Forum

Benötige Hilfe! --> KLR in einem kleinen Dienstleistungsb

Gesperrt

Seite: 1

Autor Beitrag
Mitglied
Registriert: Oct 2005
Beiträge: 3
Hallo zusammen!

Ich schreibe gerade meine Diplomarbeit bei einem kleinen Unternehmen des Bereichs Kulissenbau & Studiovermietung. (Es werden hier Kulissen z.B. für Schöner Wohnen gebaut.)

Es soll (hauptsächlich) die Frage beantwortet werden, welche Leistungen (Kostenträger) wieviel Kosten verursachen und insgesamt am wirtschaftlichsten arbeiten.



Es kann sein dass bei einem Auftrag nur das Studio an den Kunden vermietet wird für Fotoaufnahmen (nur Mieteinnahmen)

Oder es wird im Studio z.B. eine Kulisse für den Kunden gebaut in dem dann Fotoaufnahmen stattfinden (Mieteinnahmen, Materialeinnahmen, Lohneinnahmen)

Es sind im Prinzip alle Konstellationen denkbar.


Das Unternehmen verdient sein Geld (zum allergrößten Teil) also mit:

a) Baumaterial (wird selbst eingekauft und beim Kunden höher veranschlagt)

b) Löhne

c) Mieterträge


Mein Hauptproblem besteht darin die Kosten a) b) und c) adäquat zuzuordnen. Wie sollte man z.B. die Verwaltungskosten darauf umlegen, oder auch die Gehälter der Geschäftsführer? Nach Umsatz der einzelnen Leistungen???

Ich bin für jede Art von Antwort und Hilfe dankbar!

Viele Grüße,
Gennarinho
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Guten Abend & willkommen im Forum,

so allgemein wie Du fragst kann es keine detaillierte Antwort geben, oder ich müßte den Rahmen einer solchen Antwort deutlich sprengen ;-) was ich zum Beispiel in meinem Lehrbuch der Kosten- und Leistungsrechnung getan habe.

Aber kurz zusammengefaßt:
1. mache eine Kostenartenrechnung, d.h., stelle fest, was für Kosten überhaupt entstanden sind. Das ist nicht gerade trivial: die Bankzinsen beispielsweise haben in den Kosten nichts zu suchen (!), ebensowenig die steuerlichen Abschreibungen. Stattdessen müssen kalkulatorische Kosten einbezogen werden.
2. Zaubere eine Kostenstellenrechnung; dies kann ein Betriebsabrechnungsbogen (BAB) werden. Der sollte auch Verwaltungsgemeinkosten und dergleichen Zuordnen - wofür es eine Vielzahl mehr oder weniger heftiger Methoden gibt. Vermutlich ist jeder Deiner Geschäftsbereiche eine Hauptkostenstelle.
3. jetzt kannst du auch eine Kalkulation und eine Vielzahl weiterer auswertungen dranhängen.
Mitglied
Registriert: Oct 2005
Beiträge: 3
danke für die Antwort!

1.) Ich habe eine zweistufige Deckungsbeitragsrechnung erstellt.
Für die Kostenträger Material/Miete/Löhne/sonstige Dienstleistungen.


Hierbei werden die Gemeinkosten wie Gehälter/Verwaltung/AfA/Kfz
in % des jeweiligen DB 1 (Umsatzerlöse-Einzelkosten) angerechnet.

Ich habe lange überlegt und kann mir beim Besten Willen nicht denken wie man die Gemeinkosten "verursachungsgerecht" zuordnen kann, daher diese Lösung.


2.) Zudem habe ich eine dreistufige DB-Rechnung für die einzelnen Aufträge der verschiedenen Kunden erstellt.

hierbei habe ich mir gedacht dass man als DB 2 die Gehälter (der Geschäftsführer) als auftragsbezogene Gemeinkosten den Aufträgen anhand der Arbeitszeit zurechnet (das sollte doch möglich sein, da sie z.T. auch bei Aufträgen mit Hand anlegen beim Aufbau etc.).



Gibt es Meinungen zu dieser Herangehensweise?
Schönen Gruß
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi,

Zitat
1.) Ich habe eine zweistufige Deckungsbeitragsrechnung erstellt.
Für die Kostenträger Material/Miete/Löhne/sonstige Dienstleistungen.


OK.

