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Kostenrechnung (Leasing vs. Darlehen)

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Registriert: Dec 2009
Beiträge: 45
Hallo Harry, hallo Forumteilnehmer,

nachdem ich mich seit einiger Zeit mit einer Problemstellung beschäftige, ohne wirklich inhaltlich weiter zu kommen, möchte ich diese nun mal kurz schildern, in der Hoffnung kreative Anregungen zu erhalten.

Es geht schlicht um eine beträchtliche Investitionsentscheidung. Weniger um das OB, als vielmehr um das WIE.

Im festen Bewusstsein, das Du (Harry) alles andere als ein Freund des Leasens bist und darüber hinaus meine Kostenrechnung ebenfalls widersprüchliches Zahlenmaterial liefert, möchte ich trotzdem mal einige Punkte ansprechen.

Zunächst einmal bin ich mir unschlüssig, wie ich ggf. eine Leasingrate in die KoRe einfließen lassen müsste. Ignorieren und mit kalkulatorischer Afa, Zinsen, Wagnisse…etc. rechnen?
Ich sollte vielleicht dazu sagen, dass ich an einen Teilamortisationsvertrag mit Andienungsrecht dachte.
Wie steht es nun in diesem Zusammenhang mit
• eventuellen Liquiditätsvorteilen (geringeren monatlichen Auszahlungen
als bei einer Darlehensfinanzierung),
• steuerlichen Auswirkungen (GewSt) insbesondere vor dem Hintergrund
der Dauerschuld
• und nicht zuletzt dem bilanziellen Effekt der besseren EK-Quote
(Stichwort Basel II, positiveres Rating und Spielraum für weitere
Investments über die Hausbank)
Diese Punkte, um nur einige zu nennen, berücksichtigt die KoRe mE in keinster Weise. Oder habe ich einen Denkfehler? Bzw. ist meine KoRe einfach Schmarn?

Ich weiß, etwas viel Text. Aber mir geht es wirklich nur um gedankliche Anregungen, keine fertigen Lösungen. Vielleicht steht ja jemand vor einem ähnlichen Dilemma.

Mit besten Grüßen,
Conny
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Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi Conny,

Zitat
Zunächst einmal bin ich mir unschlüssig, wie ich ggf. eine Leasingrate in die KoRe einfließen lassen müsste. Ignorieren und mit kalkulatorischer Afa, Zinsen, Wagnisse…etc. rechnen?


Wenn Du ein Operate Lease hast, also der Leasingvertrag bilanziell wie ein Mietvertrag behandelt wird, dann ist die Leasingrate eine pagatorische Grundkostenart. Falls Du ein Finance Leasing hast, könnte hier vielleicht nicht der Fall sein:

Zitat
...dass ich an einen Teilamortisationsvertrag mit Andienungsrecht dachte.


...wäre in der Tat die Leasingzahlung aus Sicht der Kostenrechnung zu ignorieren, weil Du das Anlagegut bilanzierst. Die Leasingrate ist damit als Darlehenstilgung mit Zinsanteil zu behandeln und die Kostenrechnung denkt in kalkulatorischen Begriffen, also mindestens kalk. Zins und kalk. AfA nach den üblichen Rechenmethoden.

Zitat
• eventuellen Liquiditätsvorteilen (geringeren monatlichen Auszahlungen als bei einer Darlehensfinanzierung),


Ich bezweifle, daß diese wirklich geringer sind, aber selbst falls sie es sein sollten, wäre das im Einzelfall zu betrachten. In Unkenntnis der Einzelheiten des Vertrages ist der Zahlungsvorteil in der Totalanalyse fast nie einer - selbst dann, wenn der Leasingvertrag steuerlich uneingeschränkt angabefähig ist (bei Fahrzeugen gibt es da oft Streit, wegen des Privatnutzungsanteiles).

