Forum

Einzelwertberichtigung zu Dubiose

Gesperrt

Seite: 1

Autor Beitrag
Mitglied
Registriert: Feb 2006
Beiträge: 2
Hallo,
In Schmolke Deitermann, 29. Auflage 2001 finde ich auf Seite 270 den Text:
"Merke: Endgültige Ausfälle zweifelhafter Forderungen werden stets direkt abgeschrieben. Die hierführ gebildete EWB bleibt bis zum Jahresende unberührt...."

Bisher habe ich eine ausfallende dubiose Forderung immer mit Hilfe der für sie gebildeten EWB ausgebucht, wobei ein zusätzlicher Aufwand oder ein Ertrag entstand, je nachdem. ob die EWB zum Ausgleich des Ausfalls ausreichte oder nicht. Ich bin also so vorgegangen, wie es im Skript von H.Zingel steht.

Problem der in Schmolke Deitermann ausgeführetn Lösung ist, dass die EWB offensichtlich nur der Bewertung am Jahresende dient. Wenn sie im Folgejahr nicht genutzt wird, um Verluste bei dubiosen Forderungen auszugleichen, ist die Gesamtabschreibung, die dann beim Ausfall erfolgt, periodenfremder Aufwand - was bei mir ein Knurren in der Magengegend verursacht.

Daher meine Frage: Ist die Buchung, die Schmolke Deitermann darstellt, optional bzw. best practice oder verbindlich?
Nette Grüße von chrisw
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hmmm... ich habe diese Schmolke-Deitermann-Ausgabe nicht, aber könnte es sein, daß "direkt" hier im Gegensatz zu "indirekt" gemeint ist? Schließlich sind die EWB- wie auch die PWB-Buchungen ja indirekte Abschreibungen, die die zugehörige Aktivposition nicht berühren. Bei endgülrigem Ausfall aber sollte man die Aktivposition wertberichtigen, was eine direkte (und eben keine indirekte) Abschreibung erfordert. Die EWB wird aber in der Tat wie auch die PWB nur ein Mal pro Jahr neu festgesetzt, nämlich im Rahmen der vorbereitenden Abschlußarbeiten...


Gesperrt

Seite: 1

Parse-Zeit: 0.0498 s · Memory usage: 1.48 MB · Serverauslastung: 1.43 · Vorlagenbereich: 2 · SQL-Abfragen: 9