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Bankverbindungsdaten für die BWL-CD

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Hallo Harry,

Ich wollte grad mitm offline Formular die CD bestellen. Leider seh ich darauf nirgends deine Bankverbindung. Könntest du sie mir zumailen? THX°!

ilia_riano@yahoo.de

Wenn sie geheim ist, dann okay, werde ich dir ne Einzugsermächtigung im online Formular erteilen

MfG :)
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Guten Abend,

ich freue mich natürlich über jede Bestellung und maile auch gleich die Bankdaten, aber Vorkasse ist eigentlich generell nicht erforderlich ;-) Es gibt auch Rechnungen, habe gerade schon welche geschrieben.

Daß die Bankdaten nicht online sind hat aber den Grund, daß es eine Menge Betrüger gibt, die irgendwelche Bankdaten aus dem Netz fischen, dort (unberechtigte) Lastschriften ziehen und sich dann erfolgreich verkrümeln. Das hat die letzte Zeit überhand genommen... man muß daher vorsichtig sein. Traurig aber wahr :cry:
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Beiträge: 271
"HZingel" schrieb
Guten Abend,

ich freue mich natürlich über jede Bestellung und maile auch gleich die Bankdaten, aber Vorkasse ist eigentlich generell nicht erforderlich ;-) Es gibt auch Rechnungen, habe gerade schon welche geschrieben.

Daß die Bankdaten nicht online sind hat aber den Grund, daß es eine Menge Betrüger gibt, die irgendwelche Bankdaten aus dem Netz fischen, dort (unberechtigte) Lastschriften ziehen und sich dann erfolgreich verkrümeln. Das hat die letzte Zeit überhand genommen... man muß daher vorsichtig sein. Traurig aber wahr :cry:


naja, ich als eBayer kenne nur Vorkasse *grins* -> ist echt selten, daß jmd Rechnungen akzeptiert, wobei wenn ich da an mein Abo der Zeitschrift "junge Karriere" denke, dann ist das doch nich selten >:-)

MfG
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Guten Abend,

ich muß sagen, daß die Erfahrungen damit eigentlich nicht schlecht sind... jedenfalls besser als mit dem Lastschriftverfahren: da dürfen die Banken nämlich bei geplatzten Buchungen keine Gebühren mehr von ihren Kunden (also den Lastschriftschuldnern) mehr verlangen. Also ziehen sie diese Gebühren beim Lastschriftgläubiger, also bei mir - derzeit 8,11 Euro in jedem Fall. Das muß ich dann (aufgrund von §280 BGB und den AGBs) von den Kunden verlangen - selbst für Tippfehler beim Eingeben der Kontonummer (nur in manchen Fällen kann ich das vorab testen - viele Banken geben ihre Prüfsummenmethoden nicht bekannt). Man ahnt aber nicht, was dann für einen Streß gibt mit Leuten, die gleich mit dem BGH-Urteil kommen aber nicht wissen (wollen), daß das in diesen Fällen gar nicht anwendbar ist.

Am schlimmsten sind dabei übrigens Beamte; in einer hessischen Stadtverwaltung hatte ich den nettesten Fall. Übrigens gibt es auch bei mir immer wieder Leute, die Namen und Bankverbindungen von Personen eingeben, die gar keine Besteller sind und keine Ahnung von der Buchung haben - und also dieser widersprechen. Macht natürlich die gleiche Gebühr, um die ich mich dann kümmern muß - gibt aber auch eine Menge zusätzlichen Papierkram für mich - denn sowas kann als Betrug interpretiert werden. Nein, die Sitten sind härter geworden... aber erstaunlicherweise sind die Erfahrungen mit den offenen Rechnungen im Grunde nicht schlecht. Auch wenn das manchmal in einem Mahnbescheid endet...
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Guten Abend,

Zitat
überweisen werd ich aber erst morgen


ich brauche aber auch eine Verschickungsadresse... die Bank sagt mir die nämlich nicht.

Um den Schnee beneide ich Dich, aber nicht um den Stromausfall ;-)
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"HZingel" schrieb
sind... jedenfalls besser als mit dem Lastschriftverfahren: da dürfen die Banken nämlich bei geplatzten Buchungen keine Gebühren mehr von ihren Kunden (also den Lastschriftschuldnern) mehr verlangen.


Hallo,
hast Du diesbezüglich ein Urteil, auf ddas ich mich berufen kann ?
Durch eine Fehlbuchung sind bei mir zwei Überweisungen geplatzt und meine Bank hat mir Gebühren in Rechnung gestellt.

Viele Grüße
Melanie :)
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Hi,

Zitat
hast Du diesbezüglich ein Urteil, auf ddas ich mich berufen kann ?


sicher, u.a. Bundesgerichtshof, Urteil vom 8. März 2005, Aktenzeichen: XI ZR 154/04 aber u.a. schon BGH XI ZR 5/97 und XI ZR 296/96. Diese Urteile haben Grundsatzwirkungentfaltet, und dazu geführt, daß jetzt die Gläubiger belastet werden, die die Lastschriften eingereicht haben, denn überdiese hat das Gericht nicht geurteilt. Was natürlich dazu führt, daß der Gläubiger die Gebühren dann von den egentlichen Schuldnern fordern müssen - was nicht immer leicht ist.
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super, vielen dank :)


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