Hallo zusammen!
Wie ist die rechtliche Situation bei
a) einem befristeten Arbeitsvertrag (7 Monate), wenn nach Abschluß die Frau schwanger wird. Ist das Arbeitsverhältnis nach 7 Monaten beendet?
Kann eine Kündigungsschutzklage erhoben werden?
b) auch wieder 7 Monate befristet, allerdings ist die Frau schon im 5. Monat als sie den Arbeitsvertrag unterschreibt. rund 3 Monate darf sie ja noch arbeiten. Was passiert mit den restlichen 4 Monaten? Muss der Arbeitgeber die Stelle bis nach der Elternzeit freihalten, um sie dann noch 4 Monate beschäftigen zukönnen?
Werden in diesem Fall auch Unterschiede in bezug auf Sachbezogene und Zeitbezogene Befristung gemacht?
cu biker3105
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Befr.Arbeitsvertrag mit einer schwangeren Frau
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#1 25.05.2006 13:27 Uhr
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#2 25.05.2006 14:18 Uhr
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#3 25.05.2006 14:29 Uhr
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Hallo Markus,
d.h. also bei b), die Frau arbeitet die 3 Monate, dann Pause bis x Tage nach der Entbindung und dann hat sie den Anspruch auf die Weiterbeschäftigung nach der Entbindung bis zum vertraglichen Ende des Arbeitsverhältnisses. Richtig? cu Biker3105 |
#4 25.05.2006 15:46 Uhr
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nein! Es handelt sich scheinbar um kein Ausbildungsverhältnis.
Der Vertrag wird nicht um die Zeit des Mutterschutzes gehemmt. Nach meinen Recherschen ist hier hauptsächlich Richterrecht das was hier Anwendung findet |
#5 25.05.2006 20:57 Uhr
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Hi Markus,
richtig, es handelt sich nicht um eine Ausbildung. In dem b) Fall meinte ich eigentlich, dass die Schwangere,bzw. dann Mutter, nach Ablauf des Beschäftigungsverbotes, wieder antreten darf und die DANN noch restliche Zeit von dem befristeten Arbeitsvertrag arbeiten darf. Nochmal neue Daten: 2Jahre befristet (Anfang 2006) gerade schwanger geworden bei der Unterzeichnung des Arbeitsvertrages Sie darf nun arbeiten (9Monate-6 Wochen §3 II MuSchuG), dann muss sie noch §6 MuSchuG 8 Wochen Pause machen und darf dann bis zum Ablauf der Befristung arbeiten (Ende 2007). cu Biker3105 |
#6 25.05.2006 21:20 Uhr
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nein...wie gesagt, es findet keine hemmung statt
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