen der OHG und der KG abzugrenzen. Ist der gemeinsam verfolgte Zweck das Betreiben eines Handelsgewerbes, liegt keine GBR vor, denn ein solches kann laut Gesetz nur von einer OHG oder KG betrieben werden. Bei Freiberuflern wie Anwälten oder Ärzten liegt dagegen meistens eine GBR vor, da sie kein Gewerbe betreiben." Ciao! |
#4 13.07.2006 19:12 Uhr
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Servus Kunde,
anscheinend hat da jede Gemeinde so Ihre eigenen Vorstellungen Ich war vor drei Stunden bei der Gemeinde und habe mit meinem Kollegen angemeldet: Ein Handelsgewerbe(!), Firmenname sieht so aus: "Kunstname Nachname und Nachname GbR". Ohne zucken haben die das hingenommen :wink: Keine Ahnung, wie das anderswo gehandhabt wird... Besten Dank dennoch für die vielen Hinweise. Matthias |
#5 13.07.2006 20:38 Uhr
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Hallo Matthias,
na fein... Würde trotzdem einen fundierten anwaltlichen Rat einholen. Betrifft die Pferde und die Apotheke. Soviel ich weiß, prüft die Gemeinde bei der Gewerbeanmeldung nix nach, schickt nur alle möglichen Durchschläge und Mitteilungen an das FA und die IHK und... Könnte später sein, dass z.B. das Finanzamt bei der ersten Steuererklärung den Aufstand probt und eine Umfirmierung haben will. Ciao! |
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