Zitat
Hierbei werden die Gemeinkosten wie Gehälter/Verwaltung/AfA/Kfz
in % des jeweiligen DB 1 (Umsatzerlöse-Einzelkosten) angerechnet.


Einzelkosten sind keine Kategorie der Deckungsbeitragsrechnung. Der DB = Verkaufspreis minus variable Kosten; nicht alle variablen Kosten sidn aber auch Einzelkosten. In manchen Gewerben gibt es gar keine Einzelkosten!

Zitat
Ich habe lange überlegt und kann mir beim Besten Willen nicht denken wie man die Gemeinkosten "verursachungsgerecht" zuordnen kann, daher diese Lösung.


Möglicherweise ist das Problem die Zuordnung der Bereichsfixkosten und der Unternehmensfixkosten; auch "Gemeinkosten" sind keine Denkkategorie der Deckungsbeitragsrechnung. Die Unterscheidung in Bereichs- und Unternehmensfixkosten ist aber doch gerade der Erkenntnisgrund der Zuordnung? Ich verstehe Dein Problem immer weniger, gewinne dafür aber immer mehr den Verdacht, daß hier eine DB-Rechnung und ein BAB vermischt werden!

Zitat
2.) Zudem habe ich eine dreistufige DB-Rechnung für die einzelnen Aufträge der verschiedenen Kunden erstellt.
hierbei habe ich mir gedacht dass man als DB 2 die Gehälter (der Geschäftsführer) als auftragsbezogene Gemeinkosten den Aufträgen anhand der Arbeitszeit zurechnet (das sollte doch möglich sein, da sie z.T. auch bei Aufträgen mit Hand anlegen beim Aufbau etc.).


Wieder dasselbe... die DB-Rechnung ist keien Gemeinkostenrechnung. Die Geschäftsführergehälter sind praktisch stets Unternehmensfixkosten, jedenfalls dann, wenn es nur einen Geschäftsführer gibt. Wo also ist das Problem?
Mitglied
Registriert: Oct 2005
Beiträge: 3
Hallo Herr Zingel,

und danke nochmal!

Also ich habe ein Lehrbuch wo es ein Kapitel "KLR in Dienstleistungsbetrieben" gibt.

Dort wird ein "BAB als Deckungsbeitragsrechnung" für ein ähnliches Problem dargestellt.

Und Sie haben recht, streng genommen müsste ich nach variablen und fixen Kosten trennen (wie im Beispiel im Buch auch zu erkennen ist).

Mein Dilemma ist vielmehr dies: Ich denke dass für mein spezielles Unternehmen eine Einzelkosten/Gemeinkosten Unterteilung viel mehr Sinn macht. Ergo --> BAB

Nun hat mein Betreuer an der Hochschule jedoch schon durchblicken lassen, dass er wohl eine DB-Rechnung machen würde, da er dem BAB eher kritisch gegenübersteht. :roll:

Schönen Gruß
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi,

Zitat
Mein Dilemma ist vielmehr dies: Ich denke dass für mein spezielles Unternehmen eine Einzelkosten/Gemeinkosten Unterteilung viel mehr Sinn macht. Ergo --> BAB


Das mag sein; man sollte aber trennen, was man machen will:
1. der BAB ist eine Grundlage für die Kalkulation;
2. die Deckungsbeitragsrechnung ist eine Grundlage für die Sortimentsentscheidung.

Versucht man, die DB-Rechnung so zu vereinfachen, daß GK = Kfix gesetzt werden, kann es passieren, daß man variable GK übersieht. Die DB-Rechnung stimmt dann nicht mehr.

Zitat
Nun hat mein Betreuer an der Hochschule jedoch schon durchblicken lassen, dass er wohl eine DB-Rechnung machen würde, da er dem BAB eher kritisch gegenübersteht.


Ich würde den Betreuer auf jeden Fall fragen, weshalb er das so sieht; grundsätzlich wäre dies aus prüfungstaktischer Sicht eine bedeutsame Grundlage. Allgemein gesagt sind auch beide Verfahren parallel möglich - schließlich basieren sie auf denselben Grundlagen (nämlich der Kostenartenrechnung).


Gesperrt

Seite: 1

Parse-Zeit: 0.051 s · Memory usage: 1.48 MB · Serverauslastung: 2.19 · Vorlagenbereich: 2 · SQL-Abfragen: 9