Zitat
• steuerlichen Auswirkungen (GewSt) insbesondere vor dem Hintergrund der Dauerschuld


Du meinst vermutlich §9 Nr. 4 GewStG? Die Regel enthält die Einschränkung, daß eine Kürzung nur insoweit stattfindet, als die Mieten und Pachten "nach § 8 Nr. 7 [GewStG] dem Gewinn aus Gewerbebetrieb des Mieters oder Pächters hinzugerechnet worden sind". Das ist bei Finance Leasing möglicherweise nicht der Fall. Du mußt also im Einzelfall verbindlich prüfen (und schriftlich bestätigt bekommen), daß diese Regel anwendbar ist. Bitte vertraue dabei der Leasingfirma nicht mehr, als Du einer Versicherung vertrauen würdest - wenn Du verstehst, was ich meine!

Zitat
• und nicht zuletzt dem bilanziellen Effekt der besseren EK-Quote (Stichwort Basel II, positiveres Rating und Spielraum für weitere Investments über die Hausbank)


Das kann ein Argument sein, nicht aber bei Finance Leasing, denn dort bilanzierst Du den Wert der Leasingsache am Anfang des Vertrages als Verbindlichkeit. Deine FK-Quote steigt also ebenso wie bei "klassischer" Fremdfinanzierung. Und bedenke, daß die EK-Quote alleine kaum aussagekräftig ist, auch wenn die Kämmerlinge das nicht begreifen wollen,
Zitat
http://www.bwl-bote.de/20051215.htm


Zitat
Diese Punkte, um nur einige zu nennen, berücksichtigt die KoRe mE in keinster Weise. Oder habe ich einen Denkfehler? Bzw. ist meine KoRe einfach Schmarn?


Bevor Du irgendeine Frage wirklich diskutieren kannst, mußt Du über die bilanzielle Behandlung der Leasingsache Klarheit gewinnen: wer bilanziert? Die Leasingfirma oder der Leasingnehmer? Erst dann (!) kann man sich über die damit zusammenhängenden kostenrechnerischen Details verständigen!
Mitglied
Registriert: Dec 2009
Beiträge: 45
Also ich bin dann doch schon ein wenig weiter, als es mein Posting zum Ausdruck brachte.
Ich habe zwei (im Grunde genommen sogar drei) brauchbare Finanzierungsangebote auf dem Tisch. Eine Darlehensfinanzierung und zwei Leasingvarianten. Einmal ein klassisches Operate Leasing, was nicht in Frage kommt, weil ich schlicht das Restwertrisiko- bzw. insbesondere die Restwertchance in meinem Verfügungsbereich haben möchte (diese Art des Leasens ist tatsächlich unverschämt „teuer“) und besagten Teilamortisationsvertrag mit Andienungsrecht. Im übrigen wird dieser (bzw. die Wirtschaftsgüter) ebenfalls beim Leasinggeber bilanziert. Das habe ich bereits mit Siemens Finance abgeklärt. Ich war zuerst auch etwas skeptisch, allerdings lassen die mittlerweile arg verstaubten Leasingerlasse eine solche Konstellation definitiv zu.

Anyway,

meine Problemstellung bezog sich genau auf ein solches Szenario.
Leasing vs. Darlehen (Gleiche Laufzeit)

Leasing
Restwertkalkulation 35% (sehr realistisch)
Monatlicher Liquiditätsabfluss 20% weniger als bei der Darlehensfinanzierung
Rate 100% erfolgswirksam
Kreditlinien bleiben unberührt
Keine weiteren Sicherheiten

Darlehen
Steuerliche Afa 9 Jahre (total an der Realität vorbei, sehr weitsichtig BMF!!!)
Demzufolge deutlich geringere Erfolgswirksamkeit. Darüber hinaus 50% Hinzurechnung der Zinsen (Dauerschuldner)….

Also, mir ging es darum zu diskutieren, wie
a) Leasing grundsätzlich in der KoRe behandelt wird
… Du sagst… pagatorische Grundkostenart. OK!
Nur dann spricht die Kalkulation IMMER gegen das Leasing. Denn bei der kalk. Afa/Zinsen habe ich eine längere ND als beim Leasingkontrakt und somit ist die Darlehensfinanzierung perse vorteilhafter.
Nur damit ignoriere ich sämtliche (ggf.!!!) betriebswirtschaftlichen Vorteile des Leasings.
Verstehst Du mich?

daher

b) kann die KoRe in irgendeiner Form die von mir zuvor (theoretisch möglichen) skizzierten Vorteile abbilden?

besten Dank,
Conny
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi,

Zitat
… Du sagst… pagatorische Grundkostenart. OK!


