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Befr.Arbeitsvertrag mit einer schwangeren Frau

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Registriert: Mar 2006
Beiträge: 88
Ort: Tief im Westen
Hallo zusammen!

Wie ist die rechtliche Situation bei

a) einem befristeten Arbeitsvertrag (7 Monate), wenn nach Abschluß die Frau schwanger wird. Ist das Arbeitsverhältnis nach 7 Monaten beendet?
Kann eine Kündigungsschutzklage erhoben werden?

b) auch wieder 7 Monate befristet, allerdings ist die Frau schon im 5. Monat als sie den Arbeitsvertrag unterschreibt. rund 3 Monate darf sie ja noch arbeiten. Was passiert mit den restlichen 4 Monaten? Muss der Arbeitgeber die Stelle bis nach der Elternzeit freihalten, um sie dann noch 4 Monate beschäftigen zukönnen?
Werden in diesem Fall auch Unterschiede in bezug auf Sachbezogene und Zeitbezogene Befristung gemacht?
:?
cu biker3105 8)
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Registriert: Jun 2006
Beiträge: 63
"biker3105" schrieb
Hallo zusammen!

Wie ist die rechtliche Situation bei

a) einem befristeten Arbeitsvertrag (7 Monate), wenn nach Abschluß die Frau schwanger wird. Ist das Arbeitsverhältnis nach 7 Monaten beendet?
Kann eine Kündigungsschutzklage erhoben werden?
Wenn das Arbeitsverhältnis rechtswirksam befristet ist, so kann sich der Arbeitgeber auf die Befristung berufen.
Aber: Wenn die Verlängerung des Arbeitsverhältnisses ausschließlich mit Rücksicht auf die Schwangerschaft abgelehnt wird, so ist die Berufung unbeachtlich, z.B.
- wenn die Frau sich bewährt hat oder
- wenn vergleichbare andere Arbeitsverhältnisse verlängert werden.
Trifft so eine Entscheidung ein, so kann die Nichtverlängerung des Arbeitsverhältnisses eine Frauendiskriminierung sein, die Schadensersatzansprüche zur Folge hat. Durch Schwangerschaft oder Elternzeit wird ein befristeter Arbeitsvertrag nicht verlängert, sondern läuft zum vereinbarten Zeitpunkt aus. Der Kündigungsschutz für diese Zeit greift hier nicht. Denn es erfolgt keine Kündigung, lediglich eine Beendigung des Vertrages. Der Arbeitgeber ist auch nicht verpflichtet, den Arbeitsplatz nach der Elternzeit zurück zu geben. Allerdings kann der Arbeitgeber das befristete Arbeitsverhältnis mit der Schwangeren nicht durch eine Kündigung vorzeitig auflösen, sondern muss die werdende Mutter bis zum Vertragsende weiter beschäftigen.

Eine Ausnahme gibt es aber: Wenn mehrere Frauen gleichzeitig mit einem befristeten Arbeitsvertrag eingestellt wurden, und alle erhielten nach dessen Auslaufen eine unbefristete Anstellung, nur eine nicht, die inzwischen schwanger geworden war, verstößt das gegen das Recht auf Gleichbehandlung. Das Arbeitsgericht Bochum (AZ: 2 Ca 2552/90) entschied in einem solchen Fall, dass das Beschäftigungsverhältnis mit der Schwangeren nicht beendet werden durfte. Sie erhielt Schadensersatz und blieb bis zum Beginn der Mutterschutzfrist weiter angestellt
Fazit
Ist ein Arbeitsvertrag wirksam befristet worden, so endet er ohne eine Kündigung. Es besteht bei Vertragsende folglich kein Kündigungsschutz und insbesondere kein Kündigungsschutz, wie er beispielsweise einer schwangeren Arbeitnehmerin oder einem Schwerbehinderten zugute kommt. § 9 Mutterschutzgesetz enthält nur ein Kündigungsverbot, verhilft aber nicht zu einem unbefristeten Vertrag. Was bleibt, ist in solchen Fällen besonderes genau die Befristung auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen.
/b]


b) auch wieder 7 Monate befristet, allerdings ist die Frau schon im 5. Monat als sie den Arbeitsvertrag unterschreibt. rund 3 Monate darf sie ja noch arbeiten. Was passiert mit den restlichen 4 Monaten? Muss der Arbeitgeber die Stelle bis nach der Elternzeit freihalten, um sie dann noch 4 Monate beschäftigen zukönnen?
Werden in diesem Fall auch Unterschiede in bezug auf Sachbezogene und Zeitbezogene Befristung gemacht?
:?
Bei Schwangerschaften währen der Laufzeit von Ausbildungsverträgen wird die Vertragslaufzeit in dem Sinne dadurch (Schwangerschaft) gehemmt....d.H. es wir die restliche Zeit der Ausbildung an die Zeit bis nach dem evt. Mutterschutz angefügt.

Das alles basiert aber mehr auf Richterrecht, als auf Paragraphen


cu biker3105 8)
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Beiträge: 88
Ort: Tief im Westen
Hallo Markus,
d.h. also bei b), die Frau arbeitet die 3 Monate, dann Pause bis x Tage nach der Entbindung und dann hat sie den Anspruch auf die Weiterbeschäftigung nach der Entbindung bis zum vertraglichen Ende des Arbeitsverhältnisses. Richtig?

cu
Biker3105 8)
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nein! Es handelt sich scheinbar um kein Ausbildungsverhältnis.
Der Vertrag wird nicht um die Zeit des Mutterschutzes gehemmt.

Nach meinen Recherschen ist hier hauptsächlich Richterrecht das was hier Anwendung findet
Mitglied
Registriert: Mar 2006
Beiträge: 88
Ort: Tief im Westen
Hi Markus,

richtig, es handelt sich nicht um eine Ausbildung.
In dem b) Fall meinte ich eigentlich, dass die Schwangere,bzw. dann Mutter, nach Ablauf des Beschäftigungsverbotes, wieder antreten darf und die DANN noch restliche Zeit von dem befristeten Arbeitsvertrag arbeiten darf.
Nochmal neue Daten:
2Jahre befristet (Anfang 2006)
gerade schwanger geworden bei der Unterzeichnung des Arbeitsvertrages
Sie darf nun arbeiten (9Monate-6 Wochen §3 II MuSchuG), dann muss sie noch §6 MuSchuG 8 Wochen Pause machen und darf dann bis zum Ablauf der Befristung arbeiten (Ende 2007).

cu Biker3105 8)
Mitglied
Registriert: Jun 2006
Beiträge: 63
nein...wie gesagt, es findet keine hemmung statt


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