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Als Garant für eine ausreichend lange Arbeitslosigkeit ...

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Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 610
Ort: Hessen
kann sich die Wahl der Krankenkasse erweisen.

Hallo in die Runde,

hier geht es keinesfalls um den Beitragssatz der Kasse, wie etwas schlichter gestrickte Gemüter meinen könnten. Der Gesetzgeber erlegt den Arbeitgebern im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Arbeitnehmern eine ganze Reihe von Pflichten auf und nimmt sie ggf. für die Dummheiten anderer in Haftung. Was bekanntlich nicht direkt geeignet ist, mit riesiger Freude Neueinstellungen in Angriff zu nehmen. Bisher hat es eine Krankenkasse geschafft, für ihre Weigerung die Spielregeln einzuhalten, im "Personalmagazin" des Rudolf Haufe Verlages gewürdigt zu werden. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, daß selbst die in diesem Artikel geschilderten Auswüchse noch nicht das Ende der Fahnenstange darstellen. Ein gebranntes Kind scheut das Feuer: wer als Arbeitgeber bereits mit dieser Kasse oder einem ähnlich chaotisch organisierten Haufen zu tun hatte, wird sich vernünftigerweise dreimal überlegen, ob er von denen ein Mitglied einstellt. Schließlich ist es nicht verlockend, anstatt dem vereinbarten Lastschrifteinzug der Beiträge einige Monate später eine Kontenpfändung am Hals zu haben.

Vermutlich ist es aber auch für das Mitglied selbst nicht witzig, wenn die Krankenkasse sich vor Ausgaben schützt, indem sie die Versichertenkarte acht Monate zurückbehält oder testet, wie lange man ohne Krankengeld zu leben in der Lage ist. Den Vermieter wird es kaum beeindrucken, wenn man ihm sagt, daß man bei dieser Kasse krankenversichert ist und daher besser auf verbindliche Zusagen verzichtet, wann man die nächste Miete überweisen kann. Fraglich, ob dann die Beitragsersparnis noch Freude macht.

Weil derlei Abenteuer für die Lohnbuchhalter auf Dauer nicht "den Kick" bieten können, den man für ein abwechslungsreiches Leben braucht - Lohnbuchhaltung als Konkurrenz für Agatha Christie sozusagen - hat sich die derzeitige Bundesregierung etwas ganz Besonderes einfallen lassen. Unter dem etwas nichtssagenden Namen "Gesetzentwurf zur Änderung des Vierten und Sechsten Buches Sozialgesetzbuch" (BT-Drs. 15/5574, Wortlaut: http://dip.bundestag.de/btd/15/055/1505574.pdf ) verbirgt sich der heiße Tip an die Lohnrechner, sich über Möglichkeiten zur Auswanderung oder Frühverrentung noch in diesem Jahr ernsthafte Gedanken zu machen. Wer möchte, kann von mir gerne ganz praktische Hinweise darauf erhalten, inwiefern dieses Gesetz die Konjunktur der Schwarzarbeit noch weiter befördert und als ganz entscheidender Beitrag zum vielbeschworenen "Bürokratieabbau" die Anzahl der Unternehmen in diesem Land weiter vermindern wird.

Grüße,
Peter
Gast
... nun habe ich immer gedacht, dass die Verhältnisse so sind, dass derjenige, der einstellt, ziemlich gute Möglichkeiten hat, seine Vorstellungen durchzusetzen. So könnte ein Einstellungsgespräch ablaufen:

F: Herr A, Ihre Gehaltsvorstellung ist realistisch, wir haben die Stelle mit xx.xxx EUR jahrlich dotiert. Dies entspricht voll und ganz Ihren Vorstellungen. Wo sind Sie denn derzeit krankenversichert?
A: Bei der ABC-Kasse
F: In unserem Betrieb sind alle gesetzlich versicherten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der XYZ-Kasse. Das erleichtert uns die Lohnabrechnung, ausserdem, die XYZ-Kasse ist auch recht günstig vom Beitrag her. Beides ist auch Ihr Vorteil. Bis wann werden Sie wechseln?

Oder andersrum, eigentlich verstehe ich nicht, warum in einer Firma die Leute bei verschiedenen Versicherungen versichert sind. Dabei geben die Krankenkassen ja schon Sachprämien für "Empfehlungen" aus.


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