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Wartungsrechnung über Jahreswechsel bei Umsatzsteuererhöhung

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Registriert: Jun 2006
Beiträge: 2
Ort: Nürnberg
Hallo Mitstreiter,

ich habe bei meinen Kunden Wartungsverträge für Software die immer für 12 Monate berechnet werden.

Meine aktuelle Rechnungen laufen vom 1. Juni 2006 - 31.5.2007 und werden mit 16% MwSt. berechnet.

Ich habe nun "gehört" das das Finanzamt wenn sich zum 1. Januar die MwSt erhöht, von dem Anteil der Wartung die nächstes Jahr betrifft von mir nächstes Jahr den erhöhten MwSt Anteil einfordert. Ist das korrekt so?

Kann ich nun bei all meinen Kunden denen ich diese Jahr schon die Wartung für nächstes Jahr berechne dann auch eine Rechnung mit den Differenzbetrag zur erhöhten Steuer stellen.

Ich habe in meiner Wartungsvereibarung allerdings keine Klausel, das sich bei einer MwSt Erhöhung eine Nachberechnung stattfindet.

Weiss jemand Rat oder hat einen Tipp an wen ich mich wenden kann.

Jürgen
Mitglied
Registriert: Aug 2009
Beiträge: 534
Hallo,

kurz gegoogelt und hier ist die Antwort:
http://www.urs-beratung.de/Download_PDF/Umsatzsteuer2007.pdf

Alles klar?

Ciao!
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Registriert: Jun 2006
Beiträge: 2
Ort: Nürnberg
waaahhhsinnn .. Vielen Dank ... :D bei mir kamen in google nur ergebnisse mit denen ich nix anfangen konnte ...liegt aber an der beziehung GOOGLE-ICH :lol:
Mitglied
Registriert: Jul 2006
Beiträge: 2
Ort: BAD KREUZNACH
Hallo,
ich stehe gerade vor dem gleichen Problem.
Das Handout unter dem Google Link ist ja gut, aber:

Ich berechne jetzt dem Kunden eine Wartungsrechnung mit dem Wartungszeitraum 01.07.06 - 30.06.07.

Lt. dem Handout liegt der Leistungszeitpunkt am Ende der Wartungsperiode, also am 30.06.07. Demnach muss die ganze Rechnung mit 19% Mehrwertsteuer fakturiert werden. Sehe ich das richtig?

Wenn dem so ist, wie führe ich das ans Finanzamt ab, gibt es dazu schon neue Elsterprogramme wo ich die 19%igen Umsätze eintragen kann?

Wie zieht der Kunde sich die Vorsteuer, bzw. was machen beide, wenn es noch keine Update des Fakturierungsprogrammes oder FibuProgrammes gibt?

Beste Grüße
Oliver
Mitglied
Registriert: Jul 2006
Beiträge: 2
Ort: BAD KREUZNACH
Hallo Gustav,

vielen Dank für Deine schnelle Antwort.
Habe von Elster Online erfahren, dass die 19% Umsatzsteuerbeträge in Zeile 29 eingetragen werden können, müssen:
>>Umsätze, die anderen Steuersätzen unterliegen<<

Die Vorsteuer kann man sich in Zeile 54 wieder ziehen, da dort ja generell kein Steuersatz gefragt ist.

Jetzt muss das Gesetz nur noch Gesetz werden. Ich dachte das wäre im Juni schon durch den Bundesrat durch. Elster schreibt, dass es zur Zeit noch kein Gesetz ist.

Ob wir ne Mitteilung auf der 16% Wartungsrechnung machen, dass wir die nochmal korrigieren frage ich mich noch. Ein Anrecht darauf haben wir auf jeden Fall. Es gibt ja auch Rechnungen die wir im Februar mit Zeitraum 01.02.06-31.01.07 fakturiert hatten. Da gab es ja das Gesetz nicht mal im Ansatz.

Dank & beste Grüße
Oliver


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