Hallo,

benötige Hilfe bei folgender Aufgabe:

A, wohnhaft in Mainz, ist Arbeitnehmerin in einem Kaufhaus in Frankfurt. Wegen besonders guter Leistungen erhält sie von ihrem AG eine Blumenvase geschenkt. Der AG hat die Vase für 50 € eingekauft und wollte sie für 80 € im Kaufhaus verkaufen. In Mainz hätte die Vase nur 75 € gekostet. A hat bisher noch keine verbilligte oder geschenkte Ware von dem AG erhalten.

Ist der Erhalt der Vase steuerpflichtig? (bitte mit Begründung!)

Vielen Dank für Eure Hilfe!
Sandra