In der skizzierten Konstellation vermutlich schon, ja.

Zitat
Nur dann spricht die Kalkulation IMMER gegen das Leasing.


Ganz meine Rede! :-)

Zitat
Nur damit ignoriere ich sämtliche (ggf.!!!) betriebswirtschaftlichen Vorteile des Leasings.
Verstehst Du mich?
daher
b) kann die KoRe in irgendeiner Form die von mir zuvor (theoretisch möglichen) skizzierten Vorteile abbilden?


Hmmm... ich glaube eher nicht. Die Kostenrechnung ist, jenseits aller Fragen der zugrundeliegenden spitzfindigen Definitionen, eine Frage der Bewertung der eingesetzten Produktionsfaktoren. Das Steuerrecht, und hier scheinen Deine Vorteile zu liegen, ebenso wie die Frage des Basel-II-Ratings, sind aber keine Faktoreinsatz- oder -Optimierungsfragen, sondern rein willkürliche Bewertungen (durch Banken, durch den weitsichtigen BMF). Die Kostenrechnung "sieht" sowas nicht; schließlich sieht sie ja keinerlei Schuldzinsen oder steuerliche Abschreibungen. Sie ist, meines Erachtens nach, der Hammer für einen ganz anderen Nagel.

Hier würde ich u.U. finanztechnische Verfahren für besser halten... eine Finanzplanung?

Ich schreibe später vielleicht mehr dazu, im Moment keine Zeit
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Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi,

noch zwei kleine Tips, die Dir vielleicht helfen: neben der Kosten- und Leistungsrechnung, die bekanntlich Betriebsergebnis = Leistung - Kosten rechnet, gibt es ja noch die GuV. die Jahresergebnis = Ertrag - Aufwand rechnet, und die zahlungsbasierte Cash Flow Rechnung. Ich werde den Verdacht nicht los, daß Dein spezielles Problem in der Ertrag- und Aufwandsrechnung, und ggfs. in der Zahlungsrechnung besser abgebildet ist als in der KLR, denn es geht um - willkürlich z.B. durch das Steuerrecht - festgesetzte Aufwendungen, die meist auch Zahlugnen sind. Es besteht also u.a. eien Liquiditäts-, aber keine Kostenwirkung. Man sollte es u.U. versuchen, mit einem Finanzplan abzubilden?
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Registriert: Dec 2009
Beiträge: 45
Hi Harry,

wenn ich Dich also recht verstehe, so bestätigst Du mir (zumindest latent durch die Blume) dieses betriebswirtschaftliche Dilemma!??
Einerseits gibt es die Kosten- und Leistungsrechnung, mit deren Hilfe die Wirtschaftlichkeit des Betriebes, bzw. wenn man es herunter bricht, einzelne Prozesse überwacht und gesteuert werden. Andererseits sind für die Vorteilhaftigkeit einer Entscheidung offenbar in ganz spezifischen Situationen andere Faktoren (jenseits abgebildeter Deckungsbeiträge) entscheidend?
Ich bin platt!
Als Controller und somit auch als Verfechter der Ko-u.LRe ging ich bist dato immer davon aus, das diese für mich das Maß einer Entscheidungsgrundlage ist. Nun muss ich jedoch feststellen, dass offenbar für ein Investment durchaus eine Variante A von Vorteil sein kann, welche sich später im Rahmen der Ko-u.LRe (trotz positiver DB`s) als suboptimal (im vgl. zur Variante B) erweist.

Hab ich ein Break im Kopf, oder kann sich Ko-u.LRe und Liquiditätsrechnungen tatsächlich widersprechen?

Das ist im übrigen in etwa die Quintessenz dessen, womit ich mich seit Wochen gedanklich rumschlage.

best,
Conny
Mitglied
Registriert: Dec 2009
Beiträge: 45
Morgen Harry,
schon mal ein Danke für Deine Sicht der Dinge.
…werde wohl die Repeat-Taste drücken und das Thema noch mal vom Ausgangspunkt an durchdenken.
Best,
Conny


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