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Dauerschuldverhältnis

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Mitglied
Registriert: Dec 2009
Beiträge: 45
Hallo Forumteilnehmer,

ich hätte mal eine Frage zum Thema Dauerschuldverhältnis. Wer könnte mir einen kurzen Überblick zu den genauen Modalitäten geben bzw. einen guten link empfehlen? Meine www-Recherche war diesbezüglich wenig erbaulich.

Im Grunde genommen interessiere ich mich insbesondere für die Anzahl der Tage, die ein laufendes Konto im Plus sein muss. Und ggf. Besonderheiten, die es zu beachten gilt. Sprich wie gut muss man sein, damit die hälftige Hinzurechnung der FK-Zinsen zum Gewerbeertrag vom FA respektive Steuerberater unterbleibt?

Besten Dank,
Conny
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi Conny,

ich bin nicht ganz im Bilde... meinst Du §8 Nr. 1 GewStG? Falls ja, könnte Dich das hier interessieren:

Zitat
Als Herstellungskosten aktivierte Fremdkapitalzinsen: Keine Dauerschuldzinsen
OFD Düsseldorf, 17.2.2004, G 1422 A

Der BFH hat mit Urteil vom 30.4.2003, I R 19/02 entschieden, dass als Herstellungskosten aktivierter Fremdkapitalzinsen auch dann nicht als Dauerschuldzinsen i.S. des § 8 Nr. 1 GewStG dem Gewerbeertrag hinzuzurechnen sind, wenn auf die aktivierten Fremdkapitalzinsen Absetzungen für Abnutzungen vorgenommen werden.

Er hat damit entgegen der bisherigen Rechtsauffassung der Finanzverwaltung entschieden. Da das o.g. Urteil nunmehr allgemein angewendet und im BStBl II veröffentlicht werden soll, wird hiermit die anderslautende Verfügung der OFD Düsseldorf vom 20.10.2000, G 1422 A - St 131 aufgehoben.


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