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Sozialabgaben und Lohnsteuer

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Hallo allerseits,

Hab ich es richtig verstanden, daß Sozialabgaben wie z.B. Renten-, Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege-, Unfallversicherung etc. Sonderausgaben sind, die von der Bemessungsgrundlage abgezogen werden?
Wie hoch sind denn die aktuellen %-Sätze? Ich kann mich nur erinnern, daß die Rentenversicherung 19% vom Bruttojahresgehalt beträgt. Heißt das, daß ich von 40.000 Euro brutto p.a. 19% p.a. an Rentenversicherungsbeiträge abführen muß und mein Arbeitgeber auch zusätzliche 19% oder teile ich mir mit ihm die 19% d.h. ich muß nur 9.5 % von den 40.000 p.a. abführen und den Rest muß er übernehmen?

Für hilfreiche Antworten danke ich im voraus!

MfG
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Hi,

im Steuerrechts-Skript gibt es nur die Grundlagen, aber u.a. auch eine schöne Übersicht über die Rentenbesteuerung; schau auch mal in die Datei "Verwertbares Realeinkommen.xls" (oder das entsprechende Lexikon-Stichwort) für die Modellrechnung, die auch im Netz steht. Die Übersichten zur Rentenbesteuerung befindet sich im Lexikon übrigens in den Stichworten "Ertragsanteil an einem Rentenrecht" (Vergleich alter und neuer Rechtsstand) und "Rentenbesteuerung".

Zum Thema "Lohnsteuer" gibt es eine Vielzahl von Stichworten mit vielen Details, z.B. "Lohnbuchführung", "Lohnbuchungen und Gehaltsbuchungen", "Lohnjournal", "Lohnkonto", "Lohnkosten" u.v.a.m. Natürlich gibt es auch zwei Übersichten zur Lohnsteuerpauschalisierung. Zu den Buchungen kannst Du auch in "Buchführung Geschäftsbuchungen Skript.pdf" ab S. 23 nachsehen.

Ich hoffe, daß das zuerst reicht?
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Hallo und danke, ABER:

Mal ich finde z.B. die 627,08 € des Besserverdieners nicht auf den Seiten der Einkommensteuertabelle S. 577 ff. im Beckschen "aktuelle Steuertexte 2005".

Ich will mal so vorrechnen:

3200 - 792 Sozialabgaben = 2408. 2408 * 12 = 28896. 28896 - 7664 Freibetrag = 21232. (21232 - 12739) * 1/10000 = 0,8493
(228,74 * 0,8493 + 2397) * 0,8493 + 989 = 3189,76. 3189,76 / 12 = 265,75 und nicht 627,08 € -> welche Lohnsteuertabellen hast du denn und woher? :staun: :eek: :huch:

"HZingel" schrieb
Hi,



im Steuerrechts-Skript gibt es nur die Grundlagen, aber u.a. auch eine schöne Übersicht über die Rentenbesteuerung; schau auch mal in die Datei "Verwertbares Realeinkommen.xls" (oder das entsprechende Lexikon-Stichwort) für die Modellrechnung, die auch im Netz steht. Die Übersichten zur Rentenbesteuerung befindet sich im Lexikon übrigens in den Stichworten "Ertragsanteil an einem Rentenrecht" (Vergleich alter und neuer Rechtsstand) und "Rentenbesteuerung".

Zum Thema "Lohnsteuer" gibt es eine Vielzahl von Stichworten mit vielen Details, z.B. "Lohnbuchführung", "Lohnbuchungen und Gehaltsbuchungen", "Lohnjournal", "Lohnkonto", "Lohnkosten" u.v.a.m. Natürlich gibt es auch zwei Übersichten zur Lohnsteuerpauschalisierung. Zu den Buchungen kannst Du auch in "Buchführung Geschäftsbuchungen Skript.pdf" ab S. 23 nachsehen.

Ich hoffe, daß das zuerst reicht?
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Ort: Erfurt
Hi,

Zitat
Der Beck hat nur Tabellen für das zu versteuernde Einkommen, nämlich EStG-Grundtabelle ab dem 1.1.2005.


Das genügt; zum 1. Januar 2006 gab es keine Tarifänderung (und die "Reichensteuer" kommt erst 2007).

Zitat
Auf jeden Fall hoffe ich, daß ich den Algorithmus der Lohnsteuer und des Lohnsteuerabzugs bis Mittwoch 12:00 hinkriege sonst werd ich wohl :heul: müssen :ciao:


Ich weiß ja nicht, was du vor hast, aber der die offizielle Lohnsteuer-Berechnungsmethode ist ein Flußdiagramm über drei Druckseiten. Das willst Du nicht für eine Klausur lernen, oder :?: Für die meisten Anwendungsfälle reicht es völlig, die Tabelle anzuwenden - und fertig. Du braucst nur Monats- oder Jahres- oder wochenbrutto. Zwar sind solche Tabellen seit einigen Jahren nicht mehr amtlich, aber dennoch richtig. §32a EStG mit dem allgemeinen tarif mußt Du davon trennen, das hat nix damit zu tun - die LSt ist eine indirekte Erhebungsform der ESt.
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Danke Harry!

