Hallo,
es wurde mit der Fertigung von Produktchargen Ende 2005 angefangen. Diese können 2006 nicht mehr weiterverarbeitet werden, und müssen verschrottet werden, wobei diese einen nicht zu vernachlässigenden Wert haben.Handelt es sich dann um ein werterhellendes Ereignis, was bei der Aufstellung des Jahresabschlusses berücksichtigt werden muss ?
(Annahme: Jahresabschluss noch nicht fertiggestellt)
Danke
Gruß
majdi
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Bestandsbewertung zum Jahresabschluss
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#1 26.02.2006 00:16 Uhr
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#2 26.02.2006 00:38 Uhr
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Guten Abend,
dies ist vermutlich ein "Ereignis von besonderer Bedeutung, das nach dem Schluß des Geschäftsjahres" eingetreten ist, und damit im Sinne des §289 Abs. 2 Nr. 1 HGB mindnestens im Lagebericht bzw. nach IAS 10 berichtspflichtig. |
#3 26.02.2006 12:22 Uhr
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hallo,
danke. werd mir das gleich mal anschauen. also ist es nicht verpflichtend das noch im ja 2005 zu berücksichtigen ? relation zum umsatz ca. 0,3 %. gruß majdi |
#4 26.02.2006 12:28 Uhr
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Wenn das wertmindernde Ereignis erst in 2006 eintrat, kann es nicht im Geschäftsjahr 2005 berücksichtigt werden; liegt der Grudn für die Wertminderung aber schon in 2005, wäre das in 2005 noch zu berücksichtigen.
Die zitierte Lageberichts-Vorschrift besagt aber, daß auch wenn das wertmindernde Ereignis erst in 2006 lag, also im Abschluß 2005 dem Grunde nach nicht bewertet werden darf, es dennoch im Lagebericht stehen muß, wenn es vor Aufstellung des Abschlusses aber nach dem Stichtag des Abschlusses bekannt wird (was ja der Fall zu sein scheint). Sinn hierbei ist natürlich, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild zu vermitteln. |
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