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Frage zu Lieferantenkredit (Finanzierung)

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Hallo zusammen, bin jetzt hier auch mit an Bord... :wink:

Ich komme in meinem Skript mit einer kleinen Aufgabe nicht klar,
scheinbar hab ich irgendwo einen Denkfehler... Hoffe, hier kann mir
jemand ein bissel auf die Sprünge helfen?! :)

Sie erwerben eine neue LKW-Flotte für 2 Mio. € mit Zahlungsziel in
30 Tagen. Der Lieferant gewährt Ihnen bei sofortiger Zahlung 2% Skonto.
Wie hoch ist der implizierte Jahreszins des Lieferantenkredits, wenn Sie
erst in 30 Tagen zahlen?


Danke für Tipps schonmal im Voraus!
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Also, ganz einfach: 30 Tage entsprechen 2%, also sind 360 Tage (1 Jahr) ca. 24%. Der in der Aufgabe angegebene Betrag ist dabei unerheblich; es sagt uns aber, daß Lieferkredite mit Skonto sehr hoch verzinst sind.
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Ok, vielen Dank! War die Lösung doch so einfach... :)
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Soll ich Dir mal einen Excel-Rechner dafür schicken :?: Mit schöner Grafik und solchen Gimmicks...
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Gerne! :)
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DANKE!! Die beiden Tools sind echt super und wirklich nützlich! :wink:
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Hehe ich erinnere mich noch wie uns das Thema in der Berufsschule erklärt wurde :wink:
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Wie wurde euch das Thema denn erklärt? :roll: :)
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Für Deine Aufgabe hat Harry das schon gut erklärt :wink:
In der Berufsschule hatten wir meist 30 Tage, 10 Tage Skonto (hier wäre die Umrechnung dann natürlich 2% / 20 * 360 = 36%).
Und die Frage lautete immer ob es sich lohnt einen Kredit dafür aufzunehmen.. 8)
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Ich jedenfalls würde, falls Euch dieser Tip nützt, als Dozent im Unterricht zunächst darstellen, daß sich jedes Kapital verzinsen sollte. Dafür gibt es viele Beispiele; vielleicht würde ich, um es anschaulich zu machen, in der Klasse einige Beispiele sammeln und an der Tafel aufschreiben. Dann würde ich demonstrieren, daß hier eine Wertminderung von 2% einer um 30 Tage früheren (nämlich sofortigen) Zahlung entspricht, also eine Verzinsung von 1% in 15 Tagen zustandekommt - und dann den Dreisatz anwenden.

Übrigens ist dies aus Sicht des Dozenten eine hervorragende Gelegenheit, den Unterschied zwischen Zinskosten udn Zinsaufwendungen darzustellen (wenn die Reise in Richtung Kostenrechnung gehen soll), oder den zugehörigen Buchungssatz (wenn es um Buchführung gehen soll). Wenn der Buchungssatz gezeigt werden soll, kann man die Vorschrift der §§253 Abs. 1 und 255 HGB darstellen und verschiedene Buchungstechniken.

Insgesamt ein sehr dankbares Thema finde ich! ;-)


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