Also wenn du dieses dreiseitige Flußdiagramm kennst, könntest du bitte verlinken? Ich komme mit den Tabellen des EStG von Beck jedenfalls nicht zu deinem Ergebnis :(
Und Gott sei Dank schreib ich keine Klausur am Mittwoch,sondern muß nur eine 15 seitige Seminararbeit abgeben. Ich hab glücklicherweise das Buch von Claudia Rademacher-Gottwald "Besteuerung von Arbeitnehmern" und wurschtele mich da grad durch. Momentan zitiere und paraphrasiere ich das Kapitel 3.1.2 Steuerpflichtige Sachbezüge. Puuh, das ist echt anstrengend, hätte nicht gedacht, daß das so lang dauert, hab gerade mal 5 Seiten fertig und noch dazu im voraus das Abbildungs-, das Tabellen-, und das Literaturverzeichnis.
Morgen um 10:00 geh ich in die Sprechstunde der Übungsleiterin, mal gucken, was die mir noch ein mal erzählt.

MfG

"HZingel" schrieb
Hi,

Zitat
Der Beck hat nur Tabellen für das zu versteuernde Einkommen, nämlich EStG-Grundtabelle ab dem 1.1.2005.


Das genügt; zum 1. Januar 2006 gab es keine Tarifänderung (und die "Reichensteuer" kommt erst 2007).

Zitat
Auf jeden Fall hoffe ich, daß ich den Algorithmus der Lohnsteuer und des Lohnsteuerabzugs bis Mittwoch 12:00 hinkriege sonst werd ich wohl :heul: müssen :ciao:


Ich weiß ja nicht, was du vor hast, aber der die offizielle Lohnsteuer-Berechnungsmethode ist ein Flußdiagramm über drei Druckseiten. Das willst Du nicht für eine Klausur lernen, oder :?: Für die meisten Anwendungsfälle reicht es völlig, die Tabelle anzuwenden - und fertig. Du braucst nur Monats- oder Jahres- oder wochenbrutto. Zwar sind solche Tabellen seit einigen Jahren nicht mehr amtlich, aber dennoch richtig. §32a EStG mit dem allgemeinen tarif mußt Du davon trennen, das hat nix damit zu tun - die LSt ist eine indirekte Erhebungsform der ESt.
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Moin,

ich muß jetzt zu einem Auftraggeber... heute Nachmittag/Abend stelle ich hier einen Link rein, den habe ich nur nich auf dem Notebook
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Moin nochmal,

Du findest alles auf den Seiten des Finanzministeriums unter http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_01/nn_3394/SiteGlobals/Forms/Suche/einfacheSucheForm,templateId=processForm.html?resourceId=3878&input_=&pageLocale=de&oneOfTheseWords=Lohnsteuerberechnung&maxResults=3000&resultsPerPage=25&maxResults=10000 (ja, ein langer Link!). Der Programmablaufplan ist das gesuchte Rechenschema; bedenke, daß die 2005er-Version auch für 2006 gültig ist. Ich hoffe, das hilft Dir?
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Danke Harry, dieser Link ist sehr hilfreich!

Ich hab übrigens im alten Skript 2003/04 vom Prof folgendes Bsp gefunden und endlich verstanden wie allgemein die Dinge zusammenhängen:

30.000 Euro brutto p.a. => damit ergeben sich nach § 10c EStG iVm § 39b Abs. 2 S.6 Nr. 3b EStG 2001 Euro Vorsorgepauschale (hab nicht verstanden wie der Betrag zustande kommt, aber egal).
2001 Euro abgerundet auf 1980 (teilbar durch 36, altes Recht, nach neuem Recht nur auf vollem Euro).
Also lautet die REchnung: 30000 abgerundet auf 29.988.
29.988
- 1.044 Arbeitnehmerpauschbetrag
- 36 Sonderausgaben-Pauschbetrag
- 1980 Vorsorgepauschale
= 26.928 (teilbar durch 36, damit nicht abzurunden)
Diese 26.928 Euro sind das zu versteuernde Einkommen. In der Tabelle von Beck steht fürs Intervall 26.928 bis 26.963 eine Lohnsteuerzahlung von 5.385 Euro -> steht auch als Ergebnis im Skript so drin.

Damit hab ich eins verstanden: die Sozialabgaben wie Kranken, Renten, Pflege, Arbeitslosigkeitsversicherung werden nach dem Bruttogehalt p.a. berechnet. Sie werden jedoch nicht wie von mir am Anfang angenommen im Rahmen des zu versteuernden Einkommen für die Lohnsteuer von diesem zu versteuernden Einkommen abgezogen.

"HZingel" schrieb
Moin nochmal,

Du findest alles auf den Seiten des Finanzministeriums unter http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_01/nn_3394/SiteGlobals/Forms/Suche/einfacheSucheForm,templateId=processForm.html?resourceId=3878&input_=&pageLocale=de&oneOfTheseWords=Lohnsteuerberechnung&maxResults=3000&resultsPerPage=25&maxResults=10000 (ja, ein langer Link!). Der Programmablaufplan ist das gesuchte Rechenschema; bedenke, daß die 2005er-Version auch für 2006 gültig ist. Ich hoffe, das hilft Dir?
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Ort: Erfurt
Hi,

ja, das ist dem Grunde nach OK - nur bedenke, daß die Werte aktualisiert werden müssen. Der AN-Pauschbetrag ist jetzt beispielsweise nur noch 920 Euro (§9a Nr. 1 Buchst. a) EStG), aber auch das dürfte kaum von Dauer sein - eine Änderung ist hier ja schon geplant (möglicherweise rückwirkend für 2006). Aber grundsätzlich ist das so richtig :-)
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Beiträge: 271
"HZingel" schrieb
Hi,

ja, das ist dem Grunde nach OK - nur bedenke, daß die Werte aktualisiert werden müssen. Der AN-Pauschbetrag ist jetzt beispielsweise nur noch 920 Euro (§9a Nr. 1 Buchst. a) EStG), aber auch das dürfte kaum von Dauer sein - eine Änderung ist hier ja schon geplant (möglicherweise rückwirkend für 2006). Aber grundsätzlich ist das so richtig :-)


Danke, aber ich hab das Glück, daß mir der Prof und die betreuende Übungsleiterin erlauben, im Seminar die Werte für 2005 zu verwenden statt mühsam die für 2006 zu suchen und ich muß auch nicht einen Zukunftsausblick auf 2006 geben, d.h. bei mir werden Steuerberaterkosten noch abzugsfähig sein -> also ein Retrospektiv-Seminar ohne praktischen Wert, dafür kann ich aber den SBWL-Schwerpunkt Bilanzen/Steuern dieses Semester komplett abschließen :) :engel: :jump:

MfG
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Argh, ich bin ein Crash-Dummie: natürlich sind die 920 Euro schon für 2005 zu berücksichtigen :aua:

MfG und danke nochmals

"Lord_British" schrieb
"HZingel" schrieb
Hi,

ja, das ist dem Grunde nach OK - nur bedenke, daß die Werte aktualisiert werden müssen. Der AN-Pauschbetrag ist jetzt beispielsweise nur noch 920 Euro (§9a Nr. 1 Buchst. a) EStG), aber auch das dürfte kaum von Dauer sein - eine Änderung ist hier ja schon geplant (möglicherweise rückwirkend für 2006). Aber grundsätzlich ist das so richtig :-)


Danke, aber ich hab das Glück, daß mir der Prof und die betreuende Übungsleiterin erlauben, im Seminar die Werte für 2005 zu verwenden statt mühsam die für 2006 zu suchen und ich muß auch nicht einen Zukunftsausblick auf 2006 geben, d.h. bei mir werden Steuerberaterkosten noch abzugsfähig sein -> also ein Retrospektiv-Seminar ohne praktischen Wert, dafür kann ich aber den SBWL-Schwerpunkt Bilanzen/Steuern dieses Semester komplett abschließen :) :engel: :jump:

MfG
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Da ich keine Editierfunktion sehe, muß ich noch ein Posting fabrizieren, bitte um Verzeihung, aber ich muß was verkünden:
Ich hab sogar gecheckt, wie man die Vorsorgepauschale nach §10c Abs. 2 berechnet:

1. 19,5% * Bruttomonatslohn * 0,50 = Arbeitnehmeranteil. Nach §10c Abs. 2 Satz 1 Summe aus 50% des Beitrags in der allgemeinen Rentenversicherung und nach Satz 2 11% des Arbeitslohns max. 1500.
2. 19,5% * 2500 * 0,50 = 243,75 Rentenbeitragsanteil des Arbeitnehmers; 243,75 * 0,50 + 1500 = 1621,75 Euro als Vorsorgepauschale.

ARRGH, bin ich deppert: Editfunktion nur wenn man eingeloggt ist :aua: :klopf: :mich_hau:

"Lord_British" schrieb
Argh, ich bin ein Crash-Dummie: natürlich sind die 920 Euro schon für 2005 zu berücksichtigen :aua:

MfG und danke nochmals

"Lord_British" schrieb
"HZingel" schrieb
Hi,

ja, das ist dem Grunde nach OK - nur bedenke, daß die Werte aktualisiert werden müssen. Der AN-Pauschbetrag ist jetzt beispielsweise nur noch 920 Euro (§9a Nr. 1 Buchst. a) EStG), aber auch das dürfte kaum von Dauer sein - eine Änderung ist hier ja schon geplant (möglicherweise rückwirkend für 2006). Aber grundsätzlich ist das so richtig :-)


Danke, aber ich hab das Glück, daß mir der Prof und die betreuende Übungsleiterin erlauben, im Seminar die Werte für 2005 zu verwenden statt mühsam die für 2006 zu suchen und ich muß auch nicht einen Zukunftsausblick auf 2006 geben, d.h. bei mir werden Steuerberaterkosten noch abzugsfähig sein -> also ein Retrospektiv-Seminar ohne praktischen Wert, dafür kann ich aber den SBWL-Schwerpunkt Bilanzen/Steuern dieses Semester komplett abschließen :) :engel: :jump:

MfG


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