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Umsatzsteuer auf Rechnungen nicht einberechnet

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Registriert: Jul 2004
Beiträge: 54
Hallo,
ein Unternehmer hat Jahre seine Rechnungen als Kleinunternehmer berechnet und keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
Nun hat er sich mit den Jahresabschluss 2005 beschäftigt und merkt, das er schon 2004 über der Grenze von 17.500 lag und auch 2005 drüber liegt. Normal fällt er ja nicht mehr unter die Kleinunternehmerregel.
Was soll er nun machen? Muss er damit rechnen, dass das FA ab 2004 die Steuer nachfordert? Wenn er ab 2006 Umsatzsteuer berechnen muss, dann bleiben ihn die Kunden weg, als Dienstleister hat er nicht soviel Vorsteuer gegen anzusetzen.
Gruß
Mario
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Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi Mario,

die Grenze von 17.500 Euro in §19 Abs. 1 UStG gilt für das Vorjahr. Wenn er also in 2004 drüber lag, hätte er 2005 USt auf die Rechnungen schreiben müssen. Ob und inwieweit das nachberechnet wird, weiß ich nicht; es ist aber durchaus wahrscheinlich, denn der Unternehmer schuldet ja die entsprechende USt. Dazu, sie von den Kunden zu fordern, ist er nicht durch das Gesetz verpflichtet; nur dazu, sie auch abzuführen. Die Nachforderung kann aber nur 2005 (und nicht schon 2004) umfassen. Es wäre natürlich auch dringend anzuraten, ab sofort die USt entsprechend auszuweisen.
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 610
Ort: Hessen
Hallo,

vor Jahren war die Kleinunternehmerregelung als Falle gestaltet - wenn man unterjährig die Grenze überschritt, entfiel rückwirkend die Steuerfreiheit. Durch ein Wunder fiel es dem Gesetzgeber auf, daß diese Regelung quasi ein temporäres Arbeitsverbot darstellte. Und noch viel größer ist das Wunder einzuschätzen, daß darauf sogar mit einer pratikablen Gesetzesänderung reagiert wurde.

"Mario" schrieb
Nun hat er sich mit dem Jahresabschluss 2005 beschäftigt und merkt, das er schon 2004 über der Grenze von 17.500 lag und auch 2005 drüber liegt.


Wie bitte - im Zuge der Gewinnermittlung für 2005 wird der Jahresumsatz von 2004 erstmalig festgestellt?! Irgendwie scheint mir hier ein Mißverständnis vorzuliegen. Wahrscheinlicher ist aber, daß auch dieses Finanzamt unter Androhung bzw. Festsetzung von Zwangsgeldern nunmehr auf der Abgabe der Steuererklärungen für 2004 besteht (zur Erinnerung: gesetzl. Frist 31.05.2005), man sich diesem Thema wohl oder übel nun doch endlich einmal zuwendet und, weil man den Krempel gerade bei der Hand hat, die Papiere von 2005 gleich mit hernimmt.
Auch Überschußrechner sind nicht völlig frei von steuerlichen Verpflichtungen, daher kann man bei dieser Art "zeitnaher Aufzeichnung" vom Gesetzgeber kein Verständnis dafür erwarten, daß man den Einbehalt der Umsatzsteuer von den Kunden in 2005 nun leider verschlafen hat und nicht mehr nachholen kann.

Das andere Problem, daß man infolge des Überschreitens der Kleinunternehmerregelung nicht einfach die Preise um 16 Prozent erhöhen kann, hat nicht nur dieser Unternehmer. Es ist leider eine Tatsache, daß manches Dienstleistungsangebot wirklich nur als Kleinunternehmer marktgerecht erbracht werden kann. Dieser muß man sich aber schon bei der Entwicklung des Unternehmenskonzeptes bewußt werden und dann um so aufmerksamer die Umsatzentwicklung verfolgen, wenn man seinen Laden nicht gegen die Wand fahren will.

Grüße,
Peter


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