Hallo,
habe eine Gewinnermittlung zu überprüfen. Unter anderem ist im Betriebsverögen eine Beteiligung an einer KG enthalten, die in der Bilanz mit 80.000 € ausgewiesen ist. Die Beteiligung wurde 1998 zu Anschaffungskosten von 92.000 € erworben und wurde im Jahr 2001 aufgrund einer voraussichtlich dauernden Wertminderung auf 80.000 abgeschrieben. Im laufenden Jahr konnte die KG jedoch neue Absatzmärkte erschließen, so dass der Wert der Beteiligung zutreffend mit 110.000 € angenommen werden kann.
Wie wird dieser Vorgang steuerlich verbucht, bzw. welche Gewinnauswirkung ergibt sich.
Meine Meinung nach muß ich 12.000 € als Ertrag einbuchen, da ja die Anschaffungskosten von 92.000 € nicht überschritten werden dürfen. Aber das Anlagevermögen wird das so bewertet?
Was meint Ihr zu dieser Bewertung? Danke vorab für eure Hilfe!!! claus