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Buchführungspflicht e.K.

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Registriert: Nov 2005
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Hallo,
mal eine kleine Frage. Kaufleute, die im Handelsrgister eingetragen sind, müssen die Bilanzieren oder reicht es, wenn die eine Einnahme/Überschussrechnung machen?
Viele Grüße
Fred
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Hi,

die Buchführungspflicht richtet sich nach den §§140 ff AO. In der Regel ist ein Feststellungsbescheid des Finanzamtes erforderlich, aus dem hervorgeht, daß die Buchführungspflicht ab einem bestimmten Datum beginnt. Vor diesem Datum genügt eine Einnahme-Überschuß-Rechnung, ab diesem Tag beginnt die "große" Buchführungspflicht.
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Beiträge: 26
Hallo,
"HZingel" schrieb
die Buchführungspflicht richtet sich nach den §§140 ff AO. In der Regel ist ein Feststellungsbescheid des Finanzamtes erforderlich, aus dem hervorgeht, daß die Buchführungspflicht ab einem bestimmten Datum beginnt. Vor diesem Datum genügt eine Einnahme-Überschuß-Rechnung, ab diesem Tag beginnt die "große" Buchführungspflicht.

Danke für die Antwort. Ich dachte, das man da automatisch zur Bilanz verdonnert ist.
Gruß
Fred
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Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Nein, das ist sozusagen nur halbautomatisch; sobald du aber einen der Grenzwerte des §141 Abs. 1 AO übersteigst, mußt Du mit dem netten Brieflein enthaltend den Feststellungsbescheid rechnen. Da du das aber vor dem Finanzamt weißt wäre anzuraten, entsprechende Vorbereitungen bei Gefahr im Verzuge in die wege zu leiten - wie z.B. sich mit einem Steuerbrater kurzzuschließen. Sonst trifft es dich wie ein Donnerschlag ;-)
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Registriert: Apr 2004
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Ort: Hessen
Hallo in die Runde,

die Eintragung eines Kaufmannes im Handelsregister macht diesen zum Vollkaufmann, also buchführungspflichtig nach HGB und infolgedessen auch nach § 140 AO (Buchführungspflicht nach anderen Gesetzen). Die Grenzen des § 141 AO werden damit gegenstandslos.

Zudem freut sich die zuständige IHK, denn bei Vollkaufleuten kennt deren Beitragssatzung erfahrungsgemäß kein Erbarmen. Es war eben schon immer etwas teurer, einen ausgefallenen Geschmack zu haben ...

Grüße,
Peter
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Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Guten Abend Peter,

richtig, das "e.K." hatte ich gar nicht bedacht! :oops:


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