Hallo!
In dem TVG §3 Abs2, steht, dass alle Rechtsnormen, die betriebliche oder betriebsverfassungsrechtliche Fragen regeln, für Betriebe gelten, in denen der Arbeitgeber tarifgebunden ist, aber nicht zwingend der Arbeitnehmer.
Ist diese Annahme richtig:
Wenn nun ein Arbeitnehmer nicht in der Gewerkschaft ist, der Arbeitgeber aber tarifgebunden ist, und im Tarifvertrag steht, der AN bekommt 30 Tage Urlaub, bekommt der nicht gewerkschaftlich organisierte AN auch 30 Tage statt gesetzlich 24 ?
Was zählt denn alles zu den "betrieblichen oder betriebsverfassungsrechtlichen Fragen"? Gibt es dazu auch §§?
vielen Dank schon mal
biker3105
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TVG §3 Abs2, Rechtsnormen, aber welche?
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#1 01.05.2006 19:27 Uhr
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#2 01.05.2006 22:47 Uhr
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Hi,
Ja, das ist richtig - aber "nur" wegen der Rspr zu Art. 3 Abs. 1 GG (Gleichheitsgrundsatz).
Das ganze Programm - also alles, was im einem TV geregelt werden kann, und das ist so ziemlich alles, was mit Arbeitsrecht zu tun hat, und betrifft die ganze Vielfalt an §§ von BGB über HGB bis zu Bundesurlaubsgesetz und was-weiß-ich-noch-alles im Arbeitsrecht halt so rumstürzt. Natürlich gehört auch die Rspr dazu, die bekanntlich im ArbR besonders wichtig ist. §3 Abs. 2 TVG sagt im wesentlichen ja nur, daß alles, was im TV geregelt ist, für alle AN und AG gilt, wenn nur der AG im Tarifverband Mitglied ist - weshalb (hier im Osten) ja immer mehr Betriebe aus dem AG-Verband austreten, um sich den TVlichen Pflichten zu entziehen. |
#3 01.05.2006 23:17 Uhr
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Hallo Harry,
also bräuchte man als AN nicht in die Gewerkschaft eintreten und profitiert trotzdem von TV, interessant. Wenn alle AN so denken würden gäbe es nur bald keine Gewerkschaften mehr... cu & gn biker3105 |
#4 01.05.2006 23:59 Uhr
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Hi Biker,
Genau - "closed shop" ist in D verboten.
Genau auf diesem Wege sind wir ja - wie auch immer man das finden mag